Information Kleinkrieg zwischen KFZ-Gutachter und Versicherungen. Ein Versicherter mitten drin.

AW: Kleinkrieg zwischen KFZ-Gutachter und Versicherungen. Ein Versicherter mitten drin.

Wie "ferngesteuert" muss man sein, um seine grundsätzlichen Rechte nicht zu kennen oder einfach (auch noch in gegnerische Hände) abzugeben.
??? Und das sagt jemand, der sich "Netlawyer" nennt? Wenn jeder seine Rechte kennen würde, gäbe es sicherlich viel weniger Geld für die Anwälte zu verdienen ...

Falsch, die eigene Versicherung trägt diesen völlig unsinnigen Streit auf ihrem Versicherungsnehmer aus
Es steht dem Gutachter frei, seine Ansprüche gegenüber der Versicherung geltend zu machen (wenn es sein muß auch mit einem "Netlawyer" :D). Aber nein, er schießt plötzlich auf den Versicherungsnehmer, der nichts mit dem Gutachter zu tun hat.
Wenn man in diesem Zusammenhang die Versicherung als Bösen hinstellen möchte, grenzt dass an kompletter Betriebsblindheit ...

Ich entziehe mich jetzt dieser Diskussion durch Abwesenheit, da hier vermutlich in kürzester Zeit das ganze Nest auftaucht und in bester Sektenmanier immer wieder das gleiche Mantra herunter betet ...

Abschliessend bleibt mir eigentlich nur zu sagen: Lieber ferngesteuert als völlig verstrahlt ...
 
AW: Kleinkrieg zwischen KFZ-Gutachter und Versicherungen. Ein Versicherter mitten drin.

ot:
Wozu neu anmelden, eine Antwort hätte auch unter dem zuerst gewählten Account gereicht.
:ROFLMAO:

Ob die gegnerische Versicherung ein Gutachten benötigt/will oder nicht, interessiert mich nicht im Geringsten....Und über mein Vermögen bestimme ich immer noch selbst - so auch, wer mein Vertrauen genießt mein Vermögen zu bewerten.

Ok, auch für langsame Gutachter nochmal:

Wenn mir jemand mein Auto kaputt fährt, bin ich in erster Linie daran interessiert, dass der Schaden behoben wird. Dazu muss ich keine Arbeitsbeschaffungsmaßnahme für irgendwelche Gutachter starten.

Ich persönlich informiere meine Werkstatt - nochmal langsam: meine von mir ausgewählte Werkstatt - und lasse mir eine kurze Info geben, was der Schaden kosten wird. Da diese keine Anfänger sind, wissen sie was die Ersatzteile kosten und wie lange sie für die Arbeit brauchen, auch ihren Stundensatz kennen sie und oh Wunder - zu allem Überfluss können die auch noch rechnen, notfalls per Taschenrechner.

Dann sehe ich zu, dass der Unfallverursacher diese Kosten übernimmt - in der Regel wird das allerdings seine Versicherung für ihn übernehmen, also frag ich dort mal nach, ob sie überhaupt Beweise für die Höhe des Schadens brauchen oder die Rechnung auch so begleichen. Wenn ich die Schadenshöhe beweisen soll, dann werde ich mir einen Gutachter suchen. Wozu ich das aber sollte, wenn die Rechnung auch so akzeptiert wird - k.A. Ich hab sicher genug zu tun, als sinnloserweise auch noch zum Gutachter zu fahren. Wobei bei Gutachten zu 500 Euro kommt der Gutachter wahrscheinlich ins Haus...

Wo liegt da die Fernsteuerung? Man muss wohl Gutachter sein, um auf ein Gutachten bar jeder Notwendigkeit zu bestehen...
 
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Ich persönlich informiere meine Werkstatt - nochmal langsam: meine von mir ausgewählte Werkstatt - und lasse mir eine kurze Info geben, was der Schaden kosten wird.
So'n Gutachter war ja auch mal KFZ-Meister-Schrauber. Sollte zumindest. Nun gibts ein paar Szenarien, warum ein Schrauber zum Gutachter wird. Oft wegen gesundheitlichen Problemen (das Schrauben klappt nicht mehr so), oder als Rentnerjob nach einem erfüllten Schrauberleben, oder oder oder..

