Information Kleinkrieg zwischen KFZ-Gutachter und Versicherungen. Ein Versicherter mitten drin.

AW: Kleinkrieg zwischen KFZ-Gutachter und Versicherungen. Ein Versicherter mitten drin.

Bei Kaskoschäden besteht gar kein Anspruch auf ein Gutachten ;)
 
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Bei Kaskoschäden besteht gar kein Anspruch auf ein Gutachten ;)

Scheint so auch nicht richtig zu sein! Unser Vertreter hat ja erst mal als Kasko gemeldet, weil ein Rechtstreit wohl noch anliegen wird. Der Gesamtschaden liegt wohl bei über 5000 Euro.:(;)
 
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Euer Vertreter hat als Kasko gemeldet? Meinst jetzt wo Deiner Frau einer ins Auto gefahren ist?
 
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Ich fahre jemandem ins Auto, der lässt ein Gutachten erstellen um seinen Schaden zu ermitteln was, ausgenommen Bagatellschäden natürlich, meiner Versicherung ist das zu hoch und ich werd zur Kasse gebeten?
Die Abtretung regelt nur, dass der Gutachter oder die Werkstatt direkt mit der Versicherung oder dem Schädiger abrechnen kann. Es gilt der Grundsatz, dass der Geschädigte nicht schlechter gestellt sein soll als vor dem Unfall. Das impliziert, dass der Geschädigte sich selbst um einen entsprechenden Sachverständigen oder gar Anwalt kümmern darf. Allerdings gilt ebenso, dass der Geschädigte die Kosten nicht unnötig in die Höhe treiben darf (es gab vor Jahren etliche Diskussionen wegen der Unfallersatzfahrzeuge, bei denen die Autovermieter ordentlich zugeschlagen haben). Ist ein blödes Spiel. Übrigens kann man als Geschädigter den Schaden nach dem Gutachten abrechnen und möglicherweise billiger reparieren lassen ...

Die entscheidende Frage in diesem Fall ist meines Erachtens nach, ob der berechnete Satz extrem vom üblichen abweicht. Wie auch immer, das Mahnverfahren wurde gegen den Versicherungsnehmer eröffnet und der sollte schnellstens aktiv werden, um nicht zum zum Spielball der Beteiligten zu werden. Eventuell ist zu klären, in welche Richtung der Anwalt tätig werden muss: Versicherung oder Gutachter,

Das mit dem ADAC ist ein guter Tipp. Ich werde mal bei ihm nachfragen, ob er sowas hat. Hat man schon bei der einfachsten Mitgliedschaft eine Rechtsschutzversicherung?
Stellt sich zudem noch die Frage ob man noch auf dem Gebiet des Verkehrsrechts ist. Meiner Meinung nach befinden wir uns schon im normalen Schuldrecht des BGB. Ob der ADAC da hilft?
Es geht nicht um eine Rechtschutzversicherung, sondern um eine Rechtsberatung. Da wird Dir zunächst nur erzählt, wie Deine Chancen sind und wie Du Dich zu verhalten hast. Ob solche Fälle davon abgedeckt sind weiß ich nicht, deswegen würde ich direkt beim ADAC anfragen.

Ja genau, das bedeutet das. Wenn der Schaden für den Laien geringer als 700€ ist (Was immer das genau heißt) muss der Auftraggeber den Gutachter bezahlen. Da zahl wirklich der "Musikbesteller".
Diese Regelung ist in meinen Augen seeeeehr flexibel. Eine Delle in einem lackierten Stoßfänger kann, wenn ich mich recht erinnere, die 700€ schon erreichen. Daher würde ich bei eigentlich fast allem, was über ein eingedrücktes Rücklicht hinaus geht, von einem Schaden über 700€ ausgehen. Ggf. kann man auch in die Werkstatt seines Vertrauens fahren und schon mal eine grobe Schätzung einholen. Dann kann man immer noch entscheiden, ob man ein Gutachten möchte ...
 
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Eine kleine Anmerkung noch zur Honorarbestimmung: Die Sache ist sogar noch etwas komplizierter. Vergleicht man Honorar zum Schaden, dann stellt sich die frage, welche Beträge vergleicht man, Brutto oder Netto (Das macht jeder anders). Des Weiteren sind noch Anfahrtskosten (bei ihm 30€, obwohl ich bezweifle, dass der Gutachter überhaupt den Hof verlassen hat), Kosten für Fotos (meistens etwa 2€ pro Bild - da knipst man gerne) etc. Inwiefern das raus gerechnet werden soll ist ebenfalls ein Streitthema.

