-tsif-
nicht mehr wegzudenken
Sorry, überlesen:
@Autoöl:
Da kann die Polizei aber nix für, sondern nur der Gesetzgeber! Die Polizei ist nur die Exekutive, sprich die ausführende Gewalt, die Gesetze werden von der Legislative (Politk) beschlossen und von der Judikative umgesetzt!
Wie du die Sache geschildert hast, liegt strafrechtlich nur eine telefonische Bedrohung vor! Lies dir bitte mal über google den § 241 StGB durch. Schnell wirst du auch den Strafbemessungsunterschied gegenüber einer Sexualstraftat erkennen! Außerdem handelt es sich um eine Privatklagedelikt, dass in 99 % aller Fälle durch einen sogenannten Schiedsmann entschieden wird!
Es ist zwar unbefriedigend, aber wie soll die Staatsanwaltschaft und die Polizei Straftaten verfolgen, wenn sie vom Gesetzgeber einfach nicht die Möglichkeiten dazu hat ?
greetz
-tsif-
@Autoöl:
Da kann die Polizei aber nix für, sondern nur der Gesetzgeber! Die Polizei ist nur die Exekutive, sprich die ausführende Gewalt, die Gesetze werden von der Legislative (Politk) beschlossen und von der Judikative umgesetzt!
Wie du die Sache geschildert hast, liegt strafrechtlich nur eine telefonische Bedrohung vor! Lies dir bitte mal über google den § 241 StGB durch. Schnell wirst du auch den Strafbemessungsunterschied gegenüber einer Sexualstraftat erkennen! Außerdem handelt es sich um eine Privatklagedelikt, dass in 99 % aller Fälle durch einen sogenannten Schiedsmann entschieden wird!
Es ist zwar unbefriedigend, aber wie soll die Staatsanwaltschaft und die Polizei Straftaten verfolgen, wenn sie vom Gesetzgeber einfach nicht die Möglichkeiten dazu hat ?
greetz
-tsif-