Frage zur Kaspersky Lizenz

Nein. Punkt.

Kaspersky License Agreement schrieb:
1. If you purchased the Software in hardcopy format, you have the right to use it to protect the number of computers specified on the packaging.
2. If you purchased the Software via the Internet, you have the right to use it to protect the number of computers you specified when making the purchase.
Grob übersetzt:
1. Wenn Sie einen Datenträger mit der Software gekauft haben, dürfen Sie die Software auf der Anzahl von Computern einsetzen, die auf der Packung steht.
2. Wenn Sie die Software über das Internet gekauft haben, dürfen Sie sie auf der Anzahl von Computern einsetzen, die Sie beim Kauf angegeben haben.

Auch ein nicht eingeschalteter Computer ist ein Computer und Kaspersky schützt besonders ausgeschaltete Computer extrem gut: Noch nie wurde ein Computer, auf dem Kaspersky installiert ist, im ausgeschalteten Zustand infiziert und das wird auch in Zukunft nicht vorkommen.
 
In fast allen Fällen ja. Man erwirbt eine Lizenz die auf einem System benutzt werden darf. Dazu zählt dann soweit ich weit auch, dass Du bei bei mehreren Betriebssystemen auf einem PC auch nur auf einem diese Lizenz gültig ist.

Eine Ausnahme ist z.B. das McAfee-Security-Center. Dort erhält man beim Kauf gleich eine 3er-Lizenz. Das heißt, es darf auf 3 Systemen zugleich installiert sein.
Außerdem gibt es auch bei manchen Händlern Mengenrabatt, man kann also günstiger an Multi-Lizenzen herankommen. Dies ist aber Fall-spezifisch und keine allgemeine Festlegung.
 
Es gibt auch von Kaspersky eine 3er- und sogar eine 5er-Lizenz.

Ich bin mittlerweile aber tatsächlich auf Microsoft Sercurity Essentials umgestiegen. Sollte ich irgendwann mal länger nicht hier auftauchen, war es eine schlechte Idee ... ! ;)
 
In fast allen Fällen ja. Man erwirbt eine Lizenz die auf einem System benutzt werden darf.
Wobei Kaspersyky nichts gegen mehrere Systeme auf einem Computer hat, denn dort gilt die Lizenz für den Computer (Hardware) und nicht für das System, welches lizenzrechtlich ein (1) Betriebsystem auf einer (1) Hardware wäre, sprich:
Selbst auf einem System, welches in einer VM in dem eigentlichen System liefe dürfte die entsprechende Software dann nicht zum zweiten Mal installiert werden.

Die verschärfteste Form der Lizenz ist aber IMHO immer noch die pro Prozessor, wie es z.B. bei Oracle der Fall ist - das wird bei einem 8er XEON echt teuer. Es ginge zwar noch einen schlimmer, aber glücklicherweise rechnen die aber (noch) nicht nach Kernen ab :ROFLMAO:
 
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