nochmal Straßenverkehr ;)

Es bedeutet nur, wenn du in eine Kurve einfährst und dann auf einmal Gegenverkehr auf deiner Seite ist und dann noch ein langsam
fahrender Teilnehmer in der Mitte der eigenen Spur, dann ist es unter Umständen nicht mehr nur "sehr" eng.

Was hat damit der langsame Teilnehmer zu tun? Wenn der Gegenverkehr auf deiner Spur entgegenkommt, ist es mehr als eng, mit oder ohne langsam fahrendem Teilnehmer und ob der rechts im Graben fährt oder mittig?
 
a. dieser Radweg ist Schei....., weil es mehr Schlaglöcher auf ihm gibt als befahrbaren Belag, also nicht dort zu fahren obwohl..............

b. dieser Radweg ist Schei...., weil alle 50 Meter ein Autofahrer, der meint etwas besseres zu sein, auf diesem Radweg parkt oder nur mal eben etwas einkaufen muss

c. dieser Radweg ist Schei..., weil er für Radfahrer lebensgefährlich und für Autofahrer so gut wie nicht einsehbar ist beim Rechtsabbiegen wg. Büschen, Hecken oder ähnlich sinnvollen Begrünungen zwischen Autofahrbahn und Radwegen

d. dieser Radweg ist Schei..., weil es ein geteilter Radweg ist, von Fußgängern heftigst bevölkert ist (deren gutes Recht) alle 5 Meter ein Hauseingang ist und es selbst bei einer geringen Geschwindigkeit schwierig ist Kollisionen zu vermeiden

es gibt noch viele gute Gründe einen Radweg zu meiden

Hmm, ich denke nicht, dass das gute Gründe sind, eher berechtigte Gründe die ich durchaus auch verstehen kann.
Meine Aussagen beruhen auf meinen Erfahrungen, und hier in Wien ist es so, dass die Radwege die ich kenne zu keinem deiner Gründe zutreffen.
 
Für mich war/ist der Beitrag von Bastelmeister: Mir als Fahrrad- Rollerfahrer gehört die Straße, man hat mich immerhin schon einmal umgeschubst.
Für mich spricht das in keiner Weise aus dem Beitrag heraus.
Als Rollerfahrerin ist sie ein vollwertiger Verkehrsteilnehmer und es ist daher völlig in Ordnung, wenn sie in der Mitte ihrer Fahrspur fährt.
Es ärgert mich zwar, wenn ich aus diesem Grund an einem vor mir fahrenden Roller nicht vorbei komme, aber es ist mir bewusst, dass das so seine Richtigkeit hat.
Wäre aber eigentlich egal ob sie in der Mitte oder ganz rechts fährt - denn so oder so dürfte man bei Gegenverkehr nicht überholen.
Nicht mal an einem Fahrrad kommt man auf einer normalen innerstädtischen Straße vorbei, so lange andere Autos entgegen kommen - immer unter der Prämisse, man verhält sich vorschriftsmäßig und hält den seitlichen Mindestabstand ein, so dass der Radfahrer während des Überholvorgangs auch einen Schlenker nach links machen und fallen könnte, ohne dass man ihn überrollt.

Bei den Rollern ließe sich das Problem lösen, wenn sie 55 statt 45 km/h fahren dürften - dann müsste man beim Überholen die erlaubte Geschwindigkeit deutlich überschreiten, was eine zusätzliche Hemmschwelle wäre.
Nicht ganz 50 fahren zu können, ärgert einen doch beim Autofahren massiv - wenn ein anderes Auto mit 45 vor mir her fährt, bekomme ich jedes Mal einen Fön :p.

Und zur eigentlichen Frage: Je nach Tagesform bin ich alles, außer 1 - wobei 3 der seltenste Fall ist, denn Zeit habe ich nie.
Damit ich aber zu einem der beiden aus Kategorie 2 werde, müssen schon besondere Begleitumstände herrschen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Als Rollerfahrerin ist sie sie ein vollwertiger Verkehrsteilnehmer und es ist daher völlig in Ordnung, wenn sie in der Mitte ihrer Fahrspur fährt.

Es lässt mir doch keine Ruhe.:ROFLMAO:

Für Jeden Verkehrsteilnehmer gilt das Rechtsfahrgebot , ganz egal ob Fahrrad-, Roller- oder Autofahrer.;)



Abs. 2 der deutschen Straßenverkehrsordnung (StVO) geregelte Weisung an Verkehrsteilnehmer, die mit Fahrzeugen unterwegs sind. Dies bedeutet allerdings nicht „äußerst rechts“ oder „soweit technisch möglich“, vielmehr empfiehlt sich ein Abstand von etwa einem Meter zum Fahrbahnrand.[1]

Ich kann mich z.B. fürchterlich aufregen, nein, nur mit dem Kopf schütteln, wenn auf einer breiten Straße, an der auf 2 Seiten geparkt wird, die Autofahrer fast am Mittelstreifen fahren und damit andere Verkehrsteilnehmer zwingen, vor anderen parkenden Autos anhalten zu müssen.;)

Wie dem auch sei, es ist immer Verkehrs bedingt und die ursprüngliche Aussage war, "Ich fahre immer mittig" (Wurde in "relativ" editiert);)

Aber egal, Fahrrad- oder Rollerfahrer überhole ich immer erst, wenn ich auf der sicheren Seite bin, im Zweifelsfall bleibe ich immer dahinter.
 
