Die Absender heißen Waldorf, Munderloh oder sonstwie, die Empfänger sind Filesharing-Nutzer, die Musik oder Filme über Tauschbörsen geladen und dabei auch verteilt haben: Filesharing Abmahnungen sind nach wie vor ein Millionengeschäft. Durch die weitgehend automatisierten Verfahren bedeutet es vor allen Dingen für die Abmahn-Anwälte maximalen Ertrag bei minimalem Aufwand.
Wir müssen eigentlich nicht darüber diskutieren: Dass Bittorrent und Co. überwacht werden, sollte inzwischen Allgemeinwissen sein. Wer sich da trotzdem noch tummelt, der ist zu faul zum Bungee-Springen und sucht sich den Kick halt woanders - wirklich zu helfen ist diesen Leuten eigentlich nicht. Der folgende Beitrag richtet sich daher ausschließlich an jene, die es unschuldig erwischt und soll keinesfalls den zu Recht Abgemahnten dabei helfen, den Kopf aus der Schlinge zu ziehen.
Denn die Problematik geht über die Filesharer hinaus. Die technischen Verfahren, mit denen die mutmaßlichen Täter ermittelt werden, haben die Genauigkeit einer Schrotladung. Fehler und daraus resultierend falsche Beschuldigungen sind nicht die Ausnahme, sondern an der Tagesordnung. Es passiert täglich - hundertfach, tausendfach.
Auch durch die unerlaubte Verwendung des eigenen Internetanschlusses durch Dritte kann man ins Visier der Abmahn-Mafia geraten.
In den Abmahnschreiben stellen die Anwälte das aus nachvollziehbaren Gründen ganz anders dar - die unzulänglichen Prüfverfahren werden als unfehlbar dargestellt - gleichzeitig heißt es, dass man in jedem Fall für den eigenen Anschluss haftbar ist - egal, wer ihn genutzt hat.
Das ist jedoch Blödsinn und soll lediglich der Einschüchterung dienen. Dazu gehört auch, dass mit horrenden Summen eine Drohkulisse aufgebaut wird und man dem Opfer anbietet, die Angelegenheit gegen eine vergleichsweise geringe Summe zu beenden. Da der Gang zum Anwalt ebenfalls mit Kosten verbunden ist, hat diese Masche nicht selten Erfolg. Ich möchte ehrlich gesagt nicht wissen, wie viel Geld schon zu Unrecht in die Kassen der Anwälte und der Content-Industrie gespült wurde.
Ich habe schon einigen Bekannten mit Erfolg in solchen Fällen weiter geholfen. Zum Einsatz kam dabei ein von mir erstelltes Schreiben - die Informationen darin habe ich selbst recherchiert, und sie zeigen auf, dass die Rechtslage keineswegs so eindeutig ist, wie es die Abmahner gerne hätten. Nach längerer Überlegung (es waren ein paar Monate) habe ich mich nun entschlossen, ein Muster dieses Schreibens öffentlich zugänglich zu machen.
Ich bin kein Anwalt, sondern juristischer Voll-Laie. Für alles, was sich aus der auch nur teilweisen Verwendung dieses Schreibens als Volage ergibt, lehne ich jede Verantwortung ab. Ich kann und werde auch keine persönlichen Rückfragen dazu beantworten - denn es könnte ja ein Anwalt sein, der darauf aus ist, mich wegen unerlaubter Rechtsberatung dran zu kriegen.
Alles was ich sagen kann ist, dass das Schreiben in dieser oder ähnlicher Form bislang vier Mal zum Einsatz kam - und in allen vier Fällen haben die Betroffenen nie wieder etwas gehört. Es gibt aber auch Fälle, in denen zu Unrecht Abgemahnte vor Gericht gezerrt und tatsächlich verdonnert wurden - die Gerichte handeln dieses Thema inzwischen leider sehr oft nach Schema F ab und sind längst zu Gehilfen der Content-Industrie mutiert. Darum nochmals - Widerstand auf eigene Gefahr.
