Diskussion Eigenbau testen so schlimm wie Schlägerei?

heyop12

nicht mehr wegzudenken
Hi, alle miteinander,

hier mal erwas, was ich unbedingt loswerden will:

Mein Freund hat sich ein kleines motorbetriebenes Gefährt (hatte Höchstgeschwindigkeit 20 - 30 km/h) gebaut und es auf einem Feldweg getestet. Auf der Heimfahrt wurde er erwischt und bekam 20 Sozialstunden wegen fahren ohne Fahrerlaubnis und nochmal 20, da das Gefährt nicht zugelassen war. So, ein anderer Freund wurde vor ner Disco zusammengeschlagen und der Schläger hat, ratet mal, genau, 40 Sozialstunden bekommen....

irgendwie fehlt mir hier der Sinn, ich meine ist es wirklich so schlimm ein Eigenbau zu testen oder ist Körperverletzung mitlerweile nur noch ein kleines Verbrechen?

Was meint ihr dazu?

MFG heyop
 
Über die Härte solcher Strafen kann ich nicht viel sagen. Mir fällt bloß immer auf, dass
Gewalt zu milde bestraft wird und dazu gehört auch die Schlägerei.

Schaust du mal ein wenig über den Tellerrand und stellst dir vor, dass mit dem Eigenbau
ein Kind angefahren und dabei schwer verletzt wird, sieht die Sache schon anders aus.
Hier ist die Strafe mehr in der Funktion der Abschreckung für andere, die das evtl. nachmachen
könnten. Und das erhöht das Risiko für alle Verkehrsteilnehmer. Ok, Feldweg mag sich nicht
so schlimm anhören, weil da weniger Leute sind.
Aber das hat den Verdacht ohnehin deutlich erhöht und das ist auch schon seit Jahrzehnten so. ;)

Aus Fehlern wird man klug, drum ist einer nie genug.
 
Unerlaubter Eingriff in den Strassenverkehr und Fahren ohne Lappen?
Das ist aus meiner Sicht Vorsatz, Menschenleben zu gefährden.
Würde sagen, das Ergebnis wäre dasselbe, wenn es dazu gekommen wäre.
Wobei hier beim Verstoss zwei geahndet wurde, nicht eines.
Das muss berücksichtigt werden.

Das beides ziemlich dumm war, muss nicht mehr erwähnt werden!?
 
Inwieweit der Feldweg öffentlicher Verkehrsraum ist müsste noch geklärt werden. Eine pauschale Verurteilung ist typisch deutsch und völlig überzogen. Ein guter Anwalt kann hier wirklich hilfreich sein.
 
Der Freund wurde ja auf der Heimfahrt erwischt und ich glaube stark, dass er nicht auf dem Feldweg vor die eigene Haustüre kommt. ;)

Wahrscheinlich hatte das umgebaute Rasenmähermotörchen noch einen ungedämpften Höllensound über drei Wohnblocks entfacht, so dass der Porzelei gar nix anderes übrigblieb, als das "Gefährtchen" aus dem Verkehr zu ziehen und den Fahrer und Halter zu verknasten. :D

Hier gilt eben auch: wenn das jeder einfach so machen könnte, dann Prost Mahlzeit! :mad Aber @Ray hat schon recht: Für Gewalt wird vergleichsweise nur mit billiger Münze gebüßt, obwohl die auch psychischen Verletzungen der Opfer ganz erheblich sein können und sich oft lebenslang ins Bewusstsein einbrennen. Wenn ich dann noch von günstiger Sozialprognose der Täter höre bzw. lese, dann muss ich einfach Methode dahinter wittern. :smokin

gruß schrotti :):)
 
Unerlaubter Eingriff in den Strassenverkehr


Ist das nicht, denn das kann richtig unangenehm werden.

Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr

Gem. 315 b StGB wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft, wer die Sicherheit des Straßenverkehrs dadurch beeinträchtigt, dass er
  1. Anlagen oder Fahrzeuge zerstört, beschädigt oder beseitigt,
  2. Hindernisse bereitet oder
  3. einen ähnlichen, ebenso gefährlichen Eingriff vornimmt,
und dadurch Leib oder Leben eines anderen Menschen oder fremde Sachen von bedeutendem Wert gefährdet.
Das wäre also der Fall, wenn man zum Beispiel irgendwas von der Autobahnbrücke auf die Fahrbahn wirft. Das scheint derzeit ja "in" zu sein.

Er hat aber "lediglich" ein Fahrzeug ohne Betriebserlaubnis und ohne Versicherungsschutz bewegt. Dazu hatte er keinen Führerschein. Da ist er mit 40 Sozialstunden doch gut weggekommen - oder gab es noch ne satte Geldstrafe oben drauf? Bei Sozialstunden doch eigentlich nicht, oder?

Der Vergleich mit anderen Delikten hinkt fast immer. Man mag eine andere Tat "schlimmer" finden, die Gerichte müssen sich aber an die vom Gesetzt vorgesehenen Strafrahmen halten.
 
..Gerichte müssen sich aber an die vom Gesetzt vorgesehenen Strafrahmen halten.
öhhm.. da wäre bei Gewalttaten durchaus Spielraum nach oben. Einfache Körperverletzung sieht da schon Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren vor, während fahren ohne Fahrerlaubnis hier maximal ein Jahr kostet.

Der fehlende Versicherungsschutz berührt dagegen nur das Pflichtversicherungsgesetz und wird gar nicht nach StGB verfolgt.

@Blacky89
sehe ich auch so
 
öhhm.. da wäre bei Gewalttaten durchaus Spielraum nach oben.

Ja natürlich besteht immer ein Spielraum, sowohl nach oben, als auch nach unten. Deshalb nennt sich das ja auch Strafrahmen. An diesen Strafrahmen sind die Gerichte nun mal gebunden und da kann einem die Strafe für eine Körperverletzung als zu mild, und die Strafe für den hier geschilderten Fall als zu hoch erscheinen aber man kann diese Delikte halt nicht direkt miteinander vergleichen, zumal man in keinem der Fälle die genauen Hintergründe kennt. Handelte es sich vielleicht um eine "gewöhnliche" Kneipenschlägerei? Soll man die Kontrahenten für ein Jahr wegsperren? War es vielleicht nicht die erste Fahrt ohne Führerschein oder wurde jemand gefährdet usw.
 
Ohne alle Details zu kennen ist das wie Äpfel mir Birnen vergleichen.

Ok, mehr Details:

Wenn ein Traktor an einem Tag über diesen Feldweg fahrt ist dass schon viel Verkehr, sprich keiner benutzt diesen Feldweg, da er einfach mitten in die Pampa führt, aber das ist ja egal, das wichtige ist der Heimweg. Von dem Feldweg bis zu seinem Haus sind es ca. 250m. Außerdem war die Aktion nachts, was bedeudet, dass eh weniger Autos oder Passanten auf der Straße unterwegs waren. Zudem hatte er Licht an seinem Gefährt.

Der Schläger hat meinem Freund nichts gebrochen noch verstaucht etc. er hat nur eine Prellung oder so was am linken Arm. Und halt unendlich viele blaue, grüne und schwarze Flecken.

Ja natürlich besteht immer ein Spielraum, sowohl Handelte es sich vielleicht um eine "gewöhnliche" Kneipenschlägerei?

Nein, es war ein persönlicher Angriff, da mein Freund ''angeblich'' seine Freundin angemacht haben soll.

War es vielleicht nicht die erste Fahrt ohne Führerschein oder wurde jemand gefährdet usw.

Es war das erste mal, dass er überhaupt aufgefallen ist. Und wie oben beschrieben, hat er fast keinen gefährden können, da es erstens um 12Uhr nachts war und niemand auf der Straße war und da er sogar noch Beleuchtung angebracht hatte.

