Althaus wegen fahrlässiger Tötung verurteilt

ot:
Du scheinst mich ja wirklich gefressen zu haben. :ROFLMAO:
Pure Zuneigung, nur pure Zuneigung :D. Ich hatte noch deine Aussage im Kopf. Ich weiß doch, dass viele nicht von der Unschuldsvermutung ausgehen, wenn es um Politiker geht!:)

Naja, sagen wir's mal so - für die Aussage das der Himmel blau ist, dafür brauch ich keine Quellenangabe.
Der Himmel ist aber nicht immer blau. Es ist nicht immer so wie es auf den ersten, vielleicht auch unbedachten, Blick scheint. (sehr poetisch, ich weiß ;) )


Ich wage mal die Behauptung, daß 5000 Euro Schmerzensgeld für den Tod eines geliebten Menschens nicht gerade viel sind.
Damit machst du aber keinen Unterschied, wie es zu dem Unfall kam. Er hat ja nicht die alleinige Schuld. Das muss man schon berücksichtigen. Es wirkt aber so, als wäre er unstrittig allein daran Schuld und das man deswegen das verloren gegangene Leben in Geldwert (wenn das überhaupt geht) bezahlen soll.

Und auch in vielen sicherheitsrelevanten Bereichen sind sich Experten über Mängel einig. Trotzdem gelten weiterhin die alten Regeln. Gerade du stellst dich doch gerne als Verfechter von Recht und Ordnung da.
Ich sage aber gerade, dass die Regeln gar nicht für so einen Fall geeignet sind. Deswegen kann man ja nicht einfach jemanden die Schuld geben, da man ja im Vorfeld ja nicht weiß was man tun darf und was nicht. Wenn ich mit meinen Skiern, einen auf der Piste sitzenden Snowboarder umfahre, wer ist dann Schuld? Vielleicht war ich zu schnell (was bedeutet denn hier "zu schnell"?), hätte ich ihn sehen müssen, oder hätte er sich gar nicht auf der Piste ausruhen dürfen? 10 Fis-Regeln reichen da einfach nicht!
Althaus ist hier gegen die Fahrtrichtung gefahren. Leichtsinnig bestimmt, aber verboten?
Es war pure Dummheit, aber nicht regelwidrig. Selbes Muster wie ein Absatz weiter oben.
Richtig, warum sollte man die Alleinschuld bekommen, wenn auch das Fahren ohne Helm nicht regelwidrig aber gefährlich ist. Hier kann man relativ einfach jemanden die Schuld geben, da es nur einen Überlebenden gibt. (und dann ist der noch ein deutscher Politiker ;))

Was hier wohl die meisten aufregt ist wohl eher die Schnelligkeit des Verfahrens, das wohl jedem Vergleich spottet.
Darüber könnte man reden, aber nur wenn man etwas Ahnung von der österreichischen Prozessordnung hat. Nur weil das in Österreich in den Medien diskutiert wird heißt es aber auch nicht, dass DIE Ahnung von dieser haben.
Ich habe z.B. gehört, dass so eine Klage nicht im Vorfeld auf eine Zulassung geprüft werden muss. Die Klage ging raus und Althaus hat sich ja schnell durch ein Geständnis seiner Teilschuld gemeldet. Wenn Zeugen eh dasselbe sagen, ist doch der eigentliche Fall schon klar. Warum MUSS so ein Fall mehrere Monate dauern?
 
Der Himmel ist aber nicht immer blau. Es ist nicht immer so wie es auf den ersten, vielleicht auch unbedachten, Blick scheint. (sehr poetisch, ich weiß ;) )

Wenn du's darauf zuspitzen willst bitte, aber ich denke der Gedanke meiner Aussage ist bei dir angekommen. ;)

Damit machst du aber keinen Unterschied, wie es zu dem Unfall kam. Er hat ja nicht die alleinige Schuld. Das muss man schon berücksichtigen. Es wirkt aber so, als wäre er unstrittig allein daran Schuld und das man deswegen das verloren gegangene Leben in Geldwert (wenn das überhaupt geht) bezahlen soll.

Falsch. Er hat die Regeln missachtet und wurde dafür bestraft. Fertig. Was das Schmerzensgeld angeht - die Höhe halte ich nun mal nicht für gerechtfertigt. Egal ob man nun der Frau eine Mitschuld gibt oder nicht.

