Filesharing Abmahnung - man kann sich auch ohne Anwalt wehren!

Supernature

Und jetzt?
Teammitglied
Die Absender heißen Waldorf, Munderloh oder sonstwie, die Empfänger sind Filesharing-Nutzer, die Musik oder Filme über Tauschbörsen geladen und dabei auch verteilt haben: Filesharing Abmahnungen sind nach wie vor ein Millionengeschäft. Durch die weitgehend automatisierten Verfahren bedeutet es vor allen Dingen für die Abmahn-Anwälte maximalen Ertrag bei minimalem Aufwand.

Wir müssen eigentlich nicht darüber diskutieren: Dass Bittorrent und Co. überwacht werden, sollte inzwischen Allgemeinwissen sein. Wer sich da trotzdem noch tummelt, der ist zu faul zum Bungee-Springen und sucht sich den Kick halt woanders - wirklich zu helfen ist diesen Leuten eigentlich nicht. Der folgende Beitrag richtet sich daher ausschließlich an jene, die es unschuldig erwischt und soll keinesfalls den zu Recht Abgemahnten dabei helfen, den Kopf aus der Schlinge zu ziehen.

Denn die Problematik geht über die Filesharer hinaus. Die technischen Verfahren, mit denen die mutmaßlichen Täter ermittelt werden, haben die Genauigkeit einer Schrotladung. Fehler und daraus resultierend falsche Beschuldigungen sind nicht die Ausnahme, sondern an der Tagesordnung. Es passiert täglich - hundertfach, tausendfach.
Auch durch die unerlaubte Verwendung des eigenen Internetanschlusses durch Dritte kann man ins Visier der Abmahn-Mafia geraten.

In den Abmahnschreiben stellen die Anwälte das aus nachvollziehbaren Gründen ganz anders dar - die unzulänglichen Prüfverfahren werden als unfehlbar dargestellt - gleichzeitig heißt es, dass man in jedem Fall für den eigenen Anschluss haftbar ist - egal, wer ihn genutzt hat.

Das ist jedoch Blödsinn und soll lediglich der Einschüchterung dienen. Dazu gehört auch, dass mit horrenden Summen eine Drohkulisse aufgebaut wird und man dem Opfer anbietet, die Angelegenheit gegen eine vergleichsweise geringe Summe zu beenden. Da der Gang zum Anwalt ebenfalls mit Kosten verbunden ist, hat diese Masche nicht selten Erfolg. Ich möchte ehrlich gesagt nicht wissen, wie viel Geld schon zu Unrecht in die Kassen der Anwälte und der Content-Industrie gespült wurde.

Ich habe schon einigen Bekannten mit Erfolg in solchen Fällen weiter geholfen. Zum Einsatz kam dabei ein von mir erstelltes Schreiben - die Informationen darin habe ich selbst recherchiert, und sie zeigen auf, dass die Rechtslage keineswegs so eindeutig ist, wie es die Abmahner gerne hätten. Nach längerer Überlegung (es waren ein paar Monate) habe ich mich nun entschlossen, ein Muster dieses Schreibens öffentlich zugänglich zu machen.

Ich bin kein Anwalt, sondern juristischer Voll-Laie. Für alles, was sich aus der auch nur teilweisen Verwendung dieses Schreibens als Volage ergibt, lehne ich jede Verantwortung ab. Ich kann und werde auch keine persönlichen Rückfragen dazu beantworten - denn es könnte ja ein Anwalt sein, der darauf aus ist, mich wegen unerlaubter Rechtsberatung dran zu kriegen.

Alles was ich sagen kann ist, dass das Schreiben in dieser oder ähnlicher Form bislang vier Mal zum Einsatz kam - und in allen vier Fällen haben die Betroffenen nie wieder etwas gehört. Es gibt aber auch Fälle, in denen zu Unrecht Abgemahnte vor Gericht gezerrt und tatsächlich verdonnert wurden - die Gerichte handeln dieses Thema inzwischen leider sehr oft nach Schema F ab und sind längst zu Gehilfen der Content-Industrie mutiert. Darum nochmals - Widerstand auf eigene Gefahr.

Hier nun das besagte Schreiben:

Anhang anzeigen abmahnung_antwort.pauschal.pdf

Ergänzung:
Vor allen Dingen die Kanzlei Munderloh ist im Bereich der Porno Abmahnungen sehr aktiv. Hier kommt eine zusätzliche Komponente ins Spiel, denn Pornofilme unterliegen oftmals nicht einmal dem Urheberrecht.
In einem solchen Fall hatte ich das Schreiben noch um folgende Passage ergänzt:

Der angesetzte Streitwert von xx.xxx € ist geradezu lächerlich hoch, da es sich bei Pornofilmen eben gerade nicht um ein "erheblich umfassenderes Filmwerk" handelt. In der Entscheidung 3 U 28/84 des OLG Hamburg wird festgestellt, dass es sich bei Pornofilmen nicht um urheberrechtlich geschützte Werke, sondern nur um Laufbilder handelt, auf die lediglich Leistungsschutzrechte anzuwenden sind.