Dann gibts aber sicher auch noch die Gruppe der Faulis, die keinen Bock auf das Geschraube haben, sich lieber nur vorstellen was das Geschraube für'ne Maloche ist und besser Ersatzteilkataloge lesen und sich ein paar AEs (Arbeitseinheiten) dazu ausdenken.

Und die Gruppe der Vollpfosten, die einen gekröpften 13'ner für eine alkoholhaltige Gurgelspülung halten und vom Schrauben keinen Plan haben. Die haben allerdings auch keinen Plan vom Begutachten und bekommen von den Versicherern wenig oder keine Anerkennung. Die sind's dann schuld.

Ein paar aus der ersten Gruppe kenne ich. Die sind aber nicht so durchgeknallt und verteilen horrende Rechnungen verwirrt in der Gegend herum.
 
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So'n Gutachter war ja auch mal KFZ-Meister-Schrauber.

Gut, dass du es erwähnst. Ich kenne da einen ehemaligen Meister. Der Schafft jetzt für die DEKRA u.a. nach Vorgaben der HUK.

Nachfolgend noch ein Urteil, indem die Rechte eines Unfallopfers bezüglich der Beauftragung eines Sachverständigen seiner Wahl seitens des Gerichts kurz und bündig dargelegt wurden:

AG Braunschweig, 115 C 3495/08 vom 14.1.2009
In dem Rechtsstreit gegen die Firma HUK-Coburg Allgemeine Versicherung hat das Amtsgericht Braunschweig im Verfahren gem. §495a ZPO mit einer Erklärungsfrist bis zum 11.12.2008 am 18.12.2008

für Recht erkannt-

1.) Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 163,44 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 18.09.2008 zu zahlen,

2.) Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.

3.) Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

4.) Der Streitwert wird auf 163,44 EUR festgesetzt

Die Beklagte hat dem Kläger gemäß §§ 7 StVG, 3 Haftpflichtversicherungsgesetz auch die restlichen Kosten des Sachverständigengutachtens in Höhe von 186,44 EUR zu erstatten. Diese Kosten gehören zu dem mit dem Schaden unmittelbar verbundenen und auszugleichenden Vermögensnachteilen. Denn der Geschädigte hat einen Anspruch gegen den Schädiger auf Ersatz des zur Wiederherstellung erforderlichen Betrages.
Hiervon umfasst ist auch ein Sachverständigenhonorar, wobei der Geschädigte berechtigt Ist, einen qualifizierten Gutachter seiner Wahl mit der Erstellung des Schadensgutachtens zu beauftragen.
Begrenzt wird dieser Entschädigungsanspruch lediglich dadurch, dass der Geschädigte nur die Kosten erstattet verlangen kann, die vom Standpunkt eines Verständigen, wirtschaftlich denkenden Menschen in der Lage des Geschädigten zur Behebung des Schadens zweckmäßig und angemessen erscheinen. Der Geschädigte tat herbei grundsätzlich nicht zu einer Erforschung des ihm zugänglichen Marktes verpflichtet, insbesondere muss der Geschädigte keine Preiskontrolle durchführen (vergleiche BGH, NJW 2007, 1450, 1451). Indem der Sachverständige vorliegend eine an der Schadenshöhe orientierte Pauschale als Grundgebühr neben konkret aufgeführten Leistungen in Rechnung gestellt hat, ist diese Honorarfestlegung gemäß §§ 315, 316 BGB nicht zu beanstanden (vergleiche auch BGH, NZV 2007, 182, 163), Da der Geschädigte nicht zur Erforschung des Ihm zugänglichen Marktes verpflichtet ist, kann daher dahingestellt bleiben, ob das geforderte Pauschalhonorar im Raum Braunschweig/Salzgitter üblich und angemessen ist. Dass eine für den Geschädigten erkennbar deutliche Erhöhung des Honorars vorgelegen hat, ist nicht ersichtlich.
Der Zinsanspruch ergibt sich unter dem Gesichtspunkt des Verzuges. Die Kostenfestsetzungsentscheidung folgt aus § 91 ZPO. Die Entscheidung über die vorläufige Vollstreckbarkeit beruht auf § 708 Nr. 11, 713 ZPO,
Da es sich um eine Einzelfallentscheidung ohne grundsätzliche Bedeutung handelt, liegen die Voraussetzungen für eine Zulassung der Berufung nicht vor.
 
