GEZ Gebühren für Computer

Supernature schrieb:
... Taten hat sie bisher allerdings noch nie folgen lassen.
Das kann sie in diesem Fall ja sowieso nicht - Rundfunk (und damit auch die Gebühren dafür) ist Ländersache. Eine Änderung des Rundfunkgebührenstaatsvertrags kann doch nur einstimmig durch die Länderparlamente erfolgen. Also haben im Moment die ganzen Politiker die Gelegenheit, mit (sinnlosen) Attacken gegen die PC-Gebühr auf Stimmenfang zu gehen.
 
"GEZ verlangt Gebühren von Linux-Pinguin"

Daran würde mich folgendes mal interessieren, und zwar :

Ist das Klingelschild ein Dokument ?
Ich darf doch auf MEINEM Klingelschild schreiben was ich will, oder ?
Muss die GEZ das nicht mit dem Einwohnermeldeamt oder so abgleichen ?
 
Zuerst einmal.
Das Internet ist etwas ganz böses.
Do können die Kinderchen porngrafische Bilder anguggen.
Da holt man sich doch diiiiiler die einen auf schmuddelseiten fühen und extra Geld kosten.
Und diese Virusse die alles Platt machen und Dein Geld nach Moskau schicken.
Fazit
Also ich hab kein Indernett. Dasss is viel zu gefährlisch.
Mal davon abgeshen. dass man isch so illegalen schweinekram runterladen kann. (hat unser Pfarrer gesagt) Gelle :)
 
gasman schrieb:
Ist deine Homepage ein "neuartiges Rundfunkempfangsgerät"? :eek: :wand

Wenn sie auf dem eigenen Rootserver liegt erst ab dem dritten Monat. :ROFLMAO:

....der wissen wollte, ob er zukünftig für seinen in einem Provider-Rechenzentrum aufgestellten Webserver TV-Gebühren zahlen muss und in diesem Fall ernsthaft in Erwägung zog, auszuwandern. Dieser Fall erschein uns klar: Keine Gebührenpflicht! – wer würde sich denn freiwillig in ein klimatisiertes zugiges Rechenzentrum zwischen dröhnende Lüfter setzen wollen, um fernzusehen? Doch nein: Nach drei Monaten wird auch der gemietete Webserver tatsächlich für dessen Mieter rundfunkgebührenpflichtig (vorher zahlt der Provider einmal eine Gebühr für alle Server) und wenn der Webserver beim Provider steht und nicht in den eigenen Firmenräumen, gilt dies als weiteres Firmengrundstück! Somit fällt eine zusätzliche Rundfunkgebühr an:

## Im Falle der gewerblichen Vermietung eines grundsätzlich zum Rundfunkempfang geeigneten Geräts ist die Rundfunkgebühr für einen Zeitraum bis zu drei Monaten vom Vermieter, ab drei Monaten vom Mieter zu zahlen (§ 2 Abs. 3 Rundfunkgebührenstaatsvertrag). Natürlich gilt auch dies nur, wenn ansonsten keinerlei andere Geräte bereitgehalten werden. Auf die Frage, ob der Bildschirm ein- oder abgeschaltet ist, kommt es nicht an.
Dr. Hermann Eicher, Justiziar beim Südwestrundfunk

Quelle: Heise TP
 
MaXg schrieb:
Wenn sie auf dem eigenen Rootserver liegt ...
Auch dann ist nicht die Homepage, sondern höchstens der Rootserver das gebührenpflichtige Teil!
e025.gif
 
Mal angenommen ich habe weder Fernsehen noch Radio, dafür einen PC ohne TV oder Radiokarte aber mit Internetanschluss.

Mal angenommen ich nutze den PC ausschliesslich um dieses Forum zu besuchen, was natürlich nicht stimmt...

Ich bestelle meine Fotos bei Schlecker, hin und wieder was bei Amazon. Ebayauktionen haben auch ihren Reiz.
Das Internet ist MEIN Medium um Beruflich auf dem laufenden zu bleiben & um zu verhindern in absehbarer Zeit wiederholt den Mitarbeitern beim A-Amt auf den Senkel zu gehen....

Bis vor wenigen Monaten wusste ich nichtmal das die Öffentlichen eine Internetpresänz haben und bei dem was ich heute dort geboten bekomme kann von Grundversorgung & die damit verbundenen, von der GEZ eingetriebenen Gebühren nicht die Rede sein.