Ich sage aber gerade, dass die Regeln gar nicht für so einen Fall geeignet sind. Deswegen kann man ja nicht einfach jemanden die Schuld geben, da man ja im Vorfeld ja nicht weiß was man tun darf und was nicht. Wenn ich mit meinen Skiern, einen auf der Piste sitzenden Snowboarder umfahre, wer ist dann Schuld? Vielleicht war ich zu schnell (was bedeutet denn hier "zu schnell"?), hätte ich ihn sehen müssen, oder hätte er sich gar nicht auf der Piste ausruhen dürfen? 10 Fis-Regeln reichen da einfach nicht!

Althaus ist hier gegen die Fahrtrichtung gefahren. Leichtsinnig bestimmt, aber verboten?

Richtig, warum sollte man die Alleinschuld bekommen, wenn auch das Fahren ohne Helm nicht regelwidrig aber gefährlich ist. Hier kann man relativ einfach jemanden die Schuld geben, da es nur einen Überlebenden gibt. (und dann ist der noch ein deutscher Politiker ;))

Hier geht es nicht um die Schuldfrage, sondern vielmehr um seine Behandlung. Das sollte dir mittlerweile aufgefallen sein.

Darüber könnte man reden, aber nur wenn man etwas Ahnung von der österreichischen Prozessordnung hat. Nur weil das in Österreich in den Medien diskutiert wird heißt es aber auch nicht, dass DIE Ahnung von dieser haben.

So sehr ich bereit bin Ösis als hirnlose Schluchtenkacker abzustempeln - ich denke mal deren Zeitungen werden schon ihre Hausjuristen befragt haben, ob so was normal ist.

Ich habe z.B. gehört, dass so eine Klage nicht im Vorfeld auf eine Zulassung geprüft werden muss. Die Klage ging raus und Althaus hat sich ja schnell durch ein Geständnis seiner Teilschuld gemeldet. Wenn Zeugen eh dasselbe sagen, ist doch der eigentliche Fall schon klar. Warum MUSS so ein Fall mehrere Monate dauern?

Nein, mich würde es freuen, wenn die einfachen Fälle alle so schnell behandelt werden. Aber er hat sich nun mal vorgedrängelt. Und das hättte bestimmt nicht funktioniert, hätte er nicht den Status den er nun mal hat.

Fazit: Er hat sich einen Vorteil auf Kosten anderer verschafft.
 
Im österreichischen Strafrecht wird prinzipiell nur ein Teil-Schmerzensgeld verhängt,
die endgültige Höhe wird im Zivilrechtsverfahren festgelegt.
Das Teil-Schmerzensgeld bildet die Grundlage, daß ein solches überhaupt geführt werden kann.

Also keine Sorge,
die Rechtsschuzversicherung des Herrn Althaus (oder er persönlich) kommt schon noch zum Handkuß...
 
Mit welchem Recht drängelt sich Herr Althaus also vor? Haben die Angeklagten die vor ihm "dran waren", nicht das Vorrecht?

Aber er hat sich nun mal vorgedrängelt.
Genau! In Österreich kann man sich vor Gericht in eine Schlange stellen und sich gegebenenfalls vordrängeln ... :D

Herr Althaus war, wenn ich die entsprechenden Berichte richtig verstanden habe, nicht mal ansatzweise am Gerichtsort. Es fällt mir entsprechend schwer zu verstehen, wie Herr Althaus vorgedrängelt haben soll. Es scheint im Sinne des Gerichts gewesen zu sein, die Verhandlung kurzfristig abzuwickeln und da (wie bereits erwähnt) die Zustimmung zu den Gutachten vorlag, gab es keinen Grund, dass Verfahren unnötig in die Länge zu ziehen.

Das Schmerzensgeld wird, zumindest soweit ich weiß, auch im Verhältnis zum Vergehen gewertet. Hinzu kommt eben der zivile Weg der Wiedergutmachung (was ich bei dem Verlust eines geliebten Menschen eh für unmöglich halte). Mir ist es daher unverständlich, dass jemand der nicht betroffen ist, die Höhe des im Strafprozess festgelegten Schmerzensgeldes in Frage stellt.

OK, mein Unverständnis wird natürlich durch Deine Signatur etwas gemildert ... ;)
 
@The Mad Hatter:
>>> So sehr ich bereit bin Ösis als hirnlose Schluchtenkacker abzustempeln

das hab ich aber gelesen... :D
 
Genau! In Österreich kann man sich vor Gericht in eine Schlange stellen und sich gegebenenfalls vordrängeln ... :D

Herr Althaus war, wenn ich die entsprechenden Berichte richtig verstanden habe, nicht mal ansatzweise am Gerichtsort. Es fällt mir entsprechend schwer zu verstehen, wie Herr Althaus vorgedrängelt haben soll.