Noch was: Der BVSK hat eine Tabelle zusammen mit der HUK erarbeitet über die Honorare. Viele Gutachter sind über BVSK organisiert, erkennen diese Übereinkunft aber nicht an. Ich denke, hier wird bewusst auf eine Vereinheitlichung verzichtet um abzukassieren!
Natürlich kann nicht irgendein Verband den Anspruch stellen, wie so eine Tabelle auszusehen hat, wenn man aber Mitglied ist, diese aber nicht anerkent ist das schon eine Farce!

Link: http://www.bvsk-2009.de/aktuell/download/
 
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Genau! Weil die Schuldfrage nicht geklärt ist, obwohl wir auf "1" stehen.;)

Auch mal wieder was Neues ;) Selbst wenn sich ein KFZ im Halteverbot befindet ist der schuld der reindonnert, so kenn ich das
 
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Um zum Ursprung zurück zu kommen!

Was sagt denn das Versicherungsbüro zur ganzen Sache, habe ich da etwas überlesen? :unsure:

Edit:
Auch mal wieder was Neues Selbst wenn sich ein KFZ im Halteverbot befindet ist der schuld der reindonnert, so kenn ich das

Ja ist mir bekannt, darum geht die Sache ja auch zum RA!;):D
 
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Was sagt denn das Versicherungsbüro zur ganzen Sache, habe ich da etwas überlesen?
Der riet ihm (das war einer vom call-center) die Mahnung vom Gericht zu ignorieren. :wand
Das ist aber nicht das letzte Wort, weiter reicht mein Kenntnisstand aber noch nicht. Werde mal versuchen morgen mit ihm zu telefonieren.
 
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Das Gericht über Anträge zum Mahnbescheid ohne Begründung (die können mittlerweile schnell online zusammengeklickt werden) zu missbrauchen, wird leider immer üblicher. Grundsätzlich sollte gegen diese Mahnbescheide Widerspruch eingereicht werden. Wird das verpasst, gibt es noch den Einspruch gegen den folgenden Vollstreckungsbescheid.

Dann muss die Gegenseite vortragen. Erst jetzt erfährt man die Begründung der Forderung, sofern überhaupt eine Klage kommt.
 
Über 1000 Honorar-Prozesse hat die HUK Coburg nachweislich verloren

und das nicht nur an den Amtsgerichten. Hintergrund ist, dass der freie und unabhängige Sachverständige der HUK-Coburg-Versicherung ein Dorn im Auge ist (eine Aussage von Herrn Hoenen, ehemals Vorstand der HUK). Denn macht das Unfallopfer von seinem Recht gebrauch und lässt seinen Kfz-Schaden vom Fachmann seines Vertrauens beweismäßig dokumentieren, hat der Versicherer wenig Chancen, den berechtigten Anspruch nach Gutdünken zu kürzen.
Ein Geschädigter kann seinen Schaden beim Verursacher, beim Fahrzeughalter oder beim Versicherer des Fahrzeughalters geltend machen. Daher gibt es nichts dagegen einzuwenden, dass ein Sachverständiger sein zum x-mal gekürztes Honorar beim Fahrzeughalter geltend macht. Und was besseres kann einem Versicherten, der für seine Prämie eine ordentliche Leistung vom Versicherer erwarten kann, doch nicht passieren. Denn nur so weiß er, dass billig versichert nicht automatisch gut versichert sein muss.

Wer noch Fragen hat, der sollte sich auf den Seiten von Captain HUK schlau lesen. Die nachfolgende Urteilsliste spricht jedenfalls eine deutliche Sprache. Diese zeigt zudem, die freien Sachverständigen wissen ihre Rechte und die ihrer Auftraggeber wahrzunehmen. Jeder der sich mit einem Fahrzeug im Straßenverkehr bewegt, kann Opfer eines Verkehrsunfalls werden. Jeder darf erwarten, dem ihm zustehenden Schadensersatz auch reguliert zu bekommen. Daher fragt euch immer, wenn der "freundliche Sachbearbeiter" oder der Partnerbetrieb des Versicherers sich um alles kümmern will, würdet ihr eure Steuererklärung vom Finanzamt-Beamten erstellen lassen?

