Information Kleinkrieg zwischen KFZ-Gutachter und Versicherungen. Ein Versicherter mitten drin.

Quetzalcoatl

chronische Wohlfühlitis
Hallo,

ich möchte euch etwas berichten, was mich zwar nicht direkt betrifft, von dem ich aber aus erster Hand weiß. Es geht dabei um einen langsam eskalierenden Kleinkrieg zwischen kfz-Versicherungen und unabhängigen kfz-Sachverständigen.

Ein Bekannter ist bei einem der großen Direktversicherer (HUK24) versichert. Es geht hierbei um die kfz-Haftlichtversicherung, die ja jeder Autobesitzer abschließen muss. Im letzten Jahr hatte er einen Unfall. Nichts tragisches, sondern "nur" ein Auffahrunfall auf der Autobahnauffahrt mit Schrittgeschwindigkeit (Stop-and-go Situation). Er war leider der Verursacher. Eigentlich alles kein kein Problem, so meint man, man ist ja versichert. Es wurde die Versicherungsdaten ausgetauscht und sogar die Polizei gerufen.

Der Unfallgeschädigte ist eine Woche später zu einem Gutachter gefahren, welcher das Auto untersucht hatte (das ist auch sein gutes Recht!). Der Gutachter lässt sich seine Arbeit natürlich durch ein Gutachterhonorar entlohnen. Damit nicht der Geschädigte das Honorar bezahlen muss, füllt dieser gleich bei Erteilung des Auftrages eine Abtrittserklärung aus, damit der Gutachter direkt das Geld eintreiben kann, ohne seinen "Kunden" zu vergraulen.

Der Gutachter richtet daraufhin seine Forderung an die Versicherung meines Bekannten. Diese will aber nicht das Honorar komplett bezahlen. Um dennoch an sein Geld zu kommen, schreibt dieser Gutachter im Anschluss gleich eine Mahnung an meinen Bekannten, den Restbetrag binnen 9 Tagen zu begleichen PLUS Mahnkosten, PLUS Verzugszinsen.

Das allein finde ich schon eine Frechheit, da mein Bekannter natürlich vorher noch nie etwas von diesem Gutachter gehört hatte. Die Abwicklung läuft ja normalerweise über die Versicherung. Stattdessen erhält er plötzlich ein Mahnbescheid, 4 Monate nach dem Unfall, und soll mal eben innerhalb von 9 Tagen einen Betrag von 400€ überweisen. :wand

Mein Bekannter hat sich nach Erhalt natürlich erst an seine Versicherung gewandt und nachgefragt was da eigentlich los ist. Diese vertrösteten ihn, man werde sich darum kümmern. Was die genau dann gemacht haben weiß keiner, die Frist verstrich allerdings.

Eine Woche später bekam mein Bekannter dann eine Mahnung vom Gericht. Dazu muss man sagen, dass das Gericht in solchen Sachen nicht die Rechtmäßigkeit prüft, sondern nur der Übermittler der Mahnung ist. Es ist somit eigentlich nur eine besondere Schriftform. (Ich erkläre das nur, weil ich das selber nicht kannte). Man hat hier das Recht innerhalb von 2 Wochen zu widersprechen, teilweise zu widersprechen oder eben zu zahlen. (Der Betrag hat sich durch Gerichtskosten natürlich erneut um 10% erhöht (n))

Ein erneutes Nachfragen bei der Versicherung meines Bekannten ergab, dass der nette Callcenter Mitarbeiter riet den Brief zu ignorieren :eek: und das man das schon machen wird für ihn. Meiner Meinung nach wäre die Ignorierung das Schlimmste, was man mit einer Mahnung vom Gericht tun sollte.

Nach der eiserne Regel, dass man mit dem erst besten am Telefon nicht zurecht kommt, hat sich jetzt mein Bekannter entschlossen etwas energischer gegen die Versicherung vorzugehen, da er ja schließlich in der Schußbahn steht.

Was die aktuelle Lage ist weiß ich noch nicht, werde aber weiter berichten!

