Quetzalcoatl
chronische Wohlfühlitis
Hallo,
ich möchte euch etwas berichten, was mich zwar nicht direkt betrifft, von dem ich aber aus erster Hand weiß. Es geht dabei um einen langsam eskalierenden Kleinkrieg zwischen kfz-Versicherungen und unabhängigen kfz-Sachverständigen.
Ein Bekannter ist bei einem der großen Direktversicherer (HUK24) versichert. Es geht hierbei um die kfz-Haftlichtversicherung, die ja jeder Autobesitzer abschließen muss. Im letzten Jahr hatte er einen Unfall. Nichts tragisches, sondern "nur" ein Auffahrunfall auf der Autobahnauffahrt mit Schrittgeschwindigkeit (Stop-and-go Situation). Er war leider der Verursacher. Eigentlich alles kein kein Problem, so meint man, man ist ja versichert. Es wurde die Versicherungsdaten ausgetauscht und sogar die Polizei gerufen.
Der Unfallgeschädigte ist eine Woche später zu einem Gutachter gefahren, welcher das Auto untersucht hatte (das ist auch sein gutes Recht!). Der Gutachter lässt sich seine Arbeit natürlich durch ein Gutachterhonorar entlohnen. Damit nicht der Geschädigte das Honorar bezahlen muss, füllt dieser gleich bei Erteilung des Auftrages eine Abtrittserklärung aus, damit der Gutachter direkt das Geld eintreiben kann, ohne seinen "Kunden" zu vergraulen.
Der Gutachter richtet daraufhin seine Forderung an die Versicherung meines Bekannten. Diese will aber nicht das Honorar komplett bezahlen. Um dennoch an sein Geld zu kommen, schreibt dieser Gutachter im Anschluss gleich eine Mahnung an meinen Bekannten, den Restbetrag binnen 9 Tagen zu begleichen PLUS Mahnkosten, PLUS Verzugszinsen.
Das allein finde ich schon eine Frechheit, da mein Bekannter natürlich vorher noch nie etwas von diesem Gutachter gehört hatte. Die Abwicklung läuft ja normalerweise über die Versicherung. Stattdessen erhält er plötzlich ein Mahnbescheid, 4 Monate nach dem Unfall, und soll mal eben innerhalb von 9 Tagen einen Betrag von 400€ überweisen. :wand
Mein Bekannter hat sich nach Erhalt natürlich erst an seine Versicherung gewandt und nachgefragt was da eigentlich los ist. Diese vertrösteten ihn, man werde sich darum kümmern. Was die genau dann gemacht haben weiß keiner, die Frist verstrich allerdings.
Eine Woche später bekam mein Bekannter dann eine Mahnung vom Gericht. Dazu muss man sagen, dass das Gericht in solchen Sachen nicht die Rechtmäßigkeit prüft, sondern nur der Übermittler der Mahnung ist. Es ist somit eigentlich nur eine besondere Schriftform. (Ich erkläre das nur, weil ich das selber nicht kannte). Man hat hier das Recht innerhalb von 2 Wochen zu widersprechen, teilweise zu widersprechen oder eben zu zahlen. (Der Betrag hat sich durch Gerichtskosten natürlich erneut um 10% erhöht )
Ein erneutes Nachfragen bei der Versicherung meines Bekannten ergab, dass der nette Callcenter Mitarbeiter riet den Brief zu ignorieren und das man das schon machen wird für ihn. Meiner Meinung nach wäre die Ignorierung das Schlimmste, was man mit einer Mahnung vom Gericht tun sollte.
Nach der eiserne Regel, dass man mit dem erst besten am Telefon nicht zurecht kommt, hat sich jetzt mein Bekannter entschlossen etwas energischer gegen die Versicherung vorzugehen, da er ja schließlich in der Schußbahn steht.
Was die aktuelle Lage ist weiß ich noch nicht, werde aber weiter berichten!
Warum schreibe ich das eigentlich? Das Ganze scheint kein Einzelfall zu sein, ich habe davon allerdings zum ersten mal gehört. Ich habe mich etwas im Internet erkundigt, würde mich aber freuen, wenn ihr das ergänzen könntet, wenn sich jemand etwas besser damit auskennt.
Bisher sehe ich das so:
Ich sehe den Verbraucher hier in der Zwickmühle. Persönlich kann ich durchaus die Gutachter verstehen, die natürlich für ihre Arbeit angemessen entlohnt werden wollen. Auf der anderen Seite sehe ich aber selber von den Gutachter keine Anstalten so etwas wie eine Standardhonorartabelle zu etablieren. Warum auch, man lebt ja nicht schlecht. Es geht also nur ums Geld! (Oh, Wunder :angel)
Dann kann ich aber wiederum die Versicherungen verstehen, die nicht bereit sind jeden Betrag zu bezahlen. Das ganze hat natürlich auch Auswirkungen auf deren Profit und deren Tarife.
