klasch
chronische Wohlfühlitis
Ernst_42 schrieb:Nein, du musst nicht nachweisen, dass du keinen Fernseher hast.
Die GEZ darf zwar mutmaßen... wie jeder andere auch. Aber Sie können weder eine durchsetzbare Rechnung stellen, noch eine erfolgreiche Klage führen.
Und man muss einen Vertreter der GEZ auch nicht in seine Wohnung lassen.
Das Problem ist ja das sich die GEZ nicht selbst auf die Socken macht um Klingelschilder zu lesen. Das machen Adress-Sammler und die Schreiben nun mal alles auf. Stehen dort Zwei Namen deren Nachname sich unterscheidet werden 2 Adressen draus. Das macht den Adress-Bestand größer, bringt also mehr Geld. Solche Adress-Datenbanken kauft die GEZ und da hat Bello eine eigene Adresse, schon flattert Bello eine Rechnung ins Haus.
Zum todlachen, leider nicht für den Betroffenen.