Bundesverfassungsgericht erlaubt TV-Bilder aus dem Gerichtssaal

Supernature

Und jetzt?
Teammitglied
In einer Eilentscheidung hat das Bundesverfassungsgericht gestern Fernsehaufnahmen in Gerichtssälen für grundsätzlich zulässig erklärt. Konkret ging es um den Prozess gegen einen mutmaßlichen Geiselnehmer, der seine Persönlichkeitsrechte durch die TV-Aufnahmen beeinträchtigt sah.
Diesen Rechten kann nach Ansicht der Richter aber beispielsweise auch durch eine Verpixelung des Gesichts Rechnung getragen werden. In früheren Fällen war immer wieder ähnlich entschieden worden.

BVG: Fernsehübertragungen aus dem Gerichtssaal sind zulässig - DIGITALFERNSEHEN.de

Der vielzitierte "Täterschutz" hat also auch Grenzen.
 
Ja, wird auch langsam Zeit, das Realhollywood in unsere Disneywohnzimmer kommt. :ROFLMAO: :D _ :wand
... es soll ja in unseren Komfortzonen nicht Langweilig werden. ^^

Greetz.
 
Diesen Rechten kann nach Ansicht der Richter aber beispielsweise auch durch eine Verpixelung des Gesichts Rechnung getragen werden.
Ich hoffe die Richter haben nicht wirklich "kann" geschrieben. Meiner Meinung nach ist es ein "muss", denn wenn ein Gesicht erst einmal durch die Medien gegangen ist, ist das Leben der Person ruiniert, selbst wenn das Gericht diese Person für nicht schuldig erklärt.

Zahlen die TV Gesellschaften für ihre üblichen Vorverurteilungen auch Entschädigungen? Ein Freigesprochener hätte die eigentlich verdient, ich hielte 50% der Mehreinnahmen dank der Sensation für angemessen.
 
Ich glaube, es geht nur um die Vorberichterstattung, wie man solche immer wieder sieht. Da werden die Gesichter von "möglichen Tätern" eh' verpixelt. Es geht wohl nicht um die Fernsehübertragung einer kompletten Gerichtsverhandlung.

Die möglichen Nachteile für das Persönlichkeitsrecht des Angeklagten seien nicht so schwer, dass sie ein völliges Verbot von Aufnahmen im Sitzungssaal und im Eingangsbereich rechtfertigten, entschieden die Richter in dem am Montag bekanntgewordenen Beschluss (Az. 1 BvR 711/12).
 
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