Ich gehe mal davon aus, das dir einfach die Argumente ausgegangen sind, wenn du jetzt so ein lächerliches Bild versuchst heraufzubeschwören. ;)

Es scheint im Sinne des Gerichts gewesen zu sein, die Verhandlung kurzfristig abzuwickeln und da (wie bereits erwähnt) die Zustimmung zu den Gutachten vorlag, gab es keinen Grund, dass Verfahren unnötig in die Länge zu ziehen.

Gegen die Dauer habe ich nichts, viel mehr stört mich der Zeitpunkt. Ich gehe mal davon aus, daß andere Verfahren vor ihm zur Abwicklung gestanden hätte, wäre er nicht MP.

Mir ist es daher unverständlich, dass jemand der nicht betroffen ist, die Höhe des im Strafprozess festgelegten Schmerzensgeldes in Frage stellt.

Äußerung der freien Meinung?

OK, mein Unverständnis wird natürlich durch Deine Signatur etwas gemildert ... ;)

Wo dir anscheinend der Witz daran entgangen ist. ;)

@little tyrolean: Sorry, aber der musste sein. ;)
 
Zu der Schnelle des Verfahrens: In den Nachrichten habe ich gehört, dass man din Österreich das Recht für ein Schnellverfahren hat, wenn alle Seiten ein schnelles Ergebnis erhalten/erzielen wollen.
 
Äußerung der freien Meinung?
Da sind Dir dann wohl die Argumente ausgegangen ... ;)

Ich gehe mal davon aus, das dir einfach die Argumente ausgegangen sind, wenn du jetzt so ein lächerliches Bild versuchst heraufzubeschwören.
Entschuldige, aber das lächerliche Bild hast Du heraufbeschwört, ich habe es nur in Worte gefasst. Auch wenn die Ösis manchmal etwas rückständig sind, sollte man davon ausgehen, dass es sowas wie Anträge gibt. Wenn das Gericht und die Staatsanwaltschaft in der Lage sind, kurzfristig darauf zu reagieren, ist doch alles im grünen Bereich. Wenn sich die Parteien im Großen und Ganzen einig sind, ist so ein Verfahren in wenigen Minuten durch und ein Fall vom Tisch. Da das aber nur selten so ist (die Meisten versuchen doch vor Gericht eher ihren Kopf zu retten), geht man in der Regel von einigen Prozesstagen aus und plant dann eher langfristig.

Ich ziehe auch gelegentlich einen Kunden vor, wenn ich mir sicher bin, dass das eine schnelle Sache ist.
 
Tja, Leute,
das Urteil wurde von einem Bezirksgericht gefällt -
und auf dem Land sind diese kleinen Gerichte mit Strafsachen nicht so sehr überlaufen.
Ist doch gut so, der Gerichtsfall ist vom Tisch.

p.s.
Mit dem Teil-Schmerzensgeld stellt das Strafgericht fest,
daß ein Anspruch auf Schmerzensgeld gegeben ist.
Damit entfallen auch langwierige Verhandlungen über einen Anspruch fort -
wieder eine Beschleunigung zugunsten der Geschädigten,
vor allem, wenn man sich die Praktiken von Versicherungen vor Augen führt,
wenn es darum geht, einen Schadensfall zu verzögern oder gar abzuschmettern.
 
Da sind Dir dann wohl die Argumente ausgegangen ...

Nein, die einzige Sache die ich machen kann. Ist ja nicht mal mein Land um das es da geht. Ich äußere meine Meinung und das war's.

Ich ziehe auch gelegentlich einen Kunden vor, wenn ich mir sicher bin, dass das eine schnelle Sache ist.

Und bei einem Kunden ist das auch vollkommen okay, aber ein Strafgericht ist kein Unternehmen. Dort wird über das Schicksal von Menschen entschieden. Ich hoffe doch das du dort eine kleinen Unterschied siehst. Mir ist auch bewusst, daß in den letzten Jahren von seiten der Administration der Eindruck erweckt wurde, Vater Staat sei im Prinzip nur ein etwas aus der Art geschlagener Dienstleister (zumindest hier in Deutschland). In manchen Fällen mag das auch stimmen. Aber bestimmt nicht bei der schärfsten Waffe der Gesellschaft mit der der Bürger normalerweise in Kontakt kommen kann.
 
Ich hoffe doch das du dort eine kleinen Unterschied siehst
Nein, sehe ich nicht! Egal wo ich bin, möchte ich vernünftig behandelt werden. Ich möchte meine Ware/mein Recht bekommen und, wenn möglich, schnell. Ich sehe es durchaus ein, dass man einige Fälle zwischenschieben kann, da die Prozesstermine in der Regel über Monate im Voraus vergeben sind. Wenn dann so ein schneller Prozess, bei dem sich im Grunde alle Beteiligten im Voraus einig sind, innerhalb von drei Tagen abgeschlossen werden kann, ist doch alles im grünen Bereich.

