Information Kleinkrieg zwischen KFZ-Gutachter und Versicherungen. Ein Versicherter mitten drin.

AW: Kleinkrieg zwischen KFZ-Gutachter und Versicherungen. Ein Versicherter mitten drin.

Der Gutachter richtet daraufhin seine Forderung an die Versicherung meines Bekannten. Diese will aber nicht das Honorar komplett bezahlen. Um dennoch an sein Geld zu kommen, schreibt dieser Gutachter im Anschluss gleich eine Mahnung an meinen Bekannten, den Restbetrag binnen 9 Tagen zu begleichen PLUS Mahnkosten, PLUS Verzugszinsen.

Die Hervorhebung ist von mir.
Zuerst kommt die Rechnung, dann erst die Mahnung. Eine unbezahlte/gekürzte Rechnung an die Versicherung kann nicht direkt zur Mahnung an den Versicherten führen, schliesslich kann er ja nicht wissen was er zu bezahlen hat (ob die grundsätzliche Forderung rechtmässig ist kann ich nicht beurteilen, aber die Vorgehensweise erschliesst sich aus gesundem Menschenverstand und der üblichen kaufmännischen Praxis).
 
AW: Kleinkrieg zwischen KFZ-Gutachter und Versicherungen. Ein Versicherter mitten drin.

Der Haftpflicht-Versicherer und somit der Versicherte befindet sich in Verzug. Das weiß auch die Versicherung. Diese läßt aber erstmal ihren Kunden die Suppe auslöffeln. So wie der Gutachter hier vorgeht, ist es rechtens. Nicht der Gutachter trägt seinen Anspruch auf dem Rücken des Schadenverursachers aus, vielmehr tut dies die Versicherung durch die Weigerung, berechtigte Ansprüche des Geschädigten vollumfänglich in angemessener Zeit, die Rechtsprechung geht in der Regel von 14 Tagen aus, zu erstatten. Hierzu gibt es wie bereits von mir eingestellt, Urteile ohne Ende. Somit, den Schwarzen Peter hat der Haftpflichtversicherer.
Halten wir uns vor Augen, der Schandenverursacher haftet immer in erster Linie. Die Versicherung trtt nur bereitwillig in die Regulierung ein, um offiziell seinem Kunden Gutes zu tun. Tatsächlich verfolgt der Versicherer nur das Ziel, die Schadenregulierung in Eigenregie nach gutdünken durchführen zu können. Siehe hierzu die vielen Schadenkürzungprotokolle der Firma controlexpert oder auch der Verweis der Versicherer auf Billigwerkstätten. Dies, obwohl der BGH gerade erst klar gestellt hat, dass ein Unfallopfer das Recht hat, seinen Schaden in einer markengebundenen Werkstatt reparieren zu lassen.
 
AW: Kleinkrieg zwischen KFZ-Gutachter und Versicherungen. Ein Versicherter mitten drin.

So wie der Gutachter hier vorgeht, ist es rechtens.
Das bezweifel ich mal stark, denn eine Mahnung ohne Rechnung gibt es nicht ...
 
AW: Kleinkrieg zwischen KFZ-Gutachter und Versicherungen. Ein Versicherter mitten drin.

ot:
edit: gelöscht, bringt hier nichts zur Sache.
 
AW: Kleinkrieg zwischen KFZ-Gutachter und Versicherungen. Ein Versicherter mitten drin.

Wieso ohne Rechnung - die liegt doch beim Versicherer zuammen mit dem Gutachten vor.
Eben das ist ja das Problem. Wenn ich mich nicht sehr täusche, steht in der Rechnung als Rechnungsempfänger auch die Versicherung, nicht der Versicherungsnehmer, oder?
 
AW: Kleinkrieg zwischen KFZ-Gutachter und Versicherungen. Ein Versicherter mitten drin.

Wieso ohne Rechnung - die liegt doch beim Versicherer zuammen mit dem Gutachten vor.
Ja dann ist ja alles rechtens. Muss der Versicherte nur immer schön seine Glaskugel polieren..
crazy.gif
 
AW: Kleinkrieg zwischen KFZ-Gutachter und Versicherungen. Ein Versicherter mitten drin.