Weiterführende Informationen zu Abmahnungen findet man im Internet zuhauf - mit der Suchmaschine Eures Vertrauens werdet Ihr schnell fündig. Schaut Euch natürlich die Seiten genau an - es gehört nämlich ebenfalls zur Masche der Abmahner, im Netz vermeintlich gute Ratschläge zu verteilen, die alles andere als hilfreich sind. Wenn ihr irgendwo den gut gemeinten Tipp lest, gleich mal eine Teilsumme zu bezahlen, um schlimmere Konsequenzen zu vermeiden - dann schnell weg von dort, das ist eine Falle.

Und wer sich ganz sicher ist, unschuldig Opfer einer Filesharing Abmahnung geworden zu sein, der sollte den Weg zum Anwalt nicht scheuen - auch wenn das Risiko hoch ist, auf den Kosten sitzen zu bleiben oder am Ende gar verknackt zu werden. Ihr wisst ja - wer kämpft, kann verlieren - wer nicht kämpft, hat schon verloren.
Macht der Bande das Leben nicht leichter, als sie es ohnehin schon hat.

Und noch ein Nachsatz:
Ich freue mich natürlich, wenn diese Information verbreitet wird. Ich bitte aber darum, direkt auf diese Seite zu verlinken und nicht einfach das Dokument zu mopsen. Ansonsten kann ich auch mal richtig böse werden :).
 
Zuletzt bearbeitet:
Danke für Deine Mühe. Das Schreiben ist nicht verkehrt. Ich hatte mich auch gegen insgesamt 17 Abmahungen erfolgreich gewehrt. 15 mal durch pures ignorieren und zwei mal mit einem Widerspruch auf den Mahnbescheid. Das ist mittlerweile drei Jahre her.

Mich würde es wirklich interessieren, in wie vielen Fällen die Kosten der Abmahung und der "Schadensersatz" tatsächtlich durchgesetzt wurden.
 
Wer wirklich nichts geladen hat braucht auch nicht reagieren bis was vom Gericht kommt...wer unschuldig ist, wird von denen nichts hören!
Spart Geld...
 
Abgesehen davon ist es niemals eine gute Idee, auf eine anwaltliche Abmahnung überhaupt nicht zu reagieren, sonst hat man sehr schnell eine einstweilige Verfügung am Hals. Die erlässt jedes Gericht praktisch ohne Prüfung.
 
Die Anwälte die auf blauen Dunst sowas verschicken, gehen nicht den Weg zum Gericht. Die leben vom verschicken der ungerechtfertigten Briefe und den Leuten die das einfach zahlen...
Die Verfügung kostet Geld... und die wollen Geld einnehmen und nicht ausgeben. Und selbst dann ist es nicht zu spät zu reagieren...
Das ist nicht weltfremd sondern nur zu verständlich bei den Saubacken von Rechtsverdrehern die Abmahnungen verschicken wie andere Firmen Infopost. DAS ist weltfremd :p
 
Also die Anwälte, die im Bereich Filesharing/Urheberrecht unterwegs sind, sind schon sehr gut durchorganisiert - da ist auch die Einleitung der gerichtlichen Maßnahmen ein standardisierter Prozess. In bestimmten Einzelfällen würde ich Deine Strategie gutheißen, bei diesem Thema hier ist das aber definitiv zu heiß.
 
@McClane
Bei Abmahnungen die schon in der Anrede nicht mal deinen Name nennen, mag das ja zutreffen. Die sind nur auf "Dummfang".
Alle anderen sollte man ernst nehmen und entsprechend reagieren.
 
/edit
kann gelöscht werden, da wegen kurzer Frist bereits versandt wurde. ;)

/edit 2
Es ging um einen Zusatz, der bei mir nicht im Abmahntext stand...
 
Zuletzt bearbeitet:
Tut mir leid, ich habe es zu spät gelesen - aber ich konnte ja nachspicken, was ursprünglich dastand - hast Du schon richtig gemacht.
 
Hehe. Hätte ich es doch dastehen lassen können. :D
Da ich heute den Kram per Einschreiben weggeschickt habe, war es somit hinfällig gewesen und ich wollte nicht den Eindruck erwecken, daß ich hier im "Auftrag" unterwegs bin.
Danke nochmal hier für Dein Bemühen. :)
 
Das Schreiben scheint wirklich hilfreich zu sein, aber sagt mal weiß jemand von euch wie das mit der 100€ Abmahnung ist? Habe hier gelesen, dass man im Erstfall einer Filesharing Abmahnung seit 2013 die Kosten auf 100€ reduzieren kann... Halte eRecht eigentlich für ne solide Quelle aber zu diesem Thema liest man so viele verschiedene Aussagen im Netz...
 