Warum schreibe ich das eigentlich? Das Ganze scheint kein Einzelfall zu sein, ich habe davon allerdings zum ersten mal gehört. Ich habe mich etwas im Internet erkundigt, würde mich aber freuen, wenn ihr das ergänzen könntet, wenn sich jemand etwas besser damit auskennt.

Bisher sehe ich das so:
  1. Jeder hat das Recht einen Gutachter zu wählen. Eine genaue Reglementierung wie hoch ein Honorar sein darf ist nicht genau geregelt. Damit ergibt sich eine gewisse Rechtsunsicherheit und das ist das Problem!
  2. Im Zuge des Preiskampfes auch bei Versicherungen, will die HUK natürlich nicht jedes Honorar in beliebiger Höhe bezahlen. Urteile nach §249 II sprechen davon, dass das Honorar in angemessener Höhe sein muss im Bezug zum Schaden. (Die Reparatur lag wohl bei ca. 1400€, die zusätzlichen Gutachterkosten bei über 500€! Wenn sich das mal nicht lohnt :))
  3. Was ist aber angemessen? Es gibt eine statistische Untersuchung vom Bundesverband der freiberuflichen und unabhängigen Sachverständigen für das Kraftfahrzeugwesen e.V. (BVSK) über Honorarhöhe im Vergleich zum Schaden. Die HUK nimmt das als "Empfehlung" und zahlt nunmehr nur noch den Mittelwert dieser Erhebung. Die Streuung der Untersuchung soll meines Wissens allerdings relativ hoch sein.
  4. Die Gutachter sehen ihre Rechte als freie Unternehmer verletzt und klagen das Honorar regelmäßig gegen die Versicherung ein. In den meisten Fällen erfolgreich. Die HUK ändert aber die Taktik nicht und läßt es immer wieder zum Rechtsstreit kommen. Einige Gutachter lenken ein, da sie so schneller an ihr Geld kommen, wiederum andere machen das eben nicht.
  5. Um sich etwas neues Einfallen zu lassen, verklagen die Gutachter nun nicht mehr die Versicherungen, sondern direkt die Versicherten, in diesem Fall meinen Bekannten. Ziel natürlich direkt den Kunden zu schaden, damit dieser die Versicherung wechselt. Dürfen die das? Meinem Verständnis nach gibt es einen Direktanspruch aus dem Plichtversicherungsgesetzt (man ist ja gezwungen eine Haftplichtversicherung zu haben). Die erlaubt es einem Geschädigten sich direkt an die Versicherung der Gegenseite zu wenden. Dies macht die Unfallabwicklung viel einfacher. Das ist, meiner Meinung nach, nur ein Recht, aber keine Pflicht. Damit wäre eine Klage gegen den Versicherten per se wohl zulässig.
  6. Ich vertrete aber dann weiter die Meinung, dass jedes Geld, dass der Versicherte aufgrund der Weigerung der Versicherung, wiederum von dieser erstattet bekommen müsste. (Das wäre praktisch immer der Weg, wenn es keinen Direktanspruch gäbe). Recht haben und bekommen sind aber recht unterschiedliche Dinge. Mein Bekannter hat deswegen Angst einen Rechtsstreit im Anschluß gegen die Versicherung führen zu müssen.

Ich sehe den Verbraucher hier in der Zwickmühle. Persönlich kann ich durchaus die Gutachter verstehen, die natürlich für ihre Arbeit angemessen entlohnt werden wollen. Auf der anderen Seite sehe ich aber selber von den Gutachter keine Anstalten so etwas wie eine Standardhonorartabelle zu etablieren. Warum auch, man lebt ja nicht schlecht. Es geht also nur ums Geld! (Oh, Wunder :angel)

Dann kann ich aber wiederum die Versicherungen verstehen, die nicht bereit sind jeden Betrag zu bezahlen. Das ganze hat natürlich auch Auswirkungen auf deren Profit und deren Tarife.