Eine unbezahlte/gekürzte Rechnung an die Versicherung kann nicht direkt zur Mahnung an den Versicherten führen, schliesslich kann er ja nicht wissen was er zu bezahlen hat (ob die grundsätzliche Forderung rechtmässig ist kann ich nicht beurteilen, aber die Vorgehensweise erschliesst sich aus gesundem Menschenverstand und der üblichen kaufmännischen Praxis).
Die perfide Logik dahinter ist, dass Versicherte und Versicherung gemeinsam eine Einheit bilden sollen (So in der Art als wäre die Versicherung der Gehilfe des Versicherten). Wenn man dem folgt, dann würde alles was der Versicherung zugestellt wird so gewertet als wäre sie ebenfalls dem Versicherten zugestellt worden sein. D.h. der Versicherte bekommt 4 Monate nach dem Unfall eine Mahnung in Höhe einer Urlaubsreise und ist gemeinsam mit der Versicherung in Verzug, auch wenn er selber nichts gemacht hat. Mich wundert langsam gar nichts mehr! :wand

Nicht der Gutachter trägt seinen Anspruch auf dem Rücken des Schadenverursachers aus, vielmehr tut dies die Versicherung durch die Weigerung, berechtigte Ansprüche des Geschädigten vollumfänglich in angemessener Zeit, die Rechtsprechung geht in der Regel von 14 Tagen aus, zu erstatten.
Warum verklagen Gutachter denn immer häufiger die Versicherten anstatt die Versicherung direkt? Wer versucht denn wenn für seine Zwecke einzuspannen?


Neuigkeit von Heute ist, dass mein Bekannter die Mahnung bei der Versicherung abgegeben hat. Diese legt jetzt Widerspruch ein und unterzeichnet diese auch. Angeblich gibt es eine automatische Prozessvollmacht nach §10 AKB, sodass die Versicherung sowieso als Bevollmächtigter des Versicherten agieren kann. Nehme dann auch mal an, dass diese dann auch die entstehenden Kosten trägt, dass muss ich aber erst noch mal nachfragen.
Ich bin davon überhaupt nicht begeistert. Versicherung und Versicherter sind für mich nun mal keine "Einheit" und eine automatische "Vollmacht" sehe ich auch relativ kritisch. Ok, wenn die den Mist den sie verzapfen auch zahlen, sollte es meinem Bekannten wohl egal sein.
 
AW: Kleinkrieg zwischen KFZ-Gutachter und Versicherungen. Ein Versicherter mitten drin.

Was für schwache und unsinnige Argumente!

Warum verklagen Gutachter denn immer häufiger die Versicherten anstatt die Versicherung direkt? Wer versucht denn wenn für seine Zwecke einzuspannen?

Weil insbesondere die HUK - Coburg Versicherung ihren Pflichten nach §10 AKB gerade nicht vollumpfänglich nachkommt. Das Unfallopfer hat einen Anspruch auf die Erstattung von 100 % SV-Honorar und nicht von 30, 50 oder 70 %. Und ja, der Haftpflichtversicherer muss die Kosten für den Rechtsstreit übernehmen. Steht doch alles in den AKB´s. Nur, in der Regel wird vor bzw. gleich bei Rechtsanhängigkeit o Wunder der gekürzte Betrag, zur Vermeidung einer weiteren Negativ-Entscheidung, dann doch gezahlt.

Ja dann ist ja alles rechtens. Muss der Versicherte nur immer schön seine Glaskugel polieren..

Unbedingt, will er nicht, wie oben bereits ausgeführt, ein Urteil zu seinen Lasten kassieren, mit der Folge eines Negativ-Schufa-Eintrages.

Wenn ich mich nicht sehr täusche, steht in der Rechnung als Rechnungsempfänger auch die Versicherung, nicht der Versicherungsnehmer, oder?

Nur wenn der Auftraggeber für das Haftpflichtschadengutachten die Versicherung des Unfallverursachers war. Ansonsten ist wie immer und überall der Auftraggeber, also das Unfallopfer, der Adressat der Rechnung.
Bei der Gelegenheit, der Geschädigte kann immer noch den Gutachter seines Vertrauens beauftragen, auch wenn der Versicherer seinen - unberechtigter Weise - ans Auto geschickt hatte. Hierzu findet sich u. a. entsprechende Rechtsprechung, ja wo schon, klar bei CH.
 
AW: Kleinkrieg zwischen KFZ-Gutachter und Versicherungen. Ein Versicherter mitten drin.