Die Idee von den Gutachter die Versicherten zu verklagen kann man vielleicht auch als letzten Ausweg verstehen. Da kann ich mich aber nur wiederholen, dass das Wie absolut unterirdisch ist. Der erste Mahnbrief nötigte vom Tonfall fast zur Zahlung und an Mahnkosten wurde auch nicht gespart. Des Weiteren besitzen einige Gutachter schon zweideutige Internetpräsenzen. Es wird von Anfang an gesagt "Ein kleiner Schaden kann schnell mehrere Tausend Euro kosten" (und damit auch eine hohes Honorar bringen ). "Wir gehen rigoros gegen die Versicherungen vor (sie müssen nichts machen)". Nützlich ist natürlich dann auch gleich die Tatsache, das sich Gutachter gleich in einem Verbund von Anwälten befinden, die auch "etwas" daran verdienen.
Langer Text, ich weiß, aber ich hatte versprochen das Thema öffentlich zu machen.
ich möchte euch etwas berichten, was mich zwar nicht direkt betrifft, von dem ich aber aus erster Hand weiß. Es geht dabei um einen langsam eskalierenden Kleinkrieg zwischen kfz-Versicherungen und unabhängigen kfz-Sachverständigen.
Ein Bekannter ist bei einem der großen Direktversicherer (HUK24) versichert. Es geht hierbei um die kfz-Haftlichtversicherung, die ja jeder Autobesitzer abschließen muss. Im letzten Jahr hatte er einen Unfall. Nichts tragisches, sondern "nur" ein Auffahrunfall auf der Autobahnauffahrt mit Schrittgeschwindigkeit (Stop-and-go Situation). Er war leider der Verursacher. Eigentlich alles kein kein Problem, so meint man, man ist ja versichert. Es wurde die Versicherungsdaten ausgetauscht und sogar die Polizei gerufen.
Der Unfallgeschädigte ist eine Woche später zu einem Gutachter gefahren, welcher das Auto untersucht hatte (das ist auch sein gutes Recht!). Der Gutachter lässt sich seine Arbeit natürlich durch ein Gutachterhonorar entlohnen. Damit nicht der Geschädigte das Honorar bezahlen muss, füllt dieser gleich bei Erteilung des Auftrages eine Abtrittserklärung aus, damit der Gutachter direkt das Geld eintreiben kann, ohne seinen "Kunden" zu vergraulen.
Der Gutachter richtet daraufhin seine Forderung an die Versicherung meines Bekannten. Diese will aber nicht das Honorar komplett bezahlen. Um dennoch an sein Geld zu kommen, schreibt dieser Gutachter im Anschluss gleich eine Mahnung an meinen Bekannten, den Restbetrag binnen 9 Tagen zu begleichen PLUS Mahnkosten, PLUS Verzugszinsen.
Das allein finde ich schon eine Frechheit, da mein Bekannter natürlich vorher noch nie etwas von diesem Gutachter gehört hatte. Die Abwicklung läuft ja normalerweise über die Versicherung. Stattdessen erhält er plötzlich ein Mahnbescheid, 4 Monate nach dem Unfall, und soll mal eben innerhalb von 9 Tagen einen Betrag von 400€ überweisen. :wand
Mein Bekannter hat sich nach Erhalt natürlich erst an seine Versicherung gewandt und nachgefragt was da eigentlich los ist. Diese vertrösteten ihn, man werde sich darum kümmern. Was die genau dann gemacht haben weiß keiner, die Frist verstrich allerdings.
Eine Woche später bekam mein Bekannter dann eine Mahnung vom Gericht. Dazu muss man sagen, dass das Gericht in solchen Sachen nicht die Rechtmäßigkeit prüft, sondern nur der Übermittler der Mahnung ist. Es ist somit eigentlich nur eine besondere Schriftform. (Ich erkläre das nur, weil ich das selber nicht kannte). Man hat hier das Recht innerhalb von 2 Wochen zu widersprechen, teilweise zu widersprechen oder eben zu zahlen. (Der Betrag hat sich durch Gerichtskosten natürlich erneut um 10% erhöht )
Ein erneutes Nachfragen bei der Versicherung meines Bekannten ergab, dass der nette Callcenter Mitarbeiter riet den Brief zu ignorieren und das man das schon machen wird für ihn. Meiner Meinung nach wäre die Ignorierung das Schlimmste, was man mit einer Mahnung vom Gericht tun sollte.
Nach der eiserne Regel, dass man mit dem erst besten am Telefon nicht zurecht kommt, hat sich jetzt mein Bekannter entschlossen etwas energischer gegen die Versicherung vorzugehen, da er ja schließlich in der Schußbahn steht.
Was die aktuelle Lage ist weiß ich noch nicht, werde aber weiter berichten!