Die Idee von den Gutachter die Versicherten zu verklagen kann man vielleicht auch als letzten Ausweg verstehen. Da kann ich mich aber nur wiederholen, dass das Wie absolut unterirdisch ist. Der erste Mahnbrief nötigte vom Tonfall fast zur Zahlung und an Mahnkosten wurde auch nicht gespart. Des Weiteren besitzen einige Gutachter schon zweideutige Internetpräsenzen. Es wird von Anfang an gesagt "Ein kleiner Schaden kann schnell mehrere Tausend Euro kosten" (und damit auch eine hohes Honorar bringen ;)). "Wir gehen rigoros gegen die Versicherungen vor (sie müssen nichts machen)". Nützlich ist natürlich dann auch gleich die Tatsache, das sich Gutachter gleich in einem Verbund von Anwälten befinden, die auch "etwas" daran verdienen.

Langer Text, ich weiß, aber ich hatte versprochen das Thema öffentlich zu machen.
 
AW: Kleinkrieg zwischen KFZ-Gutachter und Versicherungen. Ein Versicherter mitten drin.

Da zwischen Versicherten und Gutachter kein Vertrag besteht, ist meiner Meinung nach der Versicherte zu keinerlei Zahlung verpflichtet, da keine Leistung und kein Preis vereinbart wurden. Also auch keine Mahnung!

Alles andere ist wieder einmal ein Zeichen dafür, das es in diesem Rechtssystem erst was auf die Fresse gibt, wenn alle Wehrlosen mindestens schon einmal kräftig verdroschen worden sind!
 
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Da zwischen Versicherten und Gutachter kein Vertrag besteht...

Die eigentliche Kette ist sogar noch komplizierter.

Zwischen Gutachter und Geschädigten ist ein Vertrag. Der Gutachter bekommt Geld vom Geschädigten (Vertrag), Geschädigter bekommt Geld vom Unfallverursacher (Schadensersatz), der Verursacher bekommt Geld von Versicherung (Versicherungsschutz).

Jetzt tritt der Geschädigte das Recht von Schadensersatz an den Gutachter ab, damit kann dieser dann Schadensersatz direkt fordern. Normalerweise geht das an die Versicherung (Direktanspruch). Es geht aber auch direkt an den Verursacher und dieser holt es sich dann von der Versicherung wieder. Wenn es irgendwo in dieser Kette hakt, gibt es ein Problem, so wie hier.

Den Rest von dem Post kann ich so unterschreiben!
 
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Zwischen Gutachter und Geschädigten ist ein Vertrag. Der Gutachter bekommt Geld vom Geschädigten (Vertrag), Geschädigter bekommt Geld vom Unfallverursacher (Schadensersatz), der Verursacher bekommt Geld von Versicherung (Versicherungsschutz).

So macht der Satz Sinn und nicht anders, es wird immer über die Versicherung direkt abgewickelt und nicht noch zusätzlich über den Verursacher.

Was die Abtretung angeht ist das gar nicht möglich meiner Meinung nach. Ich kann doch keine Dienstleistung bestellen und dann eine Restforderung, die ebenfalls kaum Rechtens sein kann da die eindeutig von der Versicherung gezahlt werden muss, an PersonX abtreten, der Vorgang an sich ist ja schon wirr. Problem ist hier sicher auch, dass die Versicherungen gern mal versuchen Zahlungen einzuschränken und grade bei den Direkten ist da eine einwandfreie, zuverlässige Kommunikation kaum möglich, das unterstell ich einfach mal.

Falls noch nicht zu spät muss der Verursacher auf jeden Fall kompletten Widerspruch gegen das Schreiben vom Amtsgericht einlegen. Ist der Bescheid einmal Rechtens hat er einfach Pech gehabt.
 
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So macht der Satz Sinn und nicht anders, es wird immer über die Versicherung direkt abgewickelt und nicht noch zusätzlich über den Verursacher.

Meinst du jetzt, dass es so ist oder sein sollte?

Zum ist möchte ich nur anmerken, dass es bereits mehrere Urteile gibt die genau so gelaufen sind und den Versicherungsnehmer zur Zahlung verurteilt haben! In allen Fällen klagte der Gutachter auf Schadensersatz aus abgetretenem Recht!

Ob der Versicherungsnehmer das Geld im Anschluss von der Versicherung sofort wiederbekommen hat, weiß ich nicht.
 
