Quetzalcoatl
chronische Wohlfühlitis
ot:
Althaus ist hier gegen die Fahrtrichtung gefahren. Leichtsinnig bestimmt, aber verboten?
Ich habe z.B. gehört, dass so eine Klage nicht im Vorfeld auf eine Zulassung geprüft werden muss. Die Klage ging raus und Althaus hat sich ja schnell durch ein Geständnis seiner Teilschuld gemeldet. Wenn Zeugen eh dasselbe sagen, ist doch der eigentliche Fall schon klar. Warum MUSS so ein Fall mehrere Monate dauern?
Pure Zuneigung, nur pure Zuneigung . Ich hatte noch deine Aussage im Kopf. Ich weiß doch, dass viele nicht von der Unschuldsvermutung ausgehen, wenn es um Politiker geht!Du scheinst mich ja wirklich gefressen zu haben.
Der Himmel ist aber nicht immer blau. Es ist nicht immer so wie es auf den ersten, vielleicht auch unbedachten, Blick scheint. (sehr poetisch, ich weiß )Naja, sagen wir's mal so - für die Aussage das der Himmel blau ist, dafür brauch ich keine Quellenangabe.
Damit machst du aber keinen Unterschied, wie es zu dem Unfall kam. Er hat ja nicht die alleinige Schuld. Das muss man schon berücksichtigen. Es wirkt aber so, als wäre er unstrittig allein daran Schuld und das man deswegen das verloren gegangene Leben in Geldwert (wenn das überhaupt geht) bezahlen soll.Ich wage mal die Behauptung, daß 5000 Euro Schmerzensgeld für den Tod eines geliebten Menschens nicht gerade viel sind.
Ich sage aber gerade, dass die Regeln gar nicht für so einen Fall geeignet sind. Deswegen kann man ja nicht einfach jemanden die Schuld geben, da man ja im Vorfeld ja nicht weiß was man tun darf und was nicht. Wenn ich mit meinen Skiern, einen auf der Piste sitzenden Snowboarder umfahre, wer ist dann Schuld? Vielleicht war ich zu schnell (was bedeutet denn hier "zu schnell"?), hätte ich ihn sehen müssen, oder hätte er sich gar nicht auf der Piste ausruhen dürfen? 10 Fis-Regeln reichen da einfach nicht!Und auch in vielen sicherheitsrelevanten Bereichen sind sich Experten über Mängel einig. Trotzdem gelten weiterhin die alten Regeln. Gerade du stellst dich doch gerne als Verfechter von Recht und Ordnung da.
Althaus ist hier gegen die Fahrtrichtung gefahren. Leichtsinnig bestimmt, aber verboten?
Richtig, warum sollte man die Alleinschuld bekommen, wenn auch das Fahren ohne Helm nicht regelwidrig aber gefährlich ist. Hier kann man relativ einfach jemanden die Schuld geben, da es nur einen Überlebenden gibt. (und dann ist der noch ein deutscher Politiker )Es war pure Dummheit, aber nicht regelwidrig. Selbes Muster wie ein Absatz weiter oben.
Darüber könnte man reden, aber nur wenn man etwas Ahnung von der österreichischen Prozessordnung hat. Nur weil das in Österreich in den Medien diskutiert wird heißt es aber auch nicht, dass DIE Ahnung von dieser haben.Was hier wohl die meisten aufregt ist wohl eher die Schnelligkeit des Verfahrens, das wohl jedem Vergleich spottet.
Ich habe z.B. gehört, dass so eine Klage nicht im Vorfeld auf eine Zulassung geprüft werden muss. Die Klage ging raus und Althaus hat sich ja schnell durch ein Geständnis seiner Teilschuld gemeldet. Wenn Zeugen eh dasselbe sagen, ist doch der eigentliche Fall schon klar. Warum MUSS so ein Fall mehrere Monate dauern?