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:) Hallo Lichtinsdunkel,
bist du wirklich noch der Meinung, die Strombergs hier und/oder dessen Ferngesteuerte würden Gesetze und Urteile lesen, geschweige verstehen können?

Da meint doch wirklich jemand zu fragen, ob der gegnerischen Partei ein Kostenvoranschlag als Beweis ausreicht. Natürlich reicht das aus, wenn ich keine Wertminderung, keine Nutzungsausfallentschädigung, kein Restwertverlust, keine Kostenpauschale und und und beanspruche. Außerdem ziemlich peinlich wenn mir die gegnerische Versicherung den "unverbindlichen" Kostenvoranschlag beliebig kürzt - oder wenn ich beim späteren Autoverkauf offenbarungspflichtig bezüglich des Unfallschadens bin und dann keinerlei "Beweise" in der Hand habe. Solche Typen sind echt klever :eek:

Übrigens, das ist schon sehr bezeichnend für manche Kommentatoren, wie selbige hier über die ehrbaren Berufe der Anwälte und Gutachter herziehen. Die sollten lieber mal drüber nachdenken, wem wir unsere heutige und schwerste Krise seit dem letzten Weltkrieg zu verdanken haben - den Typen der Finanz- und Versicherungsbranche. Also denen, die bei euch an der Fernsteuerung sitzen und euch nach ihrer Nase tanzen lassen. :ROFLMAO:
 
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Begrenzt wird dieser Entschädigungsanspruch lediglich dadurch, dass der Geschädigte nur die Kosten erstattet verlangen kann, die vom Standpunkt eines Verständigen, wirtschaftlich denkenden Menschen in der Lage des Geschädigten zur Behebung des Schadens zweckmäßig und angemessen erscheinen.
Na also - meine Rede.
 
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Übrigens, das ist schon sehr bezeichnend für manche Kommentatoren, wie selbige hier über die ehrbaren Berufe der Anwälte und Gutachter herziehen.
Das geht ja richtig ab hier.. welcome at the nuthouse

Ich verzieh' mich lieber. Nicht das ich hier noch ein Wertgutachten verpasst bekomme.. :)
 
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wie selbige hier über die ehrbaren Berufe der Anwälte und Gutachter herziehen
Sorry, da muß ich doch noch mal draufhauen ...

"Die ehrbaren Berufe der Anwälte und Gutachter" ist das irgendwie geschützt oder kann ich mir das auf ein T-Shirt drucken lassen? :D

Neben dem Freiherrn (RIP) und dem Syndikus gibt es doch noch genug Beispiele für unsere "ehrbaren" Berufsstände. Ich bin ehrlich froh darüber, dass mein Gutachter und meine Anwälte noch etwas merken. Ich gewinne den Eindruck, dass es gerade in diesen Berufen doch den einen oder anderen gibt, mit dem sich das Bundesamt für Merkbefreiung befassen sollte. (man könnte ja mal einen Gutachter kommen lassen ...) :D
 
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Ich denke, es reicht allmählich, auch wenn sich der Unterhaltungswert durchaus auf einem akzeptablen Niveau bewegt.
Ob Netlawyer und lichtinsdunkle ein und die selbe Person sind - keine Ahnung, interessiert mich auch nicht.
Dass sich aber zwei Leute mit einer derart übereinstimmenden und gefestigten Meinung ganz zufällig ausgerechnet in diesem Thread treffen - nein, so gutgläubig bin nicht mal ich - und mir kann man wirklich viel Scheiße erzählen ;).

Wo die Plattform dafür ist, die einseitige Meinung zu vertreten, dürften interessierte Mitleser inzwischen herausgefunden haben. Dort dürft Ihr dann auch die Leute, die selber denken und sich ein eigenes Bild machen, gerne beleidigen, die tun sich das ja freiwillig an. Hier ist ab jetzt auf jeden Fall kein Spielplatz mehr für Euch.
 
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Geht es nur mir so ?

Für mein Empfinden lese ich viel zu oft HUK.
 
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HUK - ich habe gesprochen!
 
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Oha.. Supi hat in den Giftschrank gegriffen :D

troll_spray.jpg
 
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Das ist doch bestimmt wie alle anderen Ungeziefer-Sprays, oder?
Drei Arten vertreibt es, sechs weitere lockt es an ;).
 
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