Die Deckelung auf einen niedrigeren Betrag ist doch glaube ich erst erfolgt, oder?

Schau mal

Für eine erste Abmahnung wegen illegalen Herunterladens von Bildern oder Musik aus dem Internet dürfen Anwälte künftig in der Regel höchstens knapp 148 Euro berechnen. Bisher sind es teils mehrere hundert Euro.

Gesetzespaket gegen Verbraucher-Abzocke in Kraft | heise online

Sicherlich einer der Gründe, warum da vorher wohl noch ne "Massensendung" rumging. ;)
 
Ja so ist es, und auch ob dieses Gesetz wirklich hilft, muss sich erst weisen. Immerhin kann ein Anwalt ja erst mal jede Summe verlangen - was wirklich gerechtfertigt ist, entscheidet sich vor Gericht. Und bis es soweit kommt, dürften ein paar Eingeschüchterte längst bezahlt haben.
 
Momentan erreicht die Abmahnwelle eine neue Dimension!

Streaming-Abmahnung mit vielen Fragezeichen


https://www.lawblog.de/index.php/archives/2013/12/06/streaming-abmahnung-mit-vielen-fragezeichen/
http://www.focus.de/digital/interne...sen-von-stream-nutzern-weiter_id_3465868.html


@Supernature
Wie siehst Du das in dem Falle? Doch im Endeffekt ähnlich wie in einem normalen "Filesharingding", oder?
Also, dem Ganzen einfach "widersprechen". Wenn man sich dazu den ganzen Hintergrund anschaut; da wird es ja einem Angst und Bange. :eek:
 
Doch im Endeffekt ähnlich wie in einem normalen "Filesharingding", oder?

Es ist eben nicht wie bei einem normalen "Filesharingding", denn wer streamt, bietet nicht zeitgleich auch an. Und bislang wurden nur die abgemahnt, die innerhalb der diversen Tauschbörsen beim Hochladen erwischt wurden.

In den von dir verlinkten Artikeln wird ja auch die Frage aufgeworfen, wie man es denn überhaupt geschafft hat, an die IP-Adressen der User zu gelangen, die sich da angeblich illegal ihre Pornos angeschaut haben sollen. Auf rechtlich einwandfreien Wegen kann das schwerlich passiert sein ...

Insofern würde ich, sofern ich so ein Schreiben jemals erhalten sollte (was nie der Fall sein wird), das Ganze schlicht ignorieren.
 
ot:
(was nie der Fall sein wird)
Du Armer. Hast du keine Postadresse? :ROFLMAO:


Und bislang wurden nur die abgemahnt, die innerhalb der diversen Tauschbörsen beim Hochladen erwischt wurden.
Na, das stimmt so nicht. Ich bin für ein Werk abgemahnt worden, welches gar nicht existiert. (Munderloh)

Aber soweit gebe ich dir schon recht. Es ist kein normales Filesharingdingens. Die ganze Angelegenheit steht auf ganz wackligen Beinen, ist in meinen Augen reiner Humbug und (meiner persönlichen Meinung nach) auch auf rechtswidrigem Wege zustande gekommen.
Dazu kommt dann noch, das anscheinend mal wieder die "üblichen Verdächtigen" hier ihre Finger mit im Spiel haben.

Urmann + Collegen
ist der Musterprozess in Sachen "Massenabmahnungen der KVR Handelsgesellschaft mbH" durch die Kanzlei U+C (Thomas Urmann & Collegen) nicht gerade zu Gunsten von Frank Drescher und Thomas Urmann ausgegangen. Das AG Regensburg bzw. der Richter sagte wohl auch so Sachen wie "nicht nur unmoralisch und unseriös, sondern auch vorsätzlich sittenwidrig"
Quelle

Dann hätten wir noch The Archive AG. Mit Sitz in der Schweiz. Im schönen Kanton Zürich in der Gemeinde Bassersdorf im Blumenweg 3a. Ein Mehrfamilienhaus.
Als eingetragene Personen werden die zwei deutschen Wiik Phillip und Ralf Reichert geführt. Letzterer hat sich wohl erst kürzlich bei (08.11.2013) The Archive eingekauft. Es scheint der gleiche Herr Reichert zu sein, der auch schon bei Digiprotect aktiv war. Digiprotect schnell noch umbenannt, jetzt pleite | Abzocknews.de
Im gleichen Haus ist übrigens auch die Wiik Consulting GmbH (Gründung:18.05.2012) ansässig. Sieht also ein bisschen nach Briefkastenfirma aus.