Wie dem auch sei, es ist immer Verkehrs bedingt und die ursprüngliche Aussage war, "Ich fahre immer mittig" (Wurde in "relativ" editiert);)

Du siehst Gespenster, wo keine sind. :D
Du hast es sogar selbst gleich in deiner ersten Antwort zitiert, deinen Beitrag kann ich nicht editieren. ;)

Nun will ich dir aber auch erklären woher das oft relativ stammt:

Wir haben hier einige Straßen, mit Spurrillenbildung (Asphalt - befahren von PKWs, Bussen, LKWs) d.h. in der Mitte meiner Spur (in Fahrtrichtung auf der rechten Fahrbahnseite) gibt es einen Hügel. Diesen befahre ich nicht mit 2 Rädern, da es da noch nichtmal nass sein muss, um davon ab- und auszurutschen. Also fahr ich rechts von diesem kleinen Hügel - daher oft relativ mittig.

Nun wirst du vlt. auch mal die Überholparagraphen der StVO gelesen haben. Dort steht nämlich, dass ein Fahrzeug welches deutlich langsamer als der Folgeverkehr ist, notfalls beim Überholtwerden seine Geschwindigkeit drosseln muss bzw. Platz machen muss. Da ich dies selbstverständlich beherzige und an Stellen, wo wirklich ausreichend Platz ist, betont rechts in meiner Fahrspur fahre und somit das Signal gebe "nun überhol schon - ich hab dich bemerkt, erschrecke auch nicht und schlenker nicht nach links - mach einfach", fahre ich also nicht immer relativ mittig sondern oft. :ROFLMAO:

Bei weiteren Fragen, frag ruhig. ;)
 
@Duftie:
du hast schon den richtigen § verlinkt, da steht ja eindeutig drin das "mehr als 15 Radfahrer einen geschlossenen Verband bilden dürfen" und dann als solcher auch nebeneinander fahren dürfen

nur hast du (2) offenbar nicht gelesen ;)

und jetzt zeig mir mal die Versammlung von Hampelmännern (pardon: Radfahren) die sich daran halten ;)



Für Jeden Verkehrsteilnehmer gilt das Rechtsfahrgebot , ganz egal ob Fahrrad-, Roller- oder Autofahrer.
das ist richtig, nur verpflichtet mich das Rechtsfahrgebot nur dazu die rechte Spur zu benutzen nicht mich an den Kantstein zu kleben

vor allem verpflichtet es mich nicht durch mein Verhalten (gefährlich weit rechts fahren) den nachfolgenden Verkehr zu Kamikazemanövern zu animieren UND mit selber jeden Sicherheitsraum zu nehmen
 
Ich musste grad schmunzeln:

Rechtsfahrgebot | Strafverteidiger in Kreuzberg ? Kanzlei Hoenig Berlin | Strafrecht und Motorradrecht

Sehr beachtenswert ist aber dieser Passus:
...bedeutete dies, daß einem Moppedfahrer eben nicht die volle Breite seiner Fahrbahn zur Verfügung stünde, sondern er müßte stets rechts und links jeweils 1 m Abstand halten. Im vorliegende Falle bedeutete dies, daß Gluffke durch die gesamte Kurve auf einem Streifen von 90 cm hätte fahren müssen. Bei einer Fahrzeugbreite von etwa 75 cm bleibt da kein großer Spielraum übrig. ...
 
du hast schon den richtigen § verlinkt, da steht ja eindeutig drin das "mehr als 15 Radfahrer einen geschlossenen Verband bilden dürfen" und dann als solcher auch nebeneinander fahren dürfen

nur hast du (2) offenbar nicht gelesen

und jetzt zeig mir mal die Versammlung von Hampelmännern (pardon: Radfahren) die sich daran halten
Wie gesagt, mich nerven die auch an, wenn sie sich ordnungsgemäß verhalten. Und davon hat Mohima gesprochen. Nicht von irgendwelchen /%&("%("%($ Radfahrern
In Doppelreihe ist völlig legitim, wurde von Dir aber als "Schnitt ins eigene Bein" bezeichnet...

Womit wir eben bei dem Problem sind, dass ich für elementar halte: Ein großer Teil der Verkehrsteilnehmer glaubt von der StVO Ahnung zu haben und verhält sich danach. Leider sind sie im Unrecht ...
 
Oben