Ich hoffe, ich habe ein wenig Licht ins Dunkle gebracht.https://www.supernature-forum.de/images/smilies/wave.gif/bmi_orig_img/wave.gif

Urteilsliste – Sachverständigenhonorar

Hier finden Sie eine “Positivliste” von Gerichtsentscheidungen zum Thema “Sachverständigenhonorar”, ergangen gegen die Fa. HUK-Coburg bzw. deren Versicherungsnehmer. Bei sämtlichen Entscheidungen war die Fa. HUK-Coburg unterlegene Partei. Es handelt sich nach den bisherigen Informationen offensichtlich nur um “die Spitze des Eisbergs”. Nach ersten Prognosen aufgrund der vorliegenden Unterlagen könnte sich das gesamte Ausmass im Bereich mehrerer tausend Urteile bewegen? Wir arbeiten daran und pflegen die Liste entsprechend weiter.

Natürlich funktioniert das Ganze nur, wenn alle dabei mithelfen, diesen Mißstand aufzudecken.
Unter folgendem Link können Sie die Sammlung von Urteilen gegen die Fa. HUK-Coburg bzw. deren Versicherungsnehmer vervollständigen.

http://www.captain-huk.de/forum/viewtopic.php?t=651

Oder senden Sie entsprechende Urteile an:

Mail: id-urteile(at)captain-huk.de
Fax: 0721/98929425

(at) = @

Des weiteren verweisen wir zum Thema Sachverständigenhonorar / HUK-Coburg auf die folgenden beiden Fernsehberichte:

11.02.2007 – VOX – Auto, Motor und Sport: HUK verklagt Sachverständige – Die HUK-Coburg zweifelt die Gutachten-Abrechnungen freier Sachverständiger an und prozessiert. Alle Urteile fallen zu Gunsten der Sachverständigen aus – dennoch geht die Versicherung bei jeder weiteren Abrechnung vor Gericht. Wozu?>>>>>

und

20.02.2007 – ZDF – Frontal 21: Ärger nach dem Autounfall - Versicherungen lassen Geschädigte im Stich. Doch die vielen Niederlagen beeindrucken die HUK-COBURG wenig. … Die Versicherungsunternehmen benutzen die Versichertengelder…um die Sachverständigen zu disziplinieren. Ein Prozess kostet meist das Dreifache des streitigen Honorars. So werden die Beitragsgelder der Versicherten durch aussichtsloses Prozessieren verschwendet, befürchtet Elke Weidenbach von der Verbraucherzentrale NRW.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
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Und was besseres kann einem Versicherten, der für seine Prämie eine ordentliche Leistung vom Versicherer erwarten kann, doch nicht passieren. Denn nur so weiß er, dass billig versichert nicht automatisch gut versichert sein muss.

Damit sollte den Gutachter-Lobbyismus genüge getan sein. Vorallem gleich mit drei Durchschlägen. :sleep
 
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Ich hoffe, ich habe ein wenig Licht ins Dunkle gebracht.
Leider nein, du bekräftigst mit deiner Aussage nur meinen Eindruck über die Gemeinschaft der Sachverständigen.

Hier finden Sie eine “Positivliste” von Gerichtsentscheidungen zum Thema “Sachverständigenhonorar”, ergangen gegen die Fa. HUK-Coburg bzw. deren Versicherungsnehmer.

Bei sämtlichen Entscheidungen war die Fa. HUK-Coburg unterlegene Partei.
Oh Wunder :angel . Offensichtlich definiert ihr ja darüber eure "Positivliste".

Alle anderen muss ich erst mal vertrösten. Bisher nichts neues.
 
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Wie jetzt, willst du mir den Mund verbieten?

Ich übe noch. Doch nach deinen Kommentaren hier, lerne ich gern mit so einem Blog wie diesem hier umzugehen.

Mir geht es keineswegs um "Gutachter-Lobbyismus". Zumal, Gutachter haben in Deutschland Null Lobby, wie du sicher weißt. Es geht um Millionen von Euros, die die Versicherer mit Hilfe ihrer Vertragspartner wie DEKRA, Carexpert, Controlexpert, AutoOnline usw. den Geschädigten und auch ihren Kasko-Versicherten unrechtmäßig vorzuenthalten versuchen. Millionen die dem Wirtschaftskreislauf in den Regionen fehlen.

Leider ist auch der ADAC auf das Schadenmanagement-Pferd aufgesprungen, so dass von dort keinerlei Aufklärung über das in meinen Augen skandalöse Verhalten der Assekuranz von den ADAC-Mitgliedern mehr erwartet werden kann. Wer im ADAC-Heftchen die Rubrik "Recht" sucht, wird regelmäßig nicht mehr fündig werden. Was bleibt ist also nur ein rechtschaffendes Gespann aus Fachanwalt und unabhängigem Sachverständigen.
 
