Saublöde Frage, oder? Natürlich ist sie das nicht. Vor allem nicht die katholische Kirche, in der ein Großteil der 25 Millionen in Deutschland lebenden Katholiken organisiert sind. Ein Großteil freilich, der immer kleiner wird, weil immer mehr Menschen aus der Kirche austreten. Manche deshalb, weil sie sich nicht mehr mit der Lehre der Kirche identifizieren können, andere weil sie festgestellt haben, dass sie nicht an Gott glauben oder eben den Glauben verloren haben und dann gibt es noch die Gruppe, denen es vor allem um den finanziellen Aspekt geht.
Dieser finanzielle Aspekt ist auch für die Katholische Kirche von großer Bedeutung. Sichert doch der Einzug der Kirchensteuer Einnahmen in Milliardenhöhe. Die Austritte tun der Kirche also nicht nur aus Glaubesngründen weh. Allerdings hatte es bisher damit einfach. Der Mensch tritt aus, zahlt keine Kirchensteuer mehr und profitiert auch nicht mehr von den Dienstleistungen der Kirche und übt auch keine Ämter mehr aus. Man lebt quasi aneinander vorbei.
Hartmut Zapp sieht das anders. Er hat auf dem zuständigen Standesamt offiziell seinen Austritt aus der Kirche als "Körperschaft des öffentlichen Rechts" erklärt. Mitglied der Katholischen Kirche wolle er als Gläubiger Katholik jedoch bleiben. MÄÄÄÄÄP, falsche Antwort, dachte sich das Erzbistum Freiburg, klagte gegen den Kirchensteueraustritt und gewann den Prozess vor dem VGH Mannheim.
MÄÄÄÄÄP, falsche Antwort, dachte sich nun seinerseits Zapp, seineszeichens Kirchenrechtlicher und wollte das letztinstanzlich in Leipzig klären lassen. Heute wird darüber entschieden.
Wer heute aus der KK austritt wird nicht mehr automatisch exkommuniziert, es bleiben ihm lediglich Beichte, Abendmahl, Krankensalbung usw. verwehrt. Außerdem kann er keine kirchlichen Ämter mehr ausüben. Natürlich darf er weiterhin am Gottesdienst teilnehmen und viele solziale Einrichtungen machen die Mitgliedschaft in der Kirche auch nicht zur Voraussetzung, das die Kirche meist nur Organisator ist und die Dienstleistungen abgerechnet oder von der öffentlichen Hand bezuschusst werden.
Zurück zum Verein. Wer aus dem Fußballclub austritt, darf noch zu den Spielen kommen oder öffentliche Veranstaltungen des Clubs besuchen, wenn er aber trainieren/spielen will oder gar ein Amt übernehmen, dann sagt der Verein üblicherweise MÄÄÄÄÄP. Angler, Briefmarkensammler, Landfrauen, Kleintierzüchter ... die Situation ist praktisch überall die gleiche. Wer nicht zahlt, darf nicht (voll) mitmachen. Warum soll diese Verfahrensweise der Kirche nicht erlaubt sein?
Nun, vielleicht, weil sie kein normaler Verein ist und das auch nicht sein will? Aber ist es richtig, dass die Kirche die Abnahme der Beichte verwehrt und so dem Sündiger die Chance nimmt, Buße zu tun? Das sind Fragen, deren Diskussion natürlich leicht in ein Kirchenbashing ausarten können. Grundsätzlich gibt es Gesetzte und das Gericht muss lediglich entscheiden, ob die Kirche danach das Recht hat, Zapp von verschiedenen Kirchenleistungen auszuschliessen oder ob Zapp aufgrund der Gesetzeslage trotz Austritt Anrecht darauf hat.
Ich finde die protzigen Kirchen und die aufwändigen Prozessionen der (vor allem der Katholischen) Kirche abstoßend, weil ich dadurch den Eindruck habe, die Einnahmen der Kirche werden zweckfremd eingesetzt. Aber das ändert nichts an meiner Überzeugung, dass die Kirchen wichtige soziale Aufgaben übernehmen und auch Teil unserer Kultur sind. Zur Erfüllung ihre Aufgaben muss die Kirche Einnahmen erzielen und da es sich bei der Kirchensteuer nicht um eine Zwangssteuer handelt, kann man sich ihr auch entziehen. Wer also nichts mit der Kirche zu tun haben will, der muss nicht bezahlen.
Dann darf man aber auch nicht erwarten, kostenlose Dienstleistungen in Anspruch nehmen zu können oder gar über Ämter Einfluss zu nehmen. Von daher sehe ich die Kirche im Recht. Das reduziert die Kiche vielleicht dann doch auf einen Verein, aber es ist nun mal der Verein, der festlegt, wer was darf und bekommt und unter welchen Voraussetzungen. Es ist für mich schwerlich einzusehen, weshalb die Kirche da von einem weltlichen Gericht verurteilt werden sollte anders zu verfahren als sie es will.
