Die Anwaltskanzlei Rasch aus Hamburg ist vor allen Dingen den Internetnutzern ein Begriff, die mit ihr in Form einer Abmahnung im Auftrag der Musikindustrie Bekanntschaft machen mussten.
Denn diese Kanzlei verschickt jährlich tausende Schreiben an Personen, die sich über Filesharing-Netzwerke an der Verbreitung geschützter Musikstücke beteiligten.
In einem konkreten Fall sollte ein Betroffener rund 5.800 Euro Gebühren für eine Abmahnung bezahlen, wehrt sich dagegen aber mit einer Klage.
Die Tat an sich bestreitet er anscheinend nicht, er zweifelt jedoch an, dass diese Gebühren tatsächlich angefallen sind.
Denn auch wenn die Zahlungen grundsätzlich an den Anwalt geleistet werden, handelt es sich um einen Erstattungsanspruch des eigentlich Geschädigten.
Die Musikindustrie beauftragt den Anwalt mit der Durchsetzung ihrer Interessen und hat ihn dafür entsprechend zu bezahlen - der Betroffene erstattet also lediglich die Kosten.
So gesehen müsste jede Abmahnung, die der Betroffene nicht bezahlt, eine entsprechende Rechnung an den Auftraggeber nach sich ziehen - und genau das wird bezweifelt.
Das Landgericht Köln will dies nun klären und hat Rechtsanwalt Clemens Rasch sowie Stefan Michalk als Vertreter des Musikverbände als Zeugen geladen. Sollte es nämlich eine pauschale Kostenvereinbarung zwischen den Parteien geben, so dürften auch nur die tatsächlich angefallenen Kosten weitergegeben werden.
Denn diese Kanzlei verschickt jährlich tausende Schreiben an Personen, die sich über Filesharing-Netzwerke an der Verbreitung geschützter Musikstücke beteiligten.
In einem konkreten Fall sollte ein Betroffener rund 5.800 Euro Gebühren für eine Abmahnung bezahlen, wehrt sich dagegen aber mit einer Klage.
Die Tat an sich bestreitet er anscheinend nicht, er zweifelt jedoch an, dass diese Gebühren tatsächlich angefallen sind.
Denn auch wenn die Zahlungen grundsätzlich an den Anwalt geleistet werden, handelt es sich um einen Erstattungsanspruch des eigentlich Geschädigten.
Die Musikindustrie beauftragt den Anwalt mit der Durchsetzung ihrer Interessen und hat ihn dafür entsprechend zu bezahlen - der Betroffene erstattet also lediglich die Kosten.
So gesehen müsste jede Abmahnung, die der Betroffene nicht bezahlt, eine entsprechende Rechnung an den Auftraggeber nach sich ziehen - und genau das wird bezweifelt.
Das Landgericht Köln will dies nun klären und hat Rechtsanwalt Clemens Rasch sowie Stefan Michalk als Vertreter des Musikverbände als Zeugen geladen. Sollte es nämlich eine pauschale Kostenvereinbarung zwischen den Parteien geben, so dürften auch nur die tatsächlich angefallenen Kosten weitergegeben werden.