Wenn ich aber davon ausgehe, dass die Welt (und ganz besonders die Politiker) böse ist, dann fällt es mir natürlich schwer, sowas zu akzeptieren. Wäre der Prozess lange aufgeschoben worden, hätten sich sicherlich die Medien darüber aufgeregt, dass man die Wahlen abwarten wollte...

Irgendwas ist immer und irgendwer wird sich darüber aufregen ...
 
Andere Länder - andere Rechte: Interessanter Bericht zu den Hintergründen der schnellen Rechtsprechung auf NTV.
Wer jedoch "googelt", merkt schnell, daß eine öffentliche Diskussion entbrannt ist.
Daher auch hierzu die Feststellung: "Recht haben und Gerechtigkeit" sind zweierlei Schuhe (wie in der Bundesrepublik). Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, auf dem Weg der Zivilklage können weitere Forderungen auf Althaus zukommen.

Die Meinungen zur Frage "vorbestraft oder unbestraft" gehen weit auseinander. Es bleibt daher für mich im Reich des Spekulativen.

Zur Helmpflicht: Regeln hin - Regeln her, der gesunde Menschenverstand besagt, daß mit höheren Geschwindigkeiten ein höheres Risiko bei Kopfverletzungen einhergeht. Ob beim Biken oder Inline-Skaten, ich trage Helm, wissentlich der Risiken.

Fazit:
Wäre ich Hr. Althaus, wäre ich mit dem derzeitigen Verlauf zufrieden. Herr Althaus verursachte als Skifahrer ein Unfall mit Todesfolge, er war nicht in politischer Mission in Österreich. Herr Althaus hat sich seiner Schuld bekannt, er hat das Urteil akzeptiert. Er hat der Familie eine Betrag angeboten, was ich unter den Umständen nicht als "Schmiererei" werten kann. Er hat überlegt gehandelt, hier könnte man "politisches Kalkül" unterstellen, aber er hat weder bestritten noch widersprochen - er hat anständig gehandelt.
Der Mann der Verstorbenen hat sich in einem Fernsehinterview sehr gefasst und souverän zu dem Unfall und auch zu Herrn Althaus geäußert, daher sei davon auszugehen, daß auch er an einer schnellen und gütlichen Einigung interessiert ist.
Unter diesen Voraussetzungen dann derart massiv negativen Journalismus zu betreiben, ist letztlich ein Produkt miserabler Recherche - Boulevardjournalismus, nur für die breite Masse. Da es sich hierbei um einen deutschen Politiker handelt, erzürnt auch den gemeinen "Österreicher" (ambivalentes Verständnis zwischen beiden Ländern).
Dem Politiker einen "Promibonus" zu unterstellen, liegt im Naturell seiner Akzeptanz beim Wahlvolk; ich halte das für abwegig.

Mfg - der hexenmeister69
 
Zuletzt bearbeitet:
Nein, sehe ich nicht!

Au weia, na ich hoffe mal das die Mehrzahl der Deutschen ein Strafgericht noch von einem Unternehmen unterscheiden könne.

Egal wo ich bin, möchte ich vernünftig behandelt werden. Ich möchte meine Ware/mein Recht bekommen und, wenn möglich, schnell. Ich sehe es durchaus ein, dass man einige Fälle zwischenschieben kann, da die Prozesstermine in der Regel über Monate im Voraus vergeben sind. Wenn dann so ein schneller Prozess, bei dem sich im Grunde alle Beteiligten im Voraus einig sind, innerhalb von drei Tagen abgeschlossen werden kann, ist doch alles im grünen Bereich.

Fragt sich was du sagen würdest wenn "dein" Prozeß (ob als Angeklagter, Opfer oder Angehöriger) wegen diesem Fall nach hinten verschoben worden wäre. Kann mir deine Geschrei lebhaft vorstellen, wenn der Staatsanwalt sagt: "Sorry, aber die Woche muss ich den Althaus-Fall bearbeiten, wegen der Öffentlichkeit muss der wasserdicht sein." :ROFLMAO:


Aber was soll's. Ich denke wir werden wohl aufgrund unterschiedlichen Verständnis von Recht und Gerechtigkeit hier nicht wirklich zusammen kommen.
 
