und Heute hat es mich erwischt......

Ob Schuld oder nicht, Unfälle machen keinen Spaß ;)
Die Schuldfrage ist prinzipiell eindeutig, nun kannst Du nur hoffen, dass Recht haben und Recht bekommen nicht wieder zwei Paar Schuhe sind. Ich würde mich an Deiner Stelle erstmal darum kümmern, dass Du Deinen Schaden zu 100% ersetzt bekommst, und zwar von dem, der Dir reingefahren ist. Was mit dem Wohnmobilfahrer passiert, sollte Dir erstmal egal sein - das könnte nämlich auch zum Eigentor werden. Wenn Du und Dein Unfallgegner einhellig der Meinung sind, dass der Wohnmobilfahrer eine Mitschuld trägt, könnte die Versicherung mit Verweis auf das schwebende Verfahren erstmal die vollständige Regulierung verweigern und nur einen Teil bezahlen.
 
Original geschrieben von Rossy
Ja da hast du Recht Simmel. So ist die Rechtslage. Aber ist das wirklich Richtig so???
Normalerweise macht der Wohnmobilfahrer einen Eingriff in den Straßenverkehr. Darf er das ungeschoren?

das ist so nicht ganz korreckt...

In der Regel sieht es so aus das der WoMo- Fahrer die alleinige Schuld trägt.
Der WoMo- Fahrer hat in dem Falle den Unfallgegner eingewiesen. Das kann er aber nur machen, wenn er zu 100% sicher ist das nix passiert.
Das gleiche gilt auch wenn ich z. B. hinter einem LKW stehen würde, und ich einem PKW (der nach links möchte) der jetzt aus einer Einfahrt kommen würde ihn einweise (er sieht ja aufgrund des LKW´s nix) und von vorn kommt was und fährt ihn rein.

Die ziehen NUR MIR in dem Falle die Schuhe aus...


Alle Einweisertätigkeiten, sei es mit Lichthupe oder Handzeichen sind in der alleinigen Verantwortung des Zeichengebenden.

Auch gern gesehen an einer Kreuzung: Linksabbiger von vorn, ich halte bei gelb, gebe Lichtzeichen und einer schlupft noch neben mir vorbei und fährt den Linksabbieger rein...Schwupp, schon wieder die Schuhe ausgezogen....

Gebt ach bei so was.

In diesem Sinne

Condor
 
Zuletzt bearbeitet:
Ganz einfach. Wer aus einer Ausfahrt, oder einem Grundstück oder aus einer Spielstrasse kommt, hat keine Vorfahrt, auch wenn ganze Völkerstämme winken, er ist ganz allein für deine Fahrweise verantwortlich. Ich kann jemanden Vorfahrt gewähren, wenn ich sie habe, aber nicht über andere Verkehrsteilnehmer bestimmen. Wenn ich als jemanden aus einer Ausfahrt, Nebenstrasse oder Ähnlichem herauslasse, verzichte ich auf meine Vohrfahrt zugunsten des Anderen. Aber ich bin dann doch nicht dafür Verantwortlich, daß der dann die Sau abgibt und queer über alle Spuren schießt? Was anderes ist, was des öfteren im Bus wegen fehlender durchsicht vorkam, daß einer dann Blickkontakt aufnahm und durch Zeichen fragte, ob er auf die 2. Spur wechseln kann. Dann übernehme ich eine Teilverantwortung ,aber auch nicht die volle Schuld, wenn der Kerl Mist baut. Ich kann ja nicht voraussehen, ob das da ein Rindsvieh ist.

Nö, Rossy, der Bumser, der Dich auf die Hörner genommen hat, ist ganz alleine Schuld. Das nimmt Dir aber keinen Ärger und Geldverlust ab, der immer damit verbunden ist, wenn das schöne Stück auf diese Tour gehimmelt wird. Man verliert eben massig Geld an den Gurken.
 
Diese Rauswinkerei dient letztlich u.a. auch diversen Versicherungsbetrügern,
die sich ja schon fast Mafia-artig verhalten.
Alte Kiste -> Rauswinken -> Bremsen/Gasgeben -> Kassieren.