Hier nun das besagte Schreiben:
Anhang anzeigen abmahnung_antwort.pauschal.pdf
Ergänzung:
Vor allen Dingen die Kanzlei Munderloh ist im Bereich der Porno Abmahnungen sehr aktiv. Hier kommt eine zusätzliche Komponente ins Spiel, denn Pornofilme unterliegen oftmals nicht einmal dem Urheberrecht.
In einem solchen Fall hatte ich das Schreiben noch um folgende Passage ergänzt:
Der angesetzte Streitwert von xx.xxx € ist geradezu lächerlich hoch, da es sich bei Pornofilmen eben gerade nicht um ein "erheblich umfassenderes Filmwerk" handelt. In der Entscheidung 3 U 28/84 des OLG Hamburg wird festgestellt, dass es sich bei Pornofilmen nicht um urheberrechtlich geschützte Werke, sondern nur um Laufbilder handelt, auf die lediglich Leistungsschutzrechte anzuwenden sind.
Weiterführende Informationen zu Abmahnungen findet man im Internet zuhauf - mit der Suchmaschine Eures Vertrauens werdet Ihr schnell fündig. Schaut Euch natürlich die Seiten genau an - es gehört nämlich ebenfalls zur Masche der Abmahner, im Netz vermeintlich gute Ratschläge zu verteilen, die alles andere als hilfreich sind. Wenn ihr irgendwo den gut gemeinten Tipp lest, gleich mal eine Teilsumme zu bezahlen, um schlimmere Konsequenzen zu vermeiden - dann schnell weg von dort, das ist eine Falle.
Und wer sich ganz sicher ist, unschuldig Opfer einer Filesharing Abmahnung geworden zu sein, der sollte den Weg zum Anwalt nicht scheuen - auch wenn das Risiko hoch ist, auf den Kosten sitzen zu bleiben oder am Ende gar verknackt zu werden. Ihr wisst ja - wer kämpft, kann verlieren - wer nicht kämpft, hat schon verloren.
Macht der Bande das Leben nicht leichter, als sie es ohnehin schon hat.
Und noch ein Nachsatz:
Ich freue mich natürlich, wenn diese Information verbreitet wird. Ich bitte aber darum, direkt auf diese Seite zu verlinken und nicht einfach das Dokument zu mopsen. Ansonsten kann ich auch mal richtig böse werden
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Wir müssen eigentlich nicht darüber diskutieren: Dass Bittorrent und Co. überwacht werden, sollte inzwischen Allgemeinwissen sein. Wer sich da trotzdem noch tummelt, der ist zu faul zum Bungee-Springen und sucht sich den Kick halt woanders - wirklich zu helfen ist diesen Leuten eigentlich nicht. Der folgende Beitrag richtet sich daher ausschließlich an jene, die es unschuldig erwischt und soll keinesfalls den zu Recht Abgemahnten dabei helfen, den Kopf aus der Schlinge zu ziehen.
Denn die Problematik geht über die Filesharer hinaus. Die technischen Verfahren, mit denen die mutmaßlichen Täter ermittelt werden, haben die Genauigkeit einer Schrotladung. Fehler und daraus resultierend falsche Beschuldigungen sind nicht die Ausnahme, sondern an der Tagesordnung. Es passiert täglich - hundertfach, tausendfach.
Auch durch die unerlaubte Verwendung des eigenen Internetanschlusses durch Dritte kann man ins Visier der Abmahn-Mafia geraten.
In den Abmahnschreiben stellen die Anwälte das aus nachvollziehbaren Gründen ganz anders dar - die unzulänglichen Prüfverfahren werden als unfehlbar dargestellt - gleichzeitig heißt es, dass man in jedem Fall für den eigenen Anschluss haftbar ist - egal, wer ihn genutzt hat.
Das ist jedoch Blödsinn und soll lediglich der Einschüchterung dienen. Dazu gehört auch, dass mit horrenden Summen eine Drohkulisse aufgebaut wird und man dem Opfer anbietet, die Angelegenheit gegen eine vergleichsweise geringe Summe zu beenden. Da der Gang zum Anwalt ebenfalls mit Kosten verbunden ist, hat diese Masche nicht selten Erfolg. Ich möchte ehrlich gesagt nicht wissen, wie viel Geld schon zu Unrecht in die Kassen der Anwälte und der Content-Industrie gespült wurde.
