Microsoft muss im OEM-Streit Niederlage einstecken
Microsoft muss im OEM-Streit Niederlage einstecken | heise online
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat im bereits seit Monaten geführten Streit um den gekoppelten Vertrieb von Software und PC-Hardware eine Klage von Microsoft gegen einen Berliner PC-Hersteller abgewiesen und damit zugleich den rechtlichen Status mit Hardware "gebundelter" Programme ("Original Equipment Manufacturer" (OEM)- oder "Delivery Service Pack" (DSP)-Software) bestimmt, der bislang unter Juristen umstritten war.
Am gestrigen 6. Juli hat der 1. Senat des BGH nach mündlicher Verhandlung entschieden, dass ein Softwareunternehmen Händlern, die nicht vertraglich mit ihm verbunden sind, den einzelnen Weiterverkauf von "entbundelter" Software – die laut Herstellerkennzeichnung nur zum gemeinsamen Vertrieb mit bestimmter neuer Hardware vorgesehen ist – an Verbraucher nicht verbieten kann. Das Urheberrecht liefert laut BGH keine Handhabe zur Durchsetzung einer solchen Vertriebseinschränkung.
...... (psz)
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Der Bundesgerichtshof (BGH) hat im bereits seit Monaten geführten Streit um den gekoppelten Vertrieb von Software und PC-Hardware eine Klage von Microsoft gegen einen Berliner PC-Hersteller abgewiesen und damit zugleich den rechtlichen Status mit Hardware "gebundelter" Programme ("Original Equipment Manufacturer" (OEM)- oder "Delivery Service Pack" (DSP)-Software) bestimmt, der bislang unter Juristen umstritten war.
Am gestrigen 6. Juli hat der 1. Senat des BGH nach mündlicher Verhandlung entschieden, dass ein Softwareunternehmen Händlern, die nicht vertraglich mit ihm verbunden sind, den einzelnen Weiterverkauf von "entbundelter" Software – die laut Herstellerkennzeichnung nur zum gemeinsamen Vertrieb mit bestimmter neuer Hardware vorgesehen ist – an Verbraucher nicht verbieten kann. Das Urheberrecht liefert laut BGH keine Handhabe zur Durchsetzung einer solchen Vertriebseinschränkung.
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