Ist mir neulich auch auf der Autobahn passiert.
Dachte ich: "Neenene, hab' den Rauswinkethread bei Supernature gelesen. Den Trick kenne ich."

Auf jeden Fall war das Polizeiauto noch eine ganze Weile hinter mir her... :D

Grüße
arcanoa
 
Original geschrieben von Lollypop
Ganz einfach. Wer aus einer Ausfahrt, oder einem Grundstück oder aus einer Spielstrasse kommt, hat keine Vorfahrt, auch wenn ganze Völkerstämme winken, er ist ganz allein für deine Fahrweise verantwortlich.

Genau das haben die Polizisten auch gesagt.
 
Donnerwetter...so viele Spezialisten hier...und nicht ein einziger Hinweis auf Unterschiede bezüglich Strafrecht und Zivilrecht
( Oder liest da manch einer nur schmunzelnd mit...:D )

Gruss
Tim
 
condor

...was zu beweisen wäre.
Solange der Womo-Fahrer bestreitet überhaupt irgendwelche "Zeichen" gegeben zu haben, dürfte die Beweispflicht bei Rossy liegen. Das daraus keine SE-Ansprüche geltend gemacht werden könnten, bleibt hierbei außen vor. Eine "Mitschuld" müßte einen "Vorsatz" vorraussetzen.
Das wäre m.E. auch nur verständlich.
Wenn ich jemanden rauswinke und es scheppert, dann könnte im Nachhinein auch keiner kommen und sagen, "du bist schuld"...! Entweder ich zaubere Zeugen aus dem Hut, welche bestätigen das ich niemals gewunken habe, oder wenn, dann wegen einer Fliege oder so.
 
Rossy

Ganz einfach.
Wenn Du eine Teilschuld gegenüber dem Womo-Fahrer geltend machen willst, um somit Schadensersatzsansprüche aufgrund deines Nichtverschuldens prozentual auch von ihm verlangen zu wollen, müßtest Du dem WM-Fahrer beweisen das er gewunken hat. Mal davon ausgehend das er bestreitet in jener Situation gewunken zu haben, wirst du wahrscheinlich das Gegenteil nicht beweisen können. Soll heißen; (hypothetisch) Der WM-Fahrer bekommt keine Teilschuld und Der Abbiegende sowie deiner einer, prozentual 60 -40 %
 
So wie ich das sehe, hat (um Tim's einwurf aufzunehmen ;)) der Unfallverursacher strafrechtlich die alleinige Schuld.
Und dieser kann sich evtl. zivilrechtlich. bzw dessen versicherung das Geld (teilweise) vom "Winker" wiederholen.

Aber mir wäre es unbekannt, dass derjenige ANsprüche darauf hätte, denn wenn ich als Beifahrer sage es ist frei und es kracht, dann ist der Fahrer Schuld, weil er sich darauf verlassen hat. Ist vom Sinn her das selbe.

Besonders hat er, wenn er aus einer Einfahrt heraus fährt, besondere Sorgfaltspflicht, ebenso wie beim Rückwärtsfahren.
 
1. der WoMo hat in Anwesendheit von 2 Polizisten sowie dem direkten Unfallgegner zugegeben das er gewunken hat. ;) Aber du hast Recht gesehen hat es nur der direkte Unfallgegner.

2. ich für meine Person werde den Womofahrer nicht ins Spiel bringen (nicht gegenüber der Versicherung noch gegenüber den Polizisten) da das die Schadensabwicklung nur behindern würde.

Trotzdem Laste ich dem Womofahrer eine Art moralische Schuld an. Die Dummen an der Geschichte sind und bleiben mein direkter Unfallgegner und ich. Mein Unfallgegner hatte nen Dienstwagen. Musste zwar 35 € zahlen aber an sonsten hat der gar keine Probleme.
 
Die Dummen an der Geschichte sind und bleiben mein direkter Unfallgegner und ich

Nöö, eigentlich nur Du, denn Dein Unfallgegner hat die Schuld, schließlich gibt es sowas wie Sorgfaltspflicht. Auch wenn er herausgewunken wird, hat er sich noch so zu verhalten, daß er niemanden gefährdet. In diesem Falle hätte er sich also vorsichtig heraustasten müssen ...

tschö
Knuffi
 
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