Kinderschänder - erstmal laufen lassen...

Richard

chronische Wohlfühlitis
Also, das glaube ich ja nicht: Vor einigen Wochen wurde in einem Berliner Hochhaus ein sechsjähriges Mädchen vergewaltigt. Der Täter konnte ermittelt werden, weil im Eingangsbereich des Hauses eine Überwachungskamera installiert war. Der Täter hat gestanden - und ist frei! :confused

Der ganze Artikel

Frank B. muss nicht in Untersuchungshaft. Weil der Familienvater in „gesicherten sozialen Verhältnissen“ lebt, einen festen Job hat, nicht „einschlägig vorbestraft“ und eine Wiederholungsgefahr nicht erkennbar ist, heißt es bei der Justiz. Die einzige Auflage: Er muss sich zweimal pro Woche bei der Polizei melden.

Na gut, er meldet sich dann mal bei der Polizei. Dann ist ja alles in bester Ordnung. Solche Meldungen stärken mein Vertrauen in unser Rechtssystem ganz ungemein...
 
Wie will denn jemand erkennen, das eine Wiederholungsgefahr nicht gegeben ist ???

Wer zu so einer Tat (die sich absolut und ganz und gar meinem Verständnis entzieht) einmal fähig war wird es imho doch mit grosser Wahrscheinlichkeit wieder tun.

Oder soll ihn das sechsjährige Mädchen etwa verführt haben ?

Bei sowas kriege ich echt das grosse Kotzen :kotz
 
Unfassbar :(
Wenn ein erwachsener Mensch sich an einem kleinen Kind vergreift, dann ist er geistig so nachhaltig geschädigt, dass ihm auch keine Therapie helfen kann - das ist zumindest meine Meinung. Wer das einmal tut, gehört lebenslang weggesperrt. Keine teuren Psychiater, einfach in irgendein Gefängnis und fertig.

Mich wundert diese Entscheidung auch unter dem Gesichtspunkt "Täterschutz" - der kann sich doch nicht mehr auf die Straße trauen. Vielleicht hatte der Haftrichter ja ganz andere Hintergedanken bei dieser Entscheidung...
 
Das scheint aber nicht die Regel zu sein, oder wird von Bundesland zu Bundesland anderst gehandhabt. In der Wohnung neben mir wohnte auch mal einer, der die Finger nicht von kleinen Mädchen lassen konnte. Der Vorfall mit dem Mädchen (es war zur Tatzeit 12) lag 5 Jahre zurück, als die Anzeige gemacht wurde. Keine Stunde später saß mein Nachbar in U-Haft und kam auch nicht mehr raus, bis er die Strafe (1 1/2 Jahre) abgebrummt hatte.
Ich stelle mir gerade vor, es war mein Kind und der Kerl wohnt im gleichen Haus oder in der Umgebung..... Wie hoch ist die Strafe für Totschlag im Affekt? Gäbe es in solch einem Falle mildernde Umstände? Bestimmt.
Stellt Euch mal die Gefühle der Eltern vor, die dem Täter womöglich begegnen müssen.....
 
Original geschrieben von Lollypop
Ich stelle mir gerade vor, es war mein Kind und der Kerl wohnt im gleichen Haus oder in der Umgebung..... Wie hoch ist die Strafe für Totschlag im Affekt? Gäbe es in solch einem Falle mildernde Umstände?

Ihr könnt mich für einen Barbaren halten, aber der Typ wäre tot wenn ich ihn die Finger bekäme.
Da können sich die ganzen Sozialromantiker von mir aus ihren Tagträumen von der Rehabilitation hingeben, ich würde das Schwein einfach, schnell und schmerzlos erledigen.
 
Original geschrieben von Grainger
Ihr könnt mich für einen Barbaren halten, aber der Typ wäre tot wenn ich ihn die Finger bekäme.
Da können sich die ganzen Sozialromantiker von mir aus ihren Tagträumen von der Rehabilitation hingeben, ich würde das Schwein einfach, schnell und schmerzlos erledigen.


Genau so wie die potentiellen Mörder auf der Strasse die zu schnell fahren oder sogar Alkohol im Blut haben; oder wo ziehst Du die Grenzen ??
 
Du ziehst ja schon selbst die Grenze mit dem Wort "potenziell". Der Typ hat's doch schon getan - und wahrscheinlich tut er's wieder. Ich sehe solche Fälle auch ziemlich radikel. Wer so nachhaltig geistig gestört, kann keine Freude am Leben haben, also sollte man ihn erlösen........
 