Herr Reichert ist auch noch "Managing Director" der Intergroove Media GmbH. Diese hat sich wohl in letzter Zeit eher mit Cover-Schwindel hervorgetan.
Intergroove Media & Co. - Die abzockerische Veröffentlichungspolitik in Deutschland - Blu-ray Kritik der Horrorfilme

Wir haben hier also eine Versammlung von "altbekannten Früchtchen".

Focus schrieb:
Dazu stellt sich eine weitere wichtige Frage: Wie konnte die Kanzlei überhaupt an die IP-Adressen kommen. Denn solange ein User nicht selbst Filme hochlädt, besteht die IP-Verbindung nur zwischen seiner Adresse und "Redtube.com" selbst.
Das wird im Internet zur Zeit noch recht fleißig diskutiert.
Das Redtube.com diese selbst weitergeleitet hat, ist eher unwahrscheinlich. An einer Stelle vermutet man fishing, an anderer Trojaner oder Viren. In einigen Foren gleicht es gar einem aufgescheuchtem Hühnerhof, in den die einzelnen User sich nicht zwischen Flinte und Korn einigen können. :ROFLMAO:

Nachdem was ich so gelesen habe, sind wohl einige Nutzer von Redtube.com via "skimmed Traffic" einfach auf zwei andere Server umgeleitet worden, die anonym am 22.07.2013 in Panama regestriert worden sind. (movfile.net und retdube.net) Wer immer diese Server betreibt, hat natürlich Zugang zu den IPs, die sich dort einloggen. (Wer könnte das wohl sein? ;))

Nur wie jetzt reagieren?
Nachdem was ich gelesen habe, steht auf vielen Schreiben als Einsendeschluss der 12.12.2013 drauf. Also in ein paar Tagen.
Die Meinungen hier gehen auseinander. Von ignorieren bis zum Anwalt ist alles enthalten. Ich hab jedoch nirgends gelesen, das man einfach so zahlen sollte und auf keinen Fall die vorgedruckte Unterlassungserklärung abgeben!!!

Eine Entscheidung bleibt jedoch (noch) jedem sich selbst überlassen.
Mein Tipp: Sich selbst in die Materie einlesen.

Zur Hilfestellung hier die restlichen Links, aus denen ich meine Informationen habe:


 
ot:

Du Armer. Hast du keine Postadresse? :ROFLMAO:

Doch, durchaus. Aber würde ich etwas im Netz tun wollen, von dem keiner wissen darf, dass ich es tue, wüsste ich mich entsprechend zu tarnen. ;)

Na, das stimmt so nicht. Ich bin für ein Werk abgemahnt worden, welches gar nicht existiert. (Munderloh)

Wie kann man dich für die Verbreitung eines Werkes, das nicht existiert und für das somit niemand etwaige Urheberrechte anmelden kann, abmahnen?
 
Du kannst jeden und alles Abmahnen. Wenn man so eine Abmahnung genau betrachtet, dann ist dies im Grunde genommen nur ein Angebot, das jemand zu gibt etwas getan zu haben. Dies wird so natürlich nicht formuliert. Irgendwelche Beweise werden vorgelegt, die ein Normal-User nicht mehr nachvollziehen kann.

Meinen speziellen Fall hatte ich Anfang des Jahres mal hier beschrieben.
Da ging es um Extreme Perverse Nr. 1
Damals hab ich über die Abmahnkanzlei, den Abmahnanwalt, die Produktionsfirma, die diesen angestellt haben will, den Sitz der Firma und etwas über den Eigentümer im Netz gefunden. Jedoch nichts (also so rein gar nichts) über das Filmwerk. Ich hab nicht die Spur eines Pornos mit diesem Namen gefunden.
 
Damals hab ich über die Abmahnkanzlei, den Abmahnanwalt, die Produktionsfirma, die diesen angestellt haben will, den Sitz der Firma und etwas über den Eigentümer im Netz gefunden. Jedoch nichts (also so rein gar nichts) über das Filmwerk. Ich hab nicht die Spur eines Pornos mit diesem Namen gefunden.

Gut, hinter dem von dir damals genannten Datei-Hash verbirgt sich immer noch ein Porno ... auch wenn die Datei (inzwischen) anders heißt. Letztendlich kann die Datei, die du dir damals gezogen hast, auch einen ganz anderen Namen gehabt haben - der Dateihash ändert sich dadurch ja nicht. Es war im eMule-Netzwerk ja keine Seltenheit, dass man am Ende des Downloads erkannte, dass man etwas völlig anderes bekommen hat als das, was man eigentlich erwartet hatte. ;)

Und ich wage zu behaupten, dass viele der Dateien, die auf den Listen der Abmahnanwälte standen bzw. stehen, vorsätzlich und genau zu einem Zweck in dieses Netzwerk eingestellt wurden: um über den Weg der Abmahnung Kohle zu machen.
 
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