Aber was soll's. Ich denke wir werden wohl aufgrund unterschiedlichen Verständnis von Recht und Gerechtigkeit hier nicht wirklich zusammen kommen.
Nein, dass ist nicht das Problem. Das Problem ist vielmehr, dass Du diesen Fall schwarz / weiss sehen willst, obwohl es viele Grauschattierungen gibt. Du gehst einfach mal davon aus, dass andere Prozesse verschoben wurden, um diesen Fall zu beenden. Da, wie bereits oben erwähnt, durchaus mal "Leerlauf" vor Gericht entstehen kann, muss das aber nicht zwingend geschehen sein. Während ich diese Tatsache erkenne und für durchaus möglich halte, schliesst Du sie einfach komplet aus. Du bist so auf den "bösen Onkel Politiker" eingeschossen, dass Du das ignorierst und einfach für Dich beschliesst, dass alles Schiebung ist und er kleine Mann das wieder ausbaden muss.

Mit dieser Einstellung bist Du (leider) in Deutschland nicht alleine. Sehr verbreitet ist diese Einstellung bei den Käufern der großen Boulevard-Blätter.

Ich finde den Beitrag vom hexenmeister, ganz besonders sein gezogenes Fazit, sehr passend.
 
Dem Fazit von hexenmeister kann ich mich anschließen, obwohl ich in einigen Punkten gegensätzlicher Meinung bin (y)

Vor allen Dingen, weil dieses Thema zu denen gehört, wo man durchaus krass unterschiedliche Sichtweisen haben kann, ohne dass man daraus Rückschlüsse ziehen könnte, welche Position den besseren Menschen ausmacht ;).
 
Du gehst einfach mal davon aus, dass andere Prozesse verschoben wurden, um diesen Fall zu beenden. Da, wie bereits oben erwähnt, durchaus mal "Leerlauf" vor Gericht entstehen kann, muss das aber nicht zwingend geschehen sein. Während ich diese Tatsache erkenne und für durchaus möglich halte, schliesst Du sie einfach komplet aus.

Liest dir einfach diesen Artikel durch. Im Netz findet man weitere in diesem Stil, jenseits der BILD-Zeitung mit der du mich hier beleidigen willst. :)
 
Liest dir einfach diesen Artikel durch. Im Netz findet man weitere in diesem Stil, jenseits der BILD-Zeitung mit der du mich hier beleidigen willst.
Meinetwegen fühl dich beleidigt, ist rechtlich wohl kaum zu beanstanden ...


Abgesehen davon, dass ich Spielel-Online für höchstens einen Jota weniger oberflächlich halte als die Boulevard-Blätter (das ist mein persönliches Empfindenund das mag vom Empfinden der breiten Masse abweichen), habe ich abgesehen von den üblichen "alles Schiebung" Zitaten auch folgenden Abschnitt gefunden:
Die "Wiener Zeitung" titelte im August 2008: "Oberlandesgericht Wien am Rande des Kollaps". Friedrich Forsthuber ist dort Richter. Er sagte SPIEGEL ONLINE zu dem Althaus-Prozess: "Es ist sicherlich kein Regelfall, das ist richtig, aber auch kein Verfahrensverstoß." Allerdings, darauf weist Forsthuber hin, sei es "schon eine Besonderheit, dass das Verfahren so schnell abgewickelt wurde". Dagegen sei wiederum bei klarer Sachlage und entsprechenden Kapazitäten nichts einzuwenden, erklärt der Richter. Und: "Ich bin mir sicher, dass es in vergleichbaren Fällen auch bei Nichtprominenten zu einem so schnellen Verfahrensabschluss gekommen wäre."

Nur weil wenige Zitate in allen Medien wiedergegeben werden, werden sie davon nicht gehaltvoller ...
 
Heute hat Althaus wieder offiziell den Dienst aufgenommen, fast vier Monate nach dem tragischen Unfall.
Gerüchte, wonach er dem anstehenden Wahlkampf in Thüringen nicht standhalten könne,
wies er zurück.

Quelle
 
Schön, dass er wieder fit ist. Wenigstens hat er seine Schuld eingestanden. Dennoch wurde in diesem ganzen Prozess :D (der ja nicht stattgefunden hat) ganz ordentlich getrickst.

Zyni on:
Wenn man aber so bedenkt, was Herr Althaus noch so alles für Sportarten treibt, dann sollten die Menschen in Deutschland in Deckung gehen :ROFLMAO:.
Zyni off:

Spaß beiseite. Was sich Herr Althaus streckenweise geleistet hat, ist nicht nachvollziehbar. Zu schwach für alles möglich, aber sich 1200 Kilometer durch Deutschland schaukeln lassen (was angesichts des Todes seines Vaters noch nachzuvollziehen ist), aber wenig später noch ein fettes Blödelinterview bei dieser komischen Blödelzeitung zu geben ist mehr als frech.
 
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