Eine Anarchie wollen wir alle nicht. Es geht um Gerechtigkeit!! Und da muss der Ermessensspielraum aller Richter erheblich eingeschränkt werden, d.h. in gleichen Fällen für alle gleiche Strafen - ohne Ausnahme.
Einige Richter kritisieren diesbezüglich auch schon Kollegen, die eine lasche Auslegung der Gesetze vollziehen. Das sie damit unsere gesellschaftlichen Strukturen negativ beeinflussen, scheint diesen Leuten nicht bewusst zu sein. Auch wenn die Richter mehr als überlastet sind: dafür habe ich kein Verständnis.

Die Richter sollten sich mal mehr mit der Opferrolle beschäftigen, dass so ein Kind ein Leben lang damit zu kämpfen hat, dass ist denen glaube ich nicht so ganz bewußt!!
 
@AK
naja, vielleicht hat der eine einfach Pech wenn ihm jemand
begegnet den er, besoffen wie er ist, einfach umfährt; der andere
hat das Glück dass ihm niemand begegnet.

Die Tat ist dieselbe.

Also haben's beide schon getan und werden es vielleicht wieder tun.
 
Original geschrieben von Snacketty
Genau so wie die potentiellen Mörder auf der Strasse die zu schnell fahren oder sogar Alkohol im Blut haben; oder wo ziehst Du die Grenzen ??

Der Täter ist geständig und die Tat auf Video aufgezeichnet, weiviele Beweise will man denn noch ?

Und die unterschwellige Unterstellung das jemand mit meinen Ansichten gleich bereit wäre, für jede noch so geringe Nachlässigkeit die Todesstrafe zu fordern, wird einem in solchen Diskussionen von der Liga der Gutmenschen ja ohnehin sofort untergeschoben.

Glaube mir, ich bin sehr wohl in der Lage zwischen einer Geschwindigkeitsüberschreitung und einem Kindesmißbrauch zu differenzieren.
 
@Grainger
Sorry, hab's krass formuliert wollte nur zeigen, dass jeder unterschiedliche Masstäbe hat ( und das ist gut so ).
Wollte nur wissen wie und wo die Grenzen gezogen werden.
 
Original geschrieben von Snacketty
@Grainger
Sorry, hab's krass formuliert wollte nur zeigen, dass jeder unterschiedliche Masstäbe hat ( und das ist gut so ).
Wollte nur wissen wie und wo die Grenzen gezogen werden.

Alles klar :bier

Ich habe ein grundsätzliches Problem mit unserer Gesellschaft wenn es um bestimmte Straftaten geht.
Ich kann nämlich das ganze mitleidige Geheule wegen der 'armen' Täter, die ja alle so eine schwere Kindheit hatten (oder was sonst gerade als Rechtfertigung herhalten muss) einfach nicht mehr ertragen.

Es erscheint mir einfach grundlegend falsch, sich mehr Gedanken um die Täter als um die Opfer zu machen.

Und darum bleibe ich dabei: für manche Typen ist sogar lebenslange Haft noch zu gut, ab in die Organbank mit denen.
 
Da bin ich froh, allerdings hast Du ja damit gerechnet dass man Dich für einen Barbaren halten könnte. ;) :bier
 
Original geschrieben von Snacketty
... allerdings hast Du ja damit gerechnet dass man Dich für einen Barbaren halten könnte.

GRUNZ

*sich ungeniert im Genitalbereich kratzend und dann nachdenklich an der Hand riechend*
 
Ich habe ein grundsätzliches Problem mit unserer Gesellschaft wenn es um bestimmte Straftaten geht. Ich kann nämlich das ganze mitleidige Geheule wegen der 'armen' Täter, die ja alle so eine schwere Kindheit hatten (oder was sonst gerade als Rechtfertigung herhalten muss) einfach nicht mehr ertragen.

@ Grainger: Ich stimme Dir zu - ich ertrage das auch nicht.
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich schließe mich voll den Meinungen von Grainger und Kuja an.
Richter mit mehr Mitgefühl für Täter als für Opfer sind für mich unerträglich und gehören bei folgenschweren fahrlässig milden Urteilen haftbar gemacht.

:)
 
Warum haben die mich eigentlich nicht vor der Haft bewahrt?

Hatte Job, Frau, Kinder und ein positives Umfeld. Half nix.

Nee is klar, bei meiner "Schweren Tat" ging das ja nicht.

