Das OLG hat sich gar nicht mit der Frage beschäftigt, ob ein Anspruch besteht oder nicht, sondern gesagt, auf den gestellten Anspruch wäre ja schon verzichtet worden, daher gibt es gar nichts, wogegen ich klagen könnte.
Dass diese Ansprüche dann später wieder erneuert und sogar erweitert wurden, wurde dabei nicht berücksichtigt.
Erklären kann ich Dir das nicht, dafür müsste ich selber verstehen, was in den Köpfen der Richter so vor sich geht.
@lt: Ich hab Dir das schon öfter versucht zu erklären - bei der Begründung von Ansprüchen sind der Phantasie keine Grenzen gesetzt, das Gericht entscheidet aber trotzdem nur über die eigentliche Sachfrage.
Dass diese Ansprüche dann später wieder erneuert und sogar erweitert wurden, wurde dabei nicht berücksichtigt.
Erklären kann ich Dir das nicht, dafür müsste ich selber verstehen, was in den Köpfen der Richter so vor sich geht.
@lt: Ich hab Dir das schon öfter versucht zu erklären - bei der Begründung von Ansprüchen sind der Phantasie keine Grenzen gesetzt, das Gericht entscheidet aber trotzdem nur über die eigentliche Sachfrage.