AW: Kleinkrieg zwischen KFZ-Gutachter und Versicherungen. Ein Versicherter mitten drin.
Der Haftpflicht-Versicherer und somit der Versicherte befindet sich in Verzug. Das weiß auch die Versicherung. Diese läßt aber erstmal ihren Kunden die Suppe auslöffeln. So wie der Gutachter hier vorgeht, ist es rechtens. Nicht der Gutachter trägt seinen Anspruch auf dem Rücken des Schadenverursachers aus, vielmehr tut dies die Versicherung durch die Weigerung, berechtigte Ansprüche des Geschädigten vollumfänglich in angemessener Zeit, die Rechtsprechung geht in der Regel von 14 Tagen aus, zu erstatten. Hierzu gibt es wie bereits von mir eingestellt, Urteile ohne Ende. Somit, den Schwarzen Peter hat der Haftpflichtversicherer.
Halten wir uns vor Augen, der Schandenverursacher haftet immer in erster Linie. Die Versicherung trtt nur bereitwillig in die Regulierung ein, um offiziell seinem Kunden Gutes zu tun. Tatsächlich verfolgt der Versicherer nur das Ziel, die Schadenregulierung in Eigenregie nach gutdünken durchführen zu können. Siehe hierzu die vielen Schadenkürzungprotokolle der Firma controlexpert oder auch der Verweis der Versicherer auf Billigwerkstätten. Dies, obwohl der BGH gerade erst klar gestellt hat, dass ein Unfallopfer das Recht hat, seinen Schaden in einer markengebundenen Werkstatt reparieren zu lassen.