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Wenn eine Rechtschutzversicherung besteht würde ich mal ganz schnell den Weg zum Anwalt wählen. Der Nachteil eines gerichtlichen Mahnbescheids liegt darin, dass, wenn ihm nicht wiedersprochen wird, sofort ein Titel erwirkt werden kann. Wird ihm widersprochen, kann es recht schnell vor Gericht gehen.

Desweiteren würde ich die Kommunikation mit der Versicherung auf eine andere Ebene bewegen. Am Telefon können die Jungs viel erzählen. Alles nur noch schriftlich per Einschreiben ...

Ich kann doch keine Dienstleistung bestellen und dann eine Restforderung, die ebenfalls kaum Rechtens sein kann da die eindeutig von der Versicherung gezahlt werden muss, an PersonX abtreten, der Vorgang an sich ist ja schon wirr.
Grundsätzlich sind die Abtretungserklärungen rechtens und werden sowohl von Gutachtern als auch von Werkstätten genutzt. Warum die Versicherung die Rechnung des Gutachters nciht komplett zahlen will, ist aber nicht so ganz zu durchschauen. Es gibt eine Regelung, nach der bei einem Schaden, der für einen Laien klar ersichtlich (wer kann das schon?) unter 700€ liegt, ein Gutachter entbehrlich ist und nicht von der Versicherung getragen wird.

Hier ein kleiner Text von der Seite des BVSK (Berufsverband der Sachverständigen):
Die BVSK-Kfz-Sachverständigen rechnen überwiegend auf Grundlage der ermittelten Schadenhöhe ab. Die Abrechnung stellt sicher, dass auch bei kleinen Schäden das Gutachten bezahlbar bleibt. So liegt der Preis für ein Schadengutachten bei einer Schadenhöhe von € 2.500,00 je nach Aufwand und regionalen Gegebenheiten zwischen € 313,00 und € 353,00. Nebenkosten wie Fahrtkosten, Porto/ Telefon und Fotokosten werden gesondert berechnet.
Sollte der Gutachter weit darüber liegen, kann ich mir die Zurückhaltung der Versicherung schon erklären. Bei einem Unfall in "Schrittgeschwindigkeit" sind die Reparaturkosten je nach Fahrzeug und "Aufschlagpunkt" natürlich sehr unterschiedlich. Ich habe in den letzten Jahren zwei Mal einen aufs Heck bekommen und die Wiederherstellungskosten laut Gutachten lagen in etwa in dem Bereich von 1800 bis 2400€. Wenn ich jetzt einmal den Text des BVSK durch den Kopf gehen lasse und mit der Rechnung Eures Gutachters verbinde ...

Wie hoch war der Schaden noch gleich?
 
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Der Unfallgeschädigte ist eine Woche später zu einem Gutachter gefahren, welcher das Auto untersucht hatte (das ist auch sein gutes Recht!)
:unsure:
Ist es nicht sinnvoller, erst die Versicherung zu kontaktieren, als selbstständig einen Gutachter zu bestellen. Die Versicherer haben ja auch ihre eigenen Gutachter. Selbständig würde ich nur einen GEGENgutachter bestellen. Dann bleibt imho, wer letzten Endes auf den Kosten "hängen" bleibt.

Meine Frau hatte am Freitag einen Unfall (Schuldfrage muss noch geklärt werden). Darum heute sofort die Versicherung informiert, die Morgen einen Gutachter (wahrscheinlich DEKRA) zur Werkstatt schickt, um unser Auto zu begutachten. Gehe mal davon aus, dass dies auch beim Unfallgegner geschieht.