Unbedingt, will er nicht, wie oben bereist ausgeführt, ein Urteil zu seinen Lasten kassieren, mit der Folge eines Negativ-Schufa-Eintrages.
So.. das reicht dann jetzt an Dummfug. Ich hoffe für Dich, Du bist nicht der Autor dieses KUK-Blog-Dings. Den wenn es so ist, würde ich Dir an der Stelle wirklich alles Absprechen, was einen Gutachter ausmacht. Wenn soviel Zeit in eine Kampagne gegen einen Versicherer investiert wird, bleibt für Gutachten entweder keine Zeit, oder es fehlt schlicht die Kundschaft. Addiert sich das noch mit solchen Aussagen wie oben, neige ich dazu das Absprechen auch deutlich auszuweiten.

Entschuldige, aber das kann doch niemand mehr erst nehmen. Vermutlich nimmt die HUK auch den Blog nicht ernst, denn sonst wäre das Ding sicher schon (allein bereits aufgrund des Namens) ins Nirwana geklagt worden.
 
AW: Kleinkrieg zwischen KFZ-Gutachter und Versicherungen. Ein Versicherter mitten drin.

Was für schwache und unsinnige Argumente!
???
Warum verklagen Gutachter denn immer häufiger die Versicherten anstatt die Versicherung direkt? Wer versucht denn wenn für seine Zwecke einzuspannen?
Weil insbesondere die HUK - Coburg Versicherung ihren Pflichten nach §10 AKB gerade nicht vollumpfänglich nachkommt. Das Unfallopfer hat einen Anspruch auf die Erstattung von 100 % SV-Honorar und nicht von 30, 50 oder 70 %.
Der Widerspruch in diesen Aussagen ist Dir noch nicht aufgefallen, oder? Du schreibst selber, dass die Versicherungen ihren Verpflichtungen nicht nachkommen. Also wer spannt hier wen ein? Nimm mal Deine Scheuklappen ab und befasse Dich mit dem richtigen Leben ...

Nur wenn der Auftraggeber für das Haftpflichtschadengutachten die Versicherung des Unfallverursachers war. Ansonsten ist wie immer und überall der Auftraggeber, also das Unfallopfer, der Adressat der Rechnung.
Ich bin ein sehr nettes Kerlchen, aber Rechnungen, die nicht an mich adressiert sind, zahle ich nicht (und komme damit vor jedem Gericht durch). Wenn ich dann eine Mahnung für so eine Rechnung bekomme, fühle ich mich (mit Recht) nicht einmal angesprochen.

Bevor Du andere Argumente als schwach und unsinnig abtust, solltest Du zunächst einmal die eigenen Argumente überdenken ...
 
AW: Kleinkrieg zwischen KFZ-Gutachter und Versicherungen. Ein Versicherter mitten drin.

Ansonsten ist wie immer und überall der Auftraggeber, also das Unfallopfer, der Adressat der Rechnung.
Na ganz einfach, wer muss die Rechnung also bezahlen? Richtig, der Auftraggeber. Dass dieser dann evtl. Ansprüche gegen einen 3. (Unfallverursacher) hat, steht auf einem anderen Blatt. Ebenso, ob der 3. wiederum Ansprüche gegenüber seiner Versicherung hat.

Wenn ich also eine Rechnung (in dem Fall gleich die Mahnung) über etwas bekomme, was ich nicht bestellt habe, dann zahle ich auch nicht. Dem Mahnbescheid hätte ich also widersprochen, dann ist der Mahner in der Pflicht, seine Ansprüche zu beweisen. Da er von mir aber keine Unterschrift unter einem Auftrag hat - würde ich mal sagen, sein Pech.

Wenn es also Richtlinien gibt, wonach der Unfallverursacher bzw. die Haftpflichtversicherung den Gutachter komplett (ohne Prüfung der Summe auf Angemessenheit) zu bezahlen hat, dann ist das ein Problem zwischen Auftraggeber und Unfallgegner bzw. dessen Versicherung, keinesfalls doch zwischen Gutachter und Unfallgegner. Der Gutachter muss sich an seinen Auftraggeber halten, an keinen sonst.
 
AW: Kleinkrieg zwischen KFZ-Gutachter und Versicherungen. Ein Versicherter mitten drin.

Was für schwache und unsinnige Argumente!
Das waren keine Argumente, sondern Fragen. Wenn die so schwach sind, versteh ich nicht wieso Sie nicht in der Lage sind diese zu beantworten :rolleyes:


Weil insbesondere die HUK - Coburg Versicherung ihren Pflichten nach §10 AKB gerade nicht vollumpfänglich nachkommt.
Noch mal, warum verklagt man dann nicht die HUK?

