Das Bundesverfassungsgericht Karlsruhe hat die Vorratsdatenspeicherung in ihrer jetzigen Form abgeschafft. Es sei verfassungswidrig und verstieße gegen das Telekommunikationsgeheimnis, auf Vorrat die Daten der Telefon- und Internetnutzer zu speichern. Dabei würde aber nicht ausgeschlossen werden, das Verfahren künftig wieder zu verwenden, jedoch dann nach strengen Maßstäben. Alle bereits gesammelten Daten würden gelöscht werden, heißt es.
:quelle:
______________________________
Irgendwie ist das ein schöner Start in den Tag
:quelle:
______________________________
Irgendwie ist das ein schöner Start in den Tag