Es nimmt kein Ende - schon wieder droht aufgrund eines Patentstreits ein Verkaufsverbot - dieses Mal trifft es den Hersteller HTC.
Hintergrund ist eine einstweilige Verfügung, die schon im Jahr 2009 gegen HTC erlassen wurde. Das Landgericht Mannheim, welches kürzlich auch den Fall Motorola gegen Apple verhandelte, hatte einem Antrag des deutschen Lizenzverwerters IPcom stattgegeben, wonach HTC in seinem Produkten ein UMTS-Patent zur Priorisierung von Datenpaketen verletzt, an dem IPCom die Rechte hält.
HTC legte Einspruch gegen die Entscheidung ein - und zog diesen kurz vor der für heute angesetzten Verhandlung vor dem Oberlandesgericht Karlsruhe wieder zurück.
Während IPCom dies natürlich als Schuldeingeständnis wertet und nun ein Verkaufsverbot für HTC-Geräte anstreben will, begründet HTC den Rückzug mit einer parallel laufenden Klage vor dem Bundespatentgericht, mit der die Gültigkeit dieser Patente geklärt werden soll.
HTC vs. IPCom: Warum HTCs 3G-Smartphones nicht verboten werden « Android Apps und Handys im Test
Hintergrund ist eine einstweilige Verfügung, die schon im Jahr 2009 gegen HTC erlassen wurde. Das Landgericht Mannheim, welches kürzlich auch den Fall Motorola gegen Apple verhandelte, hatte einem Antrag des deutschen Lizenzverwerters IPcom stattgegeben, wonach HTC in seinem Produkten ein UMTS-Patent zur Priorisierung von Datenpaketen verletzt, an dem IPCom die Rechte hält.
HTC legte Einspruch gegen die Entscheidung ein - und zog diesen kurz vor der für heute angesetzten Verhandlung vor dem Oberlandesgericht Karlsruhe wieder zurück.
Während IPCom dies natürlich als Schuldeingeständnis wertet und nun ein Verkaufsverbot für HTC-Geräte anstreben will, begründet HTC den Rückzug mit einer parallel laufenden Klage vor dem Bundespatentgericht, mit der die Gültigkeit dieser Patente geklärt werden soll.
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