Das Unfallopfer hat einen Anspruch auf die Erstattung von 100 % SV-Honorar und nicht von 30, 50 oder 70 %.
Kommen Sie mir nicht mit dem Unfallopfer, denn das bekommt von dem ganzen Streit überhaupt nichts mit. Das hat den Anspruch abgetreten, sodass es hier nur um Kohle für den Gutachter geht!

Unbedingt, will er nicht, wie oben bereits ausgeführt, ein Urteil zu seinen Lasten kassieren, mit der Folge eines Negativ-Schufa-Eintrages.
Wieder mal ein Beweis, dass die Gutachter mit absolut unseriösen mitteln argumentieren. Hier wird gerne mal eine Drohkulisse aufgebaut und gezielt der Versicherte angeschrieben um die Unerfahrenheit auszunutzen. Einfach widerlich! :wand

PS: Auf der Rechnung steht der Auftraggeber. Die Rechtfertigung der Mahnung beruht wahrscheinlich darauf, da man ja nicht die "Rechnung" bezahlen muss, sondern Schadensersatz leisten soll. Inwiefern man hier mahnend darf etc. ist mir unbekannt.
 
AW: Kleinkrieg zwischen KFZ-Gutachter und Versicherungen. Ein Versicherter mitten drin.

Wenn es also Richtlinien gibt, wonach der Unfallverursacher bzw. die Haftpflichtversicherung den Gutachter komplett (ohne Prüfung der Summe auf Angemessenheit) zu bezahlen hat, dann ist das ein Problem zwischen Auftraggeber und Unfallgegner bzw. dessen Versicherung, keinesfalls doch zwischen Gutachter und Unfallgegner. Der Gutachter muss sich an seinen Auftraggeber halten, an keinen sonst.
Nicht ganz richtig. Durch die Abtretung hat der Gutachter sehr wohl das Recht, seine Forderungen direkt bei der Versicherung durchzusetzen. Möglicherweise sogar direkt beim Versicherungsnehmer (was in diesem Falle aber eigentlich irrelevant ist, denn momentan geht es eigentlich darum, dass sich Versicherung und Gutachter unkooperativ verhalten).

Während sich ein Gutachter hier als Gutmensch aufspielt und das Verhalten der Versicherungen kritisiert, tut er eigentlich nichts anderes als die Versicherung. Mit dem Unterschied, dass er den Krieg tatsächlich auf dem Rücken des Versicherten austrägt.

Ich persönlich finde das zum Kotzen...
 
AW: Kleinkrieg zwischen KFZ-Gutachter und Versicherungen. Ein Versicherter mitten drin.

Durch die Abtretung hat der Gutachter sehr wohl das Recht, seine Forderungen direkt bei der Versicherung durchzusetzen. Möglicherweise sogar direkt beim Versicherungsnehmer...
Stimmt die Sache mit der Abtretung hatte ich nicht beachtet. Allerdings würde ich dann eine normale Rechnung - einer Mahnung vorausgehend - als erforderlich betrachten. Und zwar die Originalrechnung - keine über Teilbeträge.
Nehmen wir den Fall an, dass der Unfallverursacher ebenfalls seine Rechte an seine Versicherung abgetreten hat und diese in vollem Umfang für die Abwicklung des Schadens verantwortlich ist, dann sollte die Rechnung und ggf. Mahnungen an den Versicherer gehen.
Also entweder/oder - aber nicht ein bisschen hier und ein bisschen da.

Wozu bei so einem Reparatur-Betrag überhaupt ein Gutachter nötig war, erschließt sich mir auch nicht. Jede Werkstatt meines Vertrauens erstellt mir einen Kostenvoranschlag. Aus eigener Erfahrung weiß ich, dass die Versicherungen bis ca. 2000,- Euro gar kein Gutachten fordern, sondern die Rechnung kommentarlos bezahlen. Einzig Fotos des Schadens sind der Rechnung beizulegen.

Den kurzen Anruf bei der Versicherung des Unfallverursachers, um den Ablauf auszuhandeln, kann ich durch die Auslagenpauschale abfangen. Ebenso wie ich den Nutzungsausfall / alternativ Ersatzfahrzeug und die merkantile Wertminderung geltend machen kann.

Alles andere ist doch pure Abzocke.
 
AW: Kleinkrieg zwischen KFZ-Gutachter und Versicherungen. Ein Versicherter mitten drin.

Wozu bei so einem Reparatur-Betrag überhaupt ein Gutachter nötig war, erschließt sich mir auch nicht. Jede Werkstatt meines Vertrauens erstellt mir einen Kostenvoranschlag. Aus eigener Erfahrung weiß ich, dass die Versicherungen bis ca. 2000,- Euro gar kein Gutachten fordern, sondern die Rechnung kommentarlos bezahlen. Einzig Fotos des Schadens sind der Rechnung beizulegen.