Fahren ohne Fleppe das ganze 2x macht 9 Monate. Keinen Unfall, keinen Alk, keine Drogen ganz normale Polizeikontrolle halt.

Selbststellung in U-Feld.

Bin jetzt "schon seit längerer Zeit" geheilt. Also quasi

"RESOZIALISIERT"

Ich danke nachträglich alles beteiligten die mich wieder auf den Rechten Weg gebracht haben.
 
Also mir ist eine ähnlich idiotischer Vorgehensweise der Polizei bekannt.
hatte mal ne gute Freundin, war Columbianerin. Wir hatten uns in einer Disko kennengelernt .
Wir trafen uns ab und zu mal und plauderten. (Also keine feste Beziehung oder ähnliches)
Da sie nur schlecht Deutsch konnte lernte sich - was weiß ich wie - einen Kosowoalbaner kennen. Und der wollte ihr recht schnell an die Wäsche.
da sie sich weigerte und sich von dem typen fernhielt, bekam sie ab und zu Drohanrufe.

Jedenfalls war ich mal bei ihr, als das Telefon klingelte und sie sofort alle farben ins Gesicht bekam.
Sie erzählte mir kurz was vorgefallen war und ich griff mir schnell einwalkman der da lag und zeichnete das Gespräch das auf laut gestellt war auf.
Der Typ gröhlte irgendwelche unverständlichen Drohungen durch den Hörer und ab und zu kam auch das Wort umbringen us. durch.

danach fuhren wir sofort zur Polizei und spielten die kassette ab.
Der Polizist hörte sich das an und schrieb alles auf.

Anschließend sagte er, dass man da aber nichts tun kann, da ja noch nichts vorgefallen sei.
Es müsse erst etwas passieren damit man eingreifen kann !!! :eek:

Ich erschlug ihn mit dem Walkman ..
 
Tja,

sollte der Artikel der Wahrheit entsprechen - es ist zu einem vollendeten Sexualdelikt zum Nachteil einer Minderjährigen gekommen - dem Täter wird also ein schwerwiegendes Sexualdelikt vorgeworfen, kann ich nicht nachvollziehen, aus welchem Grund es zur Außervollzugsetzung des Haftbefehls unter Auflagen gekommen ist! :confused

Grundsätzlich muss bei Sexualdelikten keine Wiederholungsgefahr vorliegen. Die Wiederholungsgefahr bei Sexualdeilikten begründet sich juristisch aus der Tatausführung. Eine Wiederholungsgefahr würde jedoch immer unter folgenden Aspekten vorliegen:

- brutale Ausführung der Tat
- besonders verwerfliche Ausführung der Tat

Im vorliegenden Fall würde zumindest eine verwerfliche Tatausführung vorliegen, da auf Grund des Tatablaufs - auflauern und abpassen, gezielte Heraussuche des Opfers, Tatausführung im Keller - ohne irgendeinen juristischen Zweifel die "besondere Verwerflichkeit" der Tathandlung vorgelegen hat!!! Der Begriff des verwerflichen Handelns umfasst eigentlich und so auch vom Gesetzgeber gewollt, zu 97 Prozent alle Sexualstraftaten, so dass eigentlich immer der Haftgrund der Wiederholungsgefahr im Sinne des § 112 a StPO vorliegt!!!

Also stellt sich die Frage, warum es zu einer derartigen Entscheidung kam? Die Staatsanwaltschaft muss ich in Schutz nehmen. Sie wird mit Sicherheit den Antrag auf Erlass eines Haftbefehls ohne Auflagen gestellt haben!!!

Aus diesem Grund kann ich nur - wenn der Artikel so der Wahrheit entspricht - zu einem Schluss kommen:

" Über dem Richter ist der Himmel blau !!!",

dass soll mehr oder weniger heißen:

"Der Richter/in entscheidet nach seinem/ihren freien Gewissen das Urteil !!!"

Es gibt also folgende Möglichkeiten zu dieser Entscheidung:

- der/die Richter/in hat sich vom Beschuldigten/Rechtsanwalt belabern lassen
- der/die Richter/in hat schlichtweg keine Ahnung (nicht unüblich)
- der/die Richter/in wollte zum Golf
- der/die Richter/in war besoffen

:confused :confused :confused :confused :confused :eek:

Solche Entscheidungen sind in der Regel unüblich, leider gibt es aber immer wieder Ausnahmefälle die nicht der Regel entsprechen ...


greetz


-tsif- :D
 
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