Hm, ich hab mich jetzt die letzten 4 Tage (und den Großteil der Nächte) mit dem Thema Abmahnungen gegen Blog- und Forenbetreiber beschäftigt. Eigentlich bin ich da mehr durch Zufall drauf gestoßen und fand das aber dann doch so fesselnd, daß ich mich nicht mehr davon losreissen konnte.
Jedenfalls bin ich dadurch (logischerweise) auch auf diesen "Fall" hier gestoßen und hab mir die Mühe gemacht diesen 20-seitigen Thread hier und alles was da mit dranhängt zu lesen.
Ich muss gestehen, daß ich zunächst auch auf der Welle der Empöhrung mitgeschwommen bin aber mir hat sich gerade beim durchlesen dieses Threads eine Frage aufgedrängt. Ich hoffe, ich darf die hier mal eben zur Diskussion stellen.
Wenn ich das richtig verstanden habe, wurde der Betreiber dieses Forums Abgemahnt weil in einem (oder mehreren) Beitrag die Geschäftspraktiken einer bestimmten Firma diskutiert wurden. Diese Abmahnung basierte auf Grundlage eines Urteils des LG Hamburg, daß aber noch kein Stück rechtskräftig ist. Der Forenbetreiber geht nun gegen diese Abmahnung mit einer negativen Feststellungsklage vor.
Wenn ich das so in etwa richtig verstanden habe, sehe ich da ein kleines Problem. Nämlich wird das (poitive) Urteil dann keineswegs Signalwirkung in bezug auf die Meinungsfreiheit haben, sondern nach meinem Erachten lediglich dahingehend, daß man nicht auf Grundlage eines Urteils Abmahnen kann, was noch gar nicht Rechtskräftig ist!
Versteht mich bitte nicht falsch! Ich unterstütze das Vorgehen von Supernature absolut, aber ich finde diesen "Hype" der hier teilweise stattfindet -gelinde gesagt- etwas übertrieben.
Ich bin kein Jurist und ich stehe auch in keinerlei Verbindung mit irgendeiner der beteiligten Parteien. Ich bin nur n stinknormaler DAU, der sich so seine Gedanken macht.
Ich finde das "Urteil des Anstoßes" vom LG Hamburg auch ziemlich daneben. Ich denke aber auch, daß dieses Urteil entweder später durch höhere Instanzen revidiert wird oder aber gar nicht so großartig ins gewicht fallen wird, wie an vielen Stellen befürchtet. Dazu fällt mir auch ein Urteil vom LG Hamburg ein... damals ging's um Haftung für Links und das einzige was dieses Urteil bewirkt hat, war, daß (auch heute noch) auf vielen Seiten ein völlig sinnloser "Disclaimer" steht.
Zu dem Thema Spende sag ich auch noch kurz was:
Ich werde nichts Spenden. Das hat meherere Gründe:
1. Ich sehe mich momentan wirtschaftlich nicht dazu in der Lage (und 1 Euro sollte es dann schon sein)
2. Ich denke, daß die Chancen mehr als gut stehen, daß die negative Feststellungklage Erfolg hat
3. In diesem Fall geht es (meine Meinung nach) nicht wirklich um Meinungsfreiheit (wie ich oben ja ausgeführt habe)
Trotzdem ünterstütze ich das Vorhaben (moralisch) und wünsche viel Erfolg.
Ich wär übrigens dankbar, wenn mich jemand eines Besseren belehrt, wenn ich im Irrtum bin