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Wie jetzt, willst du mir den Mund verbieten?
Kritik muss eine ganz neue Erfahrung für Sie sein. Ich kann Ihnen versichern, dass jeder seine Meinung hier kund tun kann, sofern er sich in einem gewissen Rahmen hält. Darin liegt dann auch der Unterschied zum CaptainHUK, der nicht diesen Anspruch hat:
Captain HUK ist ein Sprachrohr ausschließlich für die Belange der Geschädigten und bietet keinen Raum als Plattform für Interessensgruppen aus der Versicherungswirtschaft!

Bei Captain HUK gibt es kein “Grundrecht”, nach dem jeder immer alles ”hinaus posaunen” kann, wie es ihm gefällt. Diese Einschränkung betrifft insbesondere Beiträge sogenannter ”anonymer Kommentatoren”.

Wortkonstruktionen wie "Positivliste" bekräftigen den Eindruck.


Zu der Aussage, dass so etwas doch nur das Beste ist, was einem Versicherten passieren kann, fehlen mir dann nur die Worte. Entweder ist das ein Produkt von jahrelanger unkritischer Berichterstattung oder sie versuchen ernsthaft die Leute für dumm zu verkaufen. Glauben Sie wirklich selber dran? Ich würde Ihnen dann von einem Gespann mit Rechtsanwälten abraten und lieber eine medizinische Unterstützung empfehlen ;)
 
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Wie jetzt, willst du mir den Mund verbieten?
Willst Du darauf eine ehrliche Antwort? :smokin

@Quetzalcoatl:
Nich' uffregen.. Det iss nur Werbung ;) Ich weiß zwar nicht wofür, aber für die HUK (Versicherung) kann es nicht sein.

Auch nicht für faire Versicherungsprämien, die NICHT durch horrende Gutachterhonorare gefährdet sind. Einmal ums Auto laufen = 500 Euro?! Ja, die Versicherer machen etwas falsch. Sie sollten Prämien an geschädigte Unfallgegner zahlen, wenn sie die Begutachtung weg lassen. Vielleicht kann so der Sumpf übergeschnappter Gutachter und Profiteure etwas ausgetrocknet werden..
 
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Auch nicht für faire Versicherungsprämien, die NICHT durch horrende Gutachterhonorare gefährdet sind. Einmal ums Auto laufen = 500 Euro?!

Oh, habe ich jetzt jemanden auf die Füße getreten?

Das sind ja gleich zwei Witze auf einmal. Wenn tatsächlich die Gutachterhonorare die Prämien beeinflussen sollten ist es umso unverständlicher, dass die Versicherer regelmäßig noch ihren "Fachmann" versuchen ans Auto hinterher zu schicken. Das, wo die Versicherer doch genau wissen, dass sie KEIN Nachbesichtigungsrecht haben. Und einmal ums Auto laufen - wo ist das Computerprogramm, welches dann das Gutachten völlig selbstständig schreibt? Das wärs doch!!!
Sieh dir mal die Gewinne von DEKRA, controlexpert und autoonline an, mitfinanziert bzw. finanziert von unseren Versicherungsbeiträgen. Das Thema Datenschutz und Urheberrecht hebe ich mir für später auf.

Hier noch etwas Aufklärung für diejenigen, welche im Schadenrecht nicht so bewandert sind. Ein Einblick in das Allianz Fairplay-Konzept, welches auch inzwischen die HUK neben ihr Schadenmanagement-Konzept mit den sogenannten Vertrauenswerkstätten betreibt. Eine Abhandlung von RA Dory, u.a. nachzulesen bei www.captian-huk.de und zwar hier: Läuft die Allianz “Unter falscher Flagge” in die Kfz-Werkstätten ein ?

Unter falscher Flagge

Das Allianz Fairplay-Konzept und andere Schadenmanagementsysteme der Versicherungswirtschaft in Theorie und Praxis.

