In einer Eilentscheidung hat das Bundesverfassungsgericht gestern Fernsehaufnahmen in Gerichtssälen für grundsätzlich zulässig erklärt. Konkret ging es um den Prozess gegen einen mutmaßlichen Geiselnehmer, der seine Persönlichkeitsrechte durch die TV-Aufnahmen beeinträchtigt sah.
Diesen Rechten kann nach Ansicht der Richter aber beispielsweise auch durch eine Verpixelung des Gesichts Rechnung getragen werden. In früheren Fällen war immer wieder ähnlich entschieden worden.
BVG: Fernsehübertragungen aus dem Gerichtssaal sind zulässig - DIGITALFERNSEHEN.de
Der vielzitierte "Täterschutz" hat also auch Grenzen.
Diesen Rechten kann nach Ansicht der Richter aber beispielsweise auch durch eine Verpixelung des Gesichts Rechnung getragen werden. In früheren Fällen war immer wieder ähnlich entschieden worden.
BVG: Fernsehübertragungen aus dem Gerichtssaal sind zulässig - DIGITALFERNSEHEN.de
Der vielzitierte "Täterschutz" hat also auch Grenzen.