Ich habe schon einigen Bekannten mit Erfolg in solchen Fällen weiter geholfen. Zum Einsatz kam dabei ein von mir erstelltes Schreiben - die Informationen darin habe ich selbst recherchiert, und sie zeigen auf, dass die Rechtslage keineswegs so eindeutig ist, wie es die Abmahner gerne hätten. Nach längerer Überlegung (es waren ein paar Monate) habe ich mich nun entschlossen, ein Muster dieses Schreibens öffentlich zugänglich zu machen.
Ich bin kein Anwalt, sondern juristischer Voll-Laie. Für alles, was sich aus der auch nur teilweisen Verwendung dieses Schreibens als Volage ergibt, lehne ich jede Verantwortung ab. Ich kann und werde auch keine persönlichen Rückfragen dazu beantworten - denn es könnte ja ein Anwalt sein, der darauf aus ist, mich wegen unerlaubter Rechtsberatung dran zu kriegen.
Alles was ich sagen kann ist, dass das Schreiben in dieser oder ähnlicher Form bislang vier Mal zum Einsatz kam - und in allen vier Fällen haben die Betroffenen nie wieder etwas gehört. Es gibt aber auch Fälle, in denen zu Unrecht Abgemahnte vor Gericht gezerrt und tatsächlich verdonnert wurden - die Gerichte handeln dieses Thema inzwischen leider sehr oft nach Schema F ab und sind längst zu Gehilfen der Content-Industrie mutiert. Darum nochmals - Widerstand auf eigene Gefahr.
Hier nun das besagte Schreiben:
Anhang anzeigen abmahnung_antwort.pauschal.pdf
Ergänzung:
Vor allen Dingen die Kanzlei Munderloh ist im Bereich der Porno Abmahnungen sehr aktiv. Hier kommt eine zusätzliche Komponente ins Spiel, denn Pornofilme unterliegen oftmals nicht einmal dem Urheberrecht.
In einem solchen Fall hatte ich das Schreiben noch um folgende Passage ergänzt:
Der angesetzte Streitwert von xx.xxx € ist geradezu lächerlich hoch, da es sich bei Pornofilmen eben gerade nicht um ein "erheblich umfassenderes Filmwerk" handelt. In der Entscheidung 3 U 28/84 des OLG Hamburg wird festgestellt, dass es sich bei Pornofilmen nicht um urheberrechtlich geschützte Werke, sondern nur um Laufbilder handelt, auf die lediglich Leistungsschutzrechte anzuwenden sind.
Weiterführende Informationen zu Abmahnungen findet man im Internet zuhauf - mit der Suchmaschine Eures Vertrauens werdet Ihr schnell fündig. Schaut Euch natürlich die Seiten genau an - es gehört nämlich ebenfalls zur Masche der Abmahner, im Netz vermeintlich gute Ratschläge zu verteilen, die alles andere als hilfreich sind. Wenn ihr irgendwo den gut gemeinten Tipp lest, gleich mal eine Teilsumme zu bezahlen, um schlimmere Konsequenzen zu vermeiden - dann schnell weg von dort, das ist eine Falle.
Und wer sich ganz sicher ist, unschuldig Opfer einer Filesharing Abmahnung geworden zu sein, der sollte den Weg zum Anwalt nicht scheuen - auch wenn das Risiko hoch ist, auf den Kosten sitzen zu bleiben oder am Ende gar verknackt zu werden. Ihr wisst ja - wer kämpft, kann verlieren - wer nicht kämpft, hat schon verloren.
Macht der Bande das Leben nicht leichter, als sie es ohnehin schon hat.
Und noch ein Nachsatz:
Ich freue mich natürlich, wenn diese Information verbreitet wird. Ich bitte aber darum, direkt auf diese Seite zu verlinken und nicht einfach das Dokument zu mopsen. Ansonsten kann ich auch mal richtig böse werden
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