Ich bin eigentlich der Meinung, wer das Geschenk bestellt, bezahlt auch erst einmal. Da sollten sich die Fachanwälte mit "herumschlagen".;):)
 
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Ist es nicht sinnvoller, erst die Versicherung zu kontaktieren, als selbstständig einen Gutachter zu bestellen. Die Versicherer haben ja auch ihre eigenen Gutachter. Selbständig würde ich nur einen GEGENgutachter bestellen. Dann bleibt imho, wer letzten Endes auf den Kosten "hängen" bleibt.
Ich suche mir meinen Gutachter auch immer selbst aus. Das gehört nicht nur zu den Rechten des "Opfers", es ist auch noch sinnvoll. Als Geschädigter ist es in meinem Sinne, das Gutachten möglichst hoch, zumindest aber realistisch ausfallen zu lassen. Die Versicherung hingegen profitiert von einem möglichst niedriegen Gutachten.

Dafür komme ich der Versicherung dann bei der Beschaffung des Unfallersatzwagens entgegen... ;)
 
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Wie hoch war der Schaden noch gleich?

Gutachterhonorar lag bei etwas über 500€, Schaden bei ca. 1400€ (Für mich total überzogen, aber ich bin da nur Laie und kann die Beträge ja erst nachträglich beurteilen). Es spielt eigentlich keine Rolle ob es zu viel oder zu wenig ist, da den Streit eigentlich die Versicherung und der Gutachter unter sich austragen sollten.

Als Trumpf bringen die Gutachter nun die Versicherten mit in Spiel und das eben in einer Art und Weise bei der ich das Kotzen kriege, wobei sie sich selbst als Befreiungskämpfer fühlen. Das ist doch mal ein Applaus wert :applaus

Leider ist es einem ja nicht so ohne weiteres möglich den Betrag zu bezahlen, trotz mehrfacher Urteile, da man dann Gefahr läuft die Versicherung zu vergraulen und dann selbst dem Geld hinterherläuft. Wenn man widerspricht kommt es sofort zum Verfahren, dann kann man aber der Versicherung sagen, man hätte alles versucht. Schön wäre es im Vorfeld eine Zusage der Versicherung zu haben, dass diese alle Kosten übernehmen wird und dass man dann darauf vertraut, dass diese dann auch recht zügig bezahlt. Das ist genau das, was mein Bekannter gerade versucht. Rechtsschutz(versicherung) hat er nicht :(
 
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Ist er denn wenigstens im ADAC? Ich meine, da gibt es bei Verkehrsrecht (und da würde ich diesen Fall mit einbeziehen wollen) eine kostenlose Rechtsberatung. Zumindest anfragen würde ich mal beim ADAC.

Wenn ich die Schadenssumme mit dem Beispiel des BVSK vergleiche, scheint das Honorar tatsächlich etwas hoch (ist natürlich nicht so 1:1 zu vergleichen). Ich würde aber, wie schon erwähnt, versuchen einen Anwalt mit ins Boot zu holen. Durch den gerichtlichen Mahnbescheid gerät man sonst leicht unter die Räder ...
 
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Wenn man widerspricht kommt es sofort zum Verfahren..
Seit wann das denn? Nach dem Widerspruch kann die Gegenseite sich mal eine Klageschrift einfallen lassen, die nicht jeder Laie in der Luft zerfetzt. Im dem Falle lässt sie das sicher, da es da nix zu gewinnen gibt..
 
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Seit wann das denn?
Es kommt nicht automatisch zum Verfahren durch das Gericht sondern durch den Gutachter. In der Mahnung steht schon explizit geschrieben, dass ein Verfahren unverzüglich angestrebt wird.
Wie Oben bereits erwähnt sind einige Gutachter bereits in einem Verbund mit Anwälten organisiert, wie eben dieser auch und da der Gutachter das wohl nicht zum ersten mal macht, wird die Klageschrift bestimmt schon fertig sein.

Was meinst du mit nix zu holen? Weißt du was neues? Ansonsten hatte ich ja schon geschrieben dass es bereits mehrere Urteile gegen die Versicherten gegeben hat! Warum sollte also nichts zu holen sein?

Das mit dem ADAC ist ein guter Tipp. Ich werde mal bei ihm nachfragen, ob er sowas hat. Hat man schon bei der einfachsten Mitgliedschaft eine Rechtsschutzversicherung?
Stellt sich zudem noch die Frage ob man noch auf dem Gebiet des Verkehrsrechts ist. Meiner Meinung nach befinden wir uns schon im normalen Schuldrecht des BGB. Ob der ADAC da hilft?
 