Für mich gibt es die ARD, ZDF & GEZ erst seit gut 16 Jahren. Die kommen mir vor wie Monster in billigen Horrorfilmen bei denen solange Geschlachtet wird bis nichts mehr da ist.

Noch falle ich nicht in das Raster dieser Abzockerei, schliesslich hab ich ein gemeldetes Autoradio für den Rundfunkempfang, der - zumindest noch - alle Radios und den Inetanschluss mit einschliesst.

Im neuen Staatsvertrag dagegen steht "vorerst" - was das heisst wissen wir.

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Vor Jahren habe ich mich hier Registriert um das Angebot in vollem Umpfang nutzen zu können. -> Funktioniert bis heute! :)
ARD & Konsorten machen das Barrierefrei und verlangen von jedem der irgendwie Zugriff auf deren Angebot haben könnte Gebühren ab 2007?!

Nun Bezahlen wir alle Gebüren für weit über 100 Millionen Internetpräsenzen, von denen die Öffentlich Rechtlichen mit ihren 20 Seiten (??) 100% Bunkern!!

Alle Gebührenabzocker sollten ihre Seiten schützen indem man nur noch mit seiner GEZ Kundenummer deren Angebot zu sehen bekommt.

Bissel gehackter Text. Sorry. :rolleyes:
 
Der Blödsinn geht noch weiter:

In meiner 2. Wohnung habe ich werder Fernsehen noch Radio, aber natürlich PC und Internet. Nun muß ich also ab Januar GEZ bezahlen. OK, Zähne knirschend die Onlinepresenz der GEZ aufgesucht um den PC anzumelden.
Hmmm, aber wie?? Daß der PC ggebührenplichtig sein soll, wurde schnell festgelegt, aber an sonsten hat die Bande vom Computer noch nix gehört. Ich kann ein Radio anmelden - will ich aber nicht, da ich keins habe.
Ich kann Fernsehen anmelden - will ich auch nicht, da ich keinen habe.
Auf meine Email hab ich noch keine Antwort. Bitte helft mir! Ich will kein bitterböser Schwarz- Ähm, was denn nun? -Seher? Nö, ich guck kein Fernsehen am PC. -hörer? Nö, ich hör kein Radio am PC. Oh graus, was bin ich denn da ab Januar?? Jetzt steck ich auch noch in einer Identitätskriese! Und das kurz vor Weihnachten.............
 
Muss ich da jeden PC (mit Internetanschluss) anmelden? Auch Laptops? Auch Firmenlaptops, die ich ab und an mal daheim hab?

Muss ich wirklich 5 PCs, 2 Laptops und 2 Firmenlaptops anmelden??

Ich kann doch nicht alles auf einmal laufen lassen... dazu am besten noch mein Küchenradio, die Stereoanlagen, das Autoradio, den Radiowecker, die Fernseher :unsure:

Sorry, aber ich kann doch maximal einem zuhören!?

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sanmaus schrieb:
Muss ich da jeden PC (mit Internetanschluss) anmelden? Auch Laptops? Auch Firmenlaptops, die ich ab und an mal daheim hab?

Muss ich wirklich 5 PCs, 2 Laptops und 2 Firmenlaptops anmelden??

Ich kann doch nicht alles auf einmal laufen lassen... dazu am besten noch mein Küchenradio, die Stereoanlagen, das Autoradio, den Radiowecker, die Fernseher :unsure:

Sorry, aber ich kann doch maximal einem zuhören!?

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Du mußt 1 x für alle (eigenen) zusammen bezahlen und das auch nur, wenn du bisher nicht mindestens die GEZ-Radio-Abzock-Gebühr entrichtest. Für die Firmenlaptops ist die Firma zuständig.
 
matsch79 schrieb:
Die GEZ ist als Inkassounternehmen (lt. eigenen Angaben "nicht rechtsfähige Gemeinschaftseinrichtung") der ÖRR ja wohl kaum der richtige Informant zu dem Thema.
Gibt es eigentlich eine rechtsverbindliche Aussage, was unter "neuartige Rundfunkempfangsgeräte" zu verstehen ist? Im RfGebSV in der aktuellen Fassung (2004/05) steht ja nur für "nicht ausschliesslich private Nutzung" im §5 (3) etwas von "insbesondere Rechner, die Rundfunkprogramme ausschließlich über Angebote aus dem Internet ...", aber ansonsten habe ich (trotz intensiver Suche seit über einem Jahr) nichts gefunden.
 
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