Mit großen Worten und erheblichem Werbeaufwand versucht sich die Allianz mit ihrem Allianz Fairplay-System als Interessenvertreter der Versichertengemeinschaft, der Verbraucher und ihrer Rechte darzustellen. Bei näherer Analyse stellt dieses Fairplay-Konzept nichts anderes als eine fortgeschrittene Variante der hinlänglich bekannten Schadensmanagementsysteme der Versicherungswirtschaft dar. Im Endeffekt wird versucht, über diese Schadenmanagementsysteme, das deutsche Schadensrecht auszuhöhlen und im Regulierungsbereich französische Verhältnisse zu schaffen. Zur Erreichung dieses Zieles ist es erforderlich, Störfaktoren, wie unabhängige Sachverständige und freie Rechtsanwälte, im Schadensregulierungsbereich auszuschalten und zwar ausschließlich mit dem Ziel der Gewinnmaximierung zu Gunsten der Versicherungswirtschaft. Somit stellt das Allianz Fairplay-Konzept – ebenso wie die anderen Schadensmanagementsysteme der Versicherungswirtschaft – nichts anderes als einen Großangriff der Versicherungswirtschaft auf das deutsche Schadensrecht und die Verbraucherrechte dar.

Schließlich führen sowohl das Allianz Fairplay-Konzept als auch die anderen Schadensmanagementsysteme zu erheblichen Nachteilen für die weiteren Beteiligten.

Dies wird anhand nachfolgender Beispiele offenbar:

1. Position des Verbrauchers:

Die Position des Verbrauchers wird nachhaltig geschwächt. Wie allgemein bekannt ist, deckt sich die Haftungsvorstellung der Unfallbeteiligten nicht immer mit der Realität, weshalb durch den Wegfall einer anwaltlichen Beratung die Disposition über die Art und Weise der Schadensbeseitigung durch den Geschädigten auf einer ungesicherten Basis stattfindet und oftmals für diesen zu kostenträchtigen Fehlentscheidungen führt. Auch fehlt es an einer objektiven und neutralen Beratung bezüglich der Abwicklungsalternativen, soweit es um die Themen fiktive Schadenabrechnung, Abgrenzung zwischen Abrechnung auf fiktiver Totalschadenbasis, Leasing- und Finanzierungsproblematik oder Reparaturkostenabrechnung und ähnlichem geht.
Ferner unterbleibt eine sachgerechte Beratung zum Thema Schadensfolgekosten, wie Auslagen, Nutzungsausfall, Wertminderung, Mietwagenkosten sowie der gesamte Personenschadenbereich.

Original erschienen bei www.captian-huk.de : Läuft die Allianz “Unter falscher Flagge” in die Kfz-Werkstätten ein ?

Mehr Licht ins Dunkle kann man nicht bringen. Da könnt ihr wettern, wie ihr wollt. :)
 
AW: Kleinkrieg zwischen KFZ-Gutachter und Versicherungen. Ein Versicherter mitten drin.

Und einmal ums Auto laufen - wo ist das Computerprogramm, welches dann das Gutachten völlig selbstständig schreibt?
Wo? Vermutlich auf recht luxuriösen Notebooks in Form von Textbausteinen, die je nach Bedarf schnell zusammengeklickt werden. Jetzt erzähl mir nicht, die Gutachter verfassen jeden Bericht als individuellen Aufsatz. :rolleyes:

Du kannst diesen captain-huk-Link noch so oft hier posten. Die Page ist und bleibt eine Sachverständigen-Lobby-Page. Die hat mit Verbraucherinteressen nichts zu tun. Immerhin gibt es ein Impressum das den Urheber nennt. Sicher liegt man, als Mitglied dieser Berufsgruppe, gerne mit den Versicherern im Clinch. Diesen aber als Handlung im Interesse der Versicherten zu tünchen, finde ich nicht nur ein bisschen fadenscheinig.
 
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Mehr Licht ins Dunkle kann man nicht bringen.
Mal ehrlich, wenn ich Licht im Dunkeln haben möchte, werde ich kaum den Fürsten der Dunkelheit damit beauftragen...

Da könnt ihr wettern, wie ihr wollt.
Wer wettert denn hier? Selektive Wahrnehmung kann manchmal hilfreich sein, in diesem Fall wirkt es aber leicht benebelt ... Wenn ein Gutachter seine Probleme, die er mit der Versicherung hat, versucht auf dem Rücken des Versicherungsnehmers auszutragen, kann ich Dir ziemlich klar sagen, wem die Sympathie der meisten User gehört.
Aber gewettert wurde hier bisher nur von Dir...
 
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Da oben eine Liste mit Urteilen und Verfahren reinkopiert wurde, auf der Seite aber ausdrücklich darauf hingewiesen wird, dass eine externe Verwendung auch auszugsweise nicht gestattet ist, habe ich das entfernt.
Ich kann ja nicht wissen, ob der Benutzer "lichtinsdunkle" selbst der Rechteinhaber ist.
 
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