Hoffentlich werde ich mich als mündiger Bürger nie so "fernsteuern" lassen. Ob die gegnerische Versicherung ein Gutachten benötigt/will oder nicht, interessiert mich nicht im Geringsten. Ich habe den Schaden zu belegen weil ich den Schadenersatz beanspruche. Denn hier geht es um einen Schaden der einem Teil meines Vermögens (Auto) zugeführt wurde. Und über mein Vermögen bestimme ich immer noch selbst - so auch, wer mein Vertrauen genießt mein Vermögen zu bewerten.

Also nochmal, für etwas Langsamere ...

Wenn ich von jemanden Geld (od. Schadenersatz) verlange, muss ich auch in der Lage sein diesen Anspruch zu beweisen. Das geht nunmal nicht mit selbstgeschossenen (Partei-) Fotos oder mit einem (unverbindlichen) Kostenvoranschlag - für sowas gibt es Gutachten! Wenn ich dies dem Gegner (bzw. dessen Versicherung) überlasse, ist das genauso, als wenn mir die Kassiererin im Aldi auch freistellen würde, was ich denn gerne für meinen Wocheneinkauf bezahlen möchte. ... Nur soviel zum Thema, die gegnerische Versicherung darf bestimmen wer meinen Schaden feststellt. Dieses freie Wahlrecht (zur Gutachterauswahlt, Anwaltsauswahl, etc.) ist ein Grundrecht (u.a. BGB § 249), übrigens genauso ein Grundrecht, dass ein "mündiger" Bürger auch wählen gehen darf. Wie "ferngesteuert" muss man sein, um seine grundsätzlichen Rechte nicht zu kennen oder einfach (auch noch in gegnerische Hände) abzugeben. :D

Nun bin ich mal gespannt auf die Antworten der "Strombergs" ...
 
AW: Kleinkrieg zwischen KFZ-Gutachter und Versicherungen. Ein Versicherter mitten drin.

Ja dann ist ja alles rechtens. Muss der Versicherte nur immer schön seine Glaskugel polieren..

Das muss er nur dann, wenn ihn seine Versicherung nicht über aktuelle Auseinandersetzungen informiert und ihn stattdessen kaltschnäuzig vor die Wand laufen lässt. Dies wäre für mich der beste Anlass sofort meine Versicherung zu wechseln. ...:weg
 
AW: Kleinkrieg zwischen KFZ-Gutachter und Versicherungen. Ein Versicherter mitten drin.

... Mit dem Unterschied, dass er den Krieg tatsächlich auf dem Rücken des Versicherten austrägt.
Ich persönlich finde das zum Kotzen...

Falsch, die eigene Versicherung trägt diesen völlig unsinnigen Streit auf ihrem Versicherungsnehmer aus - was ich persönlich auch zu ko... finde!

Warum völlig "unsinnigen" treit? Weil dies in über 96 % der Fälle zu Lasten der Versicherungen geht, die dem Unfallopfer berechtigten Schadenersatzanspruch verweigern.

Übrigens gibts es gerade hierzu (insbesondere aus den letzten Jahren) wesentliche Grundsatzentscheidungen des Bundesgerichtshofes, die diesen Schadenersatz der Gutachter und Anwaltskosten regelmäßig bestätigen. Leider halten sich unseriöse Versicherungen nicht diese gesetzlichen Vorgaben und Regeln. Eigene Konzerngewinne sind eben wichtiger, als die Ansprüche von Unfallopfern. Und wenn die Versicherung sich weigert, muss man eben der Schadenverursacher selbst zum Schadenausgleich bemühen. - So einfach ist das -

So, und nun bin ich wieder weg!

Viele Grüße noch an die Ferngesteuerten ...
 
AW: Kleinkrieg zwischen KFZ-Gutachter und Versicherungen. Ein Versicherter mitten drin.

Wenn Supi nun herausfinden sollte, dass die Lichtgestalt und der Netzvokat mit der selben IP kommen oder aus einem ähnlichen IP-Bereich stammen, wird es aber richtig peinlich..

Als Anwalt weiß man eigentlich, dass es in Deutschland keine Grundsatzurteile gibt und jedes Urteil das Ergebnis einer Einzelverhandlung ist. So langsam fühle ich mich echt Amüsiert.
 
Oben