Straftäter werden verurteilt und eingesperrt, dies dient zum Einen dem Schutz der Gesellschaft und zum Anderen soll während der Haftstrafe zumindest der Versuch einer Resozialisierung gemacht werden.
Es gab und gibt aber auch Fälle, die sind nicht resozialisierbar bzw. therapierbar (auch wenn Gutachter und Therapeuten mit Profilneurose oder sozialromantischen Vorstellungen vom grundsätzlich Guten im Menschen dies nicht wahrhaben wollen).
In solchen Fällen muss eine (wenn nötig lebenslange) Sicherheitsverwahrung angeordnet werden, aber mit Ausnahme des Verlustes der Freiheit haben auch diese Menschen einen Anspruch auf Einhaltung der Menschenrechte.
Für mich geht Opferschutz (auch der möglicher potentieller zukünftiger Opfer)
immer vor Täterschutz.
Muss jemand, der sich wie ein Tier verhält, wie ein Mensch behandelt werden?
Wo ziehst Du da die Grenze? Von den zwei jugendlichen Gewalttätern, die erst kürzlich durch ihre Wiederholungstat durch die Medien gingen, hat einer einen IQ von unter 70.
Der bewegt sich vom Intellekt her an der Grenze zum Menschsein und ist intellektuell wohl eher ein Primat (ein Genie unter den Bonobos könnte vermutlich auf ein ähnliches IQ-Ergebnis kommen).
Ich bin ganz sicher niemand, der glaubt, mit genügend Streicheleinheiten könnte man jeden Soziopathen zu einem wertvollen Mitglied der Gemeinschaft machen. :angel
Aber andererseits bringt es die menschliche Gesellschaft auch nicht weiter, solche Leute vorsätzlich schlecht zu behandeln.
Welchen Nutzen hätte man denn auch davon? Irgendwelche im Stammhirn angesiedelten dumpfen Rachegelüste zu befriedigen zieht einen doch auf das Niveau dieser Menschen herab.
Mein Fazit:
Wegschließen und Schlüssel wegwerfen: unter Umständen mag das erforderlich sein.
Zusätzlich vorsätzlich foltern und quälen: Nein!