Warum schreibe ich das eigentlich? Das Ganze scheint kein Einzelfall zu sein, ich habe davon allerdings zum ersten mal gehört. Ich habe mich etwas im Internet erkundigt, würde mich aber freuen, wenn ihr das ergänzen könntet, wenn sich jemand etwas besser damit auskennt.
Bisher sehe ich das so:
- Jeder hat das Recht einen Gutachter zu wählen. Eine genaue Reglementierung wie hoch ein Honorar sein darf ist nicht genau geregelt. Damit ergibt sich eine gewisse Rechtsunsicherheit und das ist das Problem!
- Im Zuge des Preiskampfes auch bei Versicherungen, will die HUK natürlich nicht jedes Honorar in beliebiger Höhe bezahlen. Urteile nach §249 II sprechen davon, dass das Honorar in angemessener Höhe sein muss im Bezug zum Schaden. (Die Reparatur lag wohl bei ca. 1400€, die zusätzlichen Gutachterkosten bei über 500€! Wenn sich das mal nicht lohnt )
- Was ist aber angemessen? Es gibt eine statistische Untersuchung vom Bundesverband der freiberuflichen und unabhängigen Sachverständigen für das Kraftfahrzeugwesen e.V. (BVSK) über Honorarhöhe im Vergleich zum Schaden. Die HUK nimmt das als "Empfehlung" und zahlt nunmehr nur noch den Mittelwert dieser Erhebung. Die Streuung der Untersuchung soll meines Wissens allerdings relativ hoch sein.
- Die Gutachter sehen ihre Rechte als freie Unternehmer verletzt und klagen das Honorar regelmäßig gegen die Versicherung ein. In den meisten Fällen erfolgreich. Die HUK ändert aber die Taktik nicht und läßt es immer wieder zum Rechtsstreit kommen. Einige Gutachter lenken ein, da sie so schneller an ihr Geld kommen, wiederum andere machen das eben nicht.
- Um sich etwas neues Einfallen zu lassen, verklagen die Gutachter nun nicht mehr die Versicherungen, sondern direkt die Versicherten, in diesem Fall meinen Bekannten. Ziel natürlich direkt den Kunden zu schaden, damit dieser die Versicherung wechselt. Dürfen die das? Meinem Verständnis nach gibt es einen Direktanspruch aus dem Plichtversicherungsgesetzt (man ist ja gezwungen eine Haftplichtversicherung zu haben). Die erlaubt es einem Geschädigten sich direkt an die Versicherung der Gegenseite zu wenden. Dies macht die Unfallabwicklung viel einfacher. Das ist, meiner Meinung nach, nur ein Recht, aber keine Pflicht. Damit wäre eine Klage gegen den Versicherten per se wohl zulässig.
- Ich vertrete aber dann weiter die Meinung, dass jedes Geld, dass der Versicherte aufgrund der Weigerung der Versicherung, wiederum von dieser erstattet bekommen müsste. (Das wäre praktisch immer der Weg, wenn es keinen Direktanspruch gäbe). Recht haben und bekommen sind aber recht unterschiedliche Dinge. Mein Bekannter hat deswegen Angst einen Rechtsstreit im Anschluß gegen die Versicherung führen zu müssen.
Ich sehe den Verbraucher hier in der Zwickmühle. Persönlich kann ich durchaus die Gutachter verstehen, die natürlich für ihre Arbeit angemessen entlohnt werden wollen. Auf der anderen Seite sehe ich aber selber von den Gutachter keine Anstalten so etwas wie eine Standardhonorartabelle zu etablieren. Warum auch, man lebt ja nicht schlecht. Es geht also nur ums Geld! (Oh, Wunder :angel)
Dann kann ich aber wiederum die Versicherungen verstehen, die nicht bereit sind jeden Betrag zu bezahlen. Das ganze hat natürlich auch Auswirkungen auf deren Profit und deren Tarife.
Die Idee von den Gutachter die Versicherten zu verklagen kann man vielleicht auch als letzten Ausweg verstehen. Da kann ich mich aber nur wiederholen, dass das Wie absolut unterirdisch ist. Der erste Mahnbrief nötigte vom Tonfall fast zur Zahlung und an Mahnkosten wurde auch nicht gespart. Des Weiteren besitzen einige Gutachter schon zweideutige Internetpräsenzen. Es wird von Anfang an gesagt "Ein kleiner Schaden kann schnell mehrere Tausend Euro kosten" (und damit auch eine hohes Honorar bringen ). "Wir gehen rigoros gegen die Versicherungen vor (sie müssen nichts machen)". Nützlich ist natürlich dann auch gleich die Tatsache, das sich Gutachter gleich in einem Verbund von Anwälten befinden, die auch "etwas" daran verdienen.
Langer Text, ich weiß, aber ich hatte versprochen das Thema öffentlich zu machen.