>> 1) Ermessensspielraum hat
Aber nicht bei sowas. Später ja, über diverse Ausdrücke etc.
>> ein Staatsanwalt ihn deswegen wegen Vernachlässigung der Prozessordnung belangen wird.
Dann wie oben gesagt - ganz ohne Formalien.
Dann wären die auch nicht mehr überlastet.
>> seine Spielchen mit einem Richter betreibt
Ja und? Kostet den Richter grad mal 20 Sekunden, die Schreibarbeit macht seine
Mitarbeiterin in Steno o.ä. nebst müdem Lächeln.
Ansonsten - such dir neue Argumente. Tradition ist auch kein sonderliches Argument,
allerdings hat es mehr Wert als "ein Stock im Arsch", was deinerseits ja ebenfalls
eine Missbilligung und evtl schon als Amtsbeleidigung ausgelegt werden kann.
Ich wünsche dir nie eine Verhandlung (als Angeklagter, Kläger oder Zeuge), du hättest
ernsthafte Probleme. Aber eines wäre sicher - du müsstest es auch ausbaden und
es steht später im Führungszeugnis.
Ach ja, "dagegen" sein ist leicht - es gut begründen eher nicht.