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So einfach ist das nicht. Der Geschädigte kann nicht einfach irgendeinen Gutachter beauftragen, ohne das mit der Versicherung zu klären. Lehnt die Versicherung (zurecht) ein Gutachten, dessen Kosten 1/3 der Schadensumme ausmacht, ab, so kann der Gutachter nicht einfach den Versicherungsnehmer in die Haftung nehmen. Grundsätzlich hätte die Versicherung die Kosten eines Gutachtens ja übernommen. Sie lehnt nur die Übernahme dieser obszönen Kosten ab, die in keinem Verhältnis zum Schaden stehen.

Natürlich können die Gutachter, ihre Verbände oder sonst wer versuchen das durchzudrücken. Ich habe jetzt keine Lust dazu, daher Google Du doch mal, in wie vielen Fällen sie damit bei Gericht durchgedrungen sind..
 
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Meinst du jetzt, dass es so ist oder sein sollte?

Zum ist möchte ich nur anmerken, dass es bereits mehrere Urteile gibt die genau so gelaufen sind und den Versicherungsnehmer zur Zahlung verurteilt haben! In allen Fällen klagte der Gutachter auf Schadensersatz aus abgetretenem Recht!

Ist von der Schadenshöhe abhängig. Die spielt eine große Rolle was Kostenübernahme angeht. Sieht aber auch jedes Gericht anders. Bei einigen Fällen waren € 500 die Grenze, woanders 600,700, eingependelt hat sich aber grundsätzlich die maximale Höhe auf 800-1000 in denen der Geschädigte gar kein Recht auf ein Gutachten hat, ledigich ein Kostenvoranschlag der Werkstatt darf angegeben werden. Wer in so einem Fall ein Gutachten erstellen lässt ist selber schuld. Rücksprache auch mit der eigenen Versicherung hilft da meisst.

Du schreibst das Guthabenhonorar liegt bei € 500, die Rechung beläuft sich auf eine Summe von € 400, würde heissen wenn man grob alle angefallenen Kosten abzieht hat die Versicherung nicht mal die Hälfte des Gutachtens übernommen, Respekt, wenn das mal keine Werbung für den Laden ist (y)
 
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So einfach ist das nicht. Der Geschädigte kann nicht einfach irgendeinen Gutachter beauftragen, ohne das mit der Versicherung zu klären.
Doch, er hat das Recht einen Gutachter seiner Wahl zu bestellen.

Lehnt die Versicherung (zurecht) ein Gutachten, dessen Kosten 1/3 der Schadensumme ausmacht, ab, so kann der Gutachter nicht einfach den Versicherungsnehmer in die Haftung nehmen.
Doch, das kann er, denn der Direktansprucht ist keine Pflicht.

Grundsätzlich hätte die Versicherung die Kosten eines Gutachtens ja übernommen. Sie lehnt nur die Übernahme dieser obszönen Kosten ab, die in keinem Verhältnis zum Schaden stehen.
Ob ein Honorar zu hoch ist oder nicht, ist nicht geregelt.

Ich habe jetzt keine Lust dazu, daher Google Du doch mal, in wie vielen Fällen sie damit bei Gericht durchgedrungen sind..
Suchergebnisse vn Captain HUK
In der Zusammenfassung nur auf dieser Seite sind etwa 9 Versicherte verurteilt worden. In der Vergangenheit ist sonst die Versicherung verklagt worden. Beides führt zum Erfolg!

Du schreibst das Guthabenhonorar liegt bei € 500, die Rechung beläuft sich auf eine Summe von € 400, würde heissen wenn man grob alle angefallenen Kosten abzieht hat die Versicherung nicht mal die Hälfte des Gutachtens übernommen, Respekt, wenn das mal keine Werbung für den Laden ist (y)
Die Versicherung hat etwas mehr als 100€ gezahlt. Wenn du den Vergleich des BVSK nimmst, aus Dufties Post ist das gar nicht so weit weg. Das entspricht etwa der Hälfte.