Soll sich Zapp doch an Rom wenden. Das ist eine kirchliche Angelegenheit.
Oder nicht?
Dieser finanzielle Aspekt ist auch für die Katholische Kirche von großer Bedeutung. Sichert doch der Einzug der Kirchensteuer Einnahmen in Milliardenhöhe. Die Austritte tun der Kirche also nicht nur aus Glaubesngründen weh. Allerdings hatte es bisher damit einfach. Der Mensch tritt aus, zahlt keine Kirchensteuer mehr und profitiert auch nicht mehr von den Dienstleistungen der Kirche und übt auch keine Ämter mehr aus. Man lebt quasi aneinander vorbei.
Hartmut Zapp sieht das anders. Er hat auf dem zuständigen Standesamt offiziell seinen Austritt aus der Kirche als "Körperschaft des öffentlichen Rechts" erklärt. Mitglied der Katholischen Kirche wolle er als Gläubiger Katholik jedoch bleiben. MÄÄÄÄÄP, falsche Antwort, dachte sich das Erzbistum Freiburg, klagte gegen den Kirchensteueraustritt und gewann den Prozess vor dem VGH Mannheim.
MÄÄÄÄÄP, falsche Antwort, dachte sich nun seinerseits Zapp, seineszeichens Kirchenrechtlicher und wollte das letztinstanzlich in Leipzig klären lassen. Heute wird darüber entschieden.
Wer heute aus der KK austritt wird nicht mehr automatisch exkommuniziert, es bleiben ihm lediglich Beichte, Abendmahl, Krankensalbung usw. verwehrt. Außerdem kann er keine kirchlichen Ämter mehr ausüben. Natürlich darf er weiterhin am Gottesdienst teilnehmen und viele solziale Einrichtungen machen die Mitgliedschaft in der Kirche auch nicht zur Voraussetzung, das die Kirche meist nur Organisator ist und die Dienstleistungen abgerechnet oder von der öffentlichen Hand bezuschusst werden.
Zurück zum Verein. Wer aus dem Fußballclub austritt, darf noch zu den Spielen kommen oder öffentliche Veranstaltungen des Clubs besuchen, wenn er aber trainieren/spielen will oder gar ein Amt übernehmen, dann sagt der Verein üblicherweise MÄÄÄÄÄP. Angler, Briefmarkensammler, Landfrauen, Kleintierzüchter ... die Situation ist praktisch überall die gleiche. Wer nicht zahlt, darf nicht (voll) mitmachen. Warum soll diese Verfahrensweise der Kirche nicht erlaubt sein?
Nun, vielleicht, weil sie kein normaler Verein ist und das auch nicht sein will? Aber ist es richtig, dass die Kirche die Abnahme der Beichte verwehrt und so dem Sündiger die Chance nimmt, Buße zu tun? Das sind Fragen, deren Diskussion natürlich leicht in ein Kirchenbashing ausarten können. Grundsätzlich gibt es Gesetzte und das Gericht muss lediglich entscheiden, ob die Kirche danach das Recht hat, Zapp von verschiedenen Kirchenleistungen auszuschliessen oder ob Zapp aufgrund der Gesetzeslage trotz Austritt Anrecht darauf hat.
Ich finde die protzigen Kirchen und die aufwändigen Prozessionen der (vor allem der Katholischen) Kirche abstoßend, weil ich dadurch den Eindruck habe, die Einnahmen der Kirche werden zweckfremd eingesetzt. Aber das ändert nichts an meiner Überzeugung, dass die Kirchen wichtige soziale Aufgaben übernehmen und auch Teil unserer Kultur sind. Zur Erfüllung ihre Aufgaben muss die Kirche Einnahmen erzielen und da es sich bei der Kirchensteuer nicht um eine Zwangssteuer handelt, kann man sich ihr auch entziehen. Wer also nichts mit der Kirche zu tun haben will, der muss nicht bezahlen.
Dann darf man aber auch nicht erwarten, kostenlose Dienstleistungen in Anspruch nehmen zu können oder gar über Ämter Einfluss zu nehmen. Von daher sehe ich die Kirche im Recht. Das reduziert die Kiche vielleicht dann doch auf einen Verein, aber es ist nun mal der Verein, der festlegt, wer was darf und bekommt und unter welchen Voraussetzungen. Es ist für mich schwerlich einzusehen, weshalb die Kirche da von einem weltlichen Gericht verurteilt werden sollte anders zu verfahren als sie es will.
Soll sich Zapp doch an Rom wenden. Das ist eine kirchliche Angelegenheit.
Oder nicht?