Aber eine Diskussion um die Höhe sollte doch der Versicherte nicht führen müssen, da sind wir uns doch eigentlich alle einig. Das ist ein Streitthema zwischen Versicherung und Gutachter.
 
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Grundsätzlich sind die Abtretungserklärungen rechtens und werden sowohl von Gutachtern als auch von Werkstätten genutzt.

Nur um nochmal nach zu haken, versteh ich das jetzt richtig? Ich fahre jemandem ins Auto, der lässt ein Gutachten erstellen um seinen Schaden zu ermitteln was, ausgenommen Bagatellschäden natürlich, meiner Versicherung ist das zu hoch und ich werd zur Kasse gebeten?
Früher hieß es mal wer der Musik bestellt muss sie zahlen, für mich verdrehte Welt :unsure:
 
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Aber eine Diskussion um die Höhe sollte doch der Versicherte nicht führen müssen, da sind wir uns doch eigentlich alle einig. Das ist ein Streitthema zwischen Versicherung und Gutachter.

Genau darum gehts doch hier wenn der Gutachter dem Verursacher nen Mahnbescheid ins Haus schickt. Für mich wirklich unbegreiflich, auch wenn ich mich wiederhole, er hat ihn nicht bestellt, für was soll er da zahlen?
Allerdings meiner Meinung nach auch sehr grober Mist der Versicherung, ich wär da sicher so schnell wie möglich kein Kunde mehr.
 
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Das sind alles AG-Urteile?! Ich gehe jede Wette ein, dass es zu dem ein oder anderen Urteil eine Revision und sicher auch LG-Urteile gab. Wer sich mit einem solchem AG-Urteil zufrieden gibt, ist selbst Schuld. Eine solche Rechtsprechung öffnet dem "Gutachterabzock" die selben Tore wie das verkorkste Abmahnverfahren.

Sollte mich so etwas treffen, wäre ich ganz sicher damit in der Revision.
 
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Nur um nochmal nach zu haken, versteh ich das jetzt richtig? Ich fahre jemandem ins Auto, der lässt ein Gutachten erstellen um seinen Schaden zu ermitteln was, ausgenommen Bagatellschäden natürlich, meiner Versicherung ist das zu hoch und ich werd zur Kasse gebeten?
ot:
Das ist genau der Grund warum ich den Thread erstellt habe. Vllt kannst du ja mal kurz nachmessen wie weit deine Kinnlade nach unten gerutscht ist. Meine war unterm Tisch, als ich das zum ersten Mal gehört hatte


Ja genau, das bedeutet das. Wenn der Schaden für den Laien geringer als 700€ ist (Was immer das genau heißt) muss der Auftraggeber den Gutachter bezahlen. Da zahl wirklich der "Musikbesteller".

Liegt der Schaden höher zahlt normalerweise die Versicherung des Verursachers. Will die nicht, kann der Gutachter auch den Versicherten zur Kasse bitten (gut das man versichert ist (n)) und das anscheinend zu recht!

Fraglich ist nur ob und wie einfach man das Geld von der Versicherung dann wiederbekommt. Es gibt aber noch mehr,selbst wenn die Versicherung zahlen möchte!
Da das Verfahren ja gegen den Versicherten läuft, kann es auch sein das dieser persönlich geladen wird. Dann muss man vor Gericht erscheinen, obwohl man mit dem ganzen Mist nichts zu tun haben will! Ein Anwalt würde helfen, aber der kostet Geld, gerade dann wenn man ja schuldig ist (vgl die anderen Urteile). Klasse, oder?

Das sind alles AG-Urteile?!
In einem Punkt habe ich noch Hoffnung: Die Seite ist extrem Pro-Sachverständiger (wie man leicht sieht), dadurch ist es nicht unwahrscheinlich, dass nur die "guten" Urteile veröffentlicht wurden. Bisher sieht es aber nicht gut für den "normalen" Versicherten aus.
 
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Wie ich gerade gehört habe, ist es auch wichtig, ob man den Schaden als Kasko oder als Haftpflichtschaden bei seiner Versicherung gemeldet hat. Wichtig ist wohl nur, das man meldet.
 
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