MFG heyop
 
Hallo zusammen,

vorab mal beides ist eine Riesendummheit. Ganz klar und ohne Frage.

Die betrachtung beider Sachen ist nur bei der Körperverletzung liegt eine Tatsache auf der Hand. Der Körper wurde verletzt. Klar kann beim Fahren auf dem Feldweg oder sonst wo jemand verletzt werden und dann wäre es auch Vorsatz aber Fakt ist einfach es hätte können passieren und ist nicht.

Die Körperverletzung war auch Vorsatz. Schliesslich hat er ihn ja geschlagen um ihn zu verletzten.

Beim Fahren dagegen wird bestraft was noch nicht passiert ist. Das ist typisch deutsche Vorsicht. Bestrafen wir mal was hätte können sein. Schwachsinn !!

Fakt ist das Gewalt wie schon oben erwähnt zu milde bestraft wird und solche eventuell vielleicht mal Gefährdungen werden geahndet wie als wäre es passiert.

Recht oder Unrecht ich für meinen Teil denke es ist unrecht beides gleich zu bestrafen. Und ja es ist vergleichbar. Es sind nicht Äpfel mit Birnen vergliechen sondern Straftat ist Straftat und sind vergleichbar. Warum auch nicht ?

Grüssle
 
Beim Fahren dagegen wird bestraft was noch nicht passiert ist. Das ist typisch deutsche Vorsicht. Bestrafen wir mal was hätte können sein. Schwachsinn !!

Aha, so lange also nichts passiert darf ich mit 240km/h durch eine Ortschaft rasen.
Wenn dann noch Zeit ist werde ich mit einer netten kleinen 45er Schießübungen machen, macht ja nichts ich will ja niemanden treffen.
 
Was Blade 522 meint, wenn du eins aufs Maul bekommst ist die Gefährdung greifbarer, da die Tat vollendet wurde. Eine reine Drohung wird in der Praxis kaum geahndet. Beim Seifenkistenfahren ist aber faktisch kein Schaden entstanden, auch wenn es nicht erlaubt ist. Es geht ja nicht um dürfen und nicht dürfen, sondern um die Verhältnismäßigkeit der Bestrafung.
 
Beim Seifenkistenfahren ist aber faktisch kein Schaden entstanden, auch wenn es nicht erlaubt ist. Es geht ja nicht um dürfen und nicht dürfen, sondern um die Verhältnismäßigkeit der Bestrafung.

Verhältnismäßigkeit, schönes Wort! Wenn ich jemanden mit blossen Fäusten traktiere ist die Wahrscheinlichkeit gering, dass ich ihn tödlich verletzte. Wenn ich jemanden mit einem frisierten Rasenmäher absäge, ist die Wahrscheinlichkeit größer.

Allerdings ist der Vorsatz bei einer Schlägerei höher zu bewerten als bei der Renngurke.

Ergo ist kann man die schwere der Taten, bzw. die Bestrafung durchaus miteinander vergleichen ...
 
Ergo ist kann man die schwere der Taten, bzw. die Bestrafung durchaus miteinander vergleichen ...
Wie ich bereits in diesem Post bemerkte, hat der Gesetzgeber hier allerdings grundsätzlich eine andere Verhältnismäßigkeit gekennzeichnet. Die Auslegung mancher Richter weicht allerdings oft drastisch davon ab.
 
Na dann schau mal.
Die Dinger fahren hier sogar auf der Autobahn.
Was hab ich letzt geflucht als ich vor einer Ausfahrt so einen Trottel auf der Standspur hatte und ne Vollbremsung hinlegen musste.
Die Teile sind gut und gerne 60 km schnell. Man beachte die Bremsen.
Zulassung, Papiere oder Steuer? Was ist das?????
Kaufen, dran schrauben und los fahren.
clayton-bike-1.jpg
[/IMG]
z50.jpg

So etwas ist auch möglich ;)
marks-chopper-2008.jpg

Hier mit 70cc
70cc_2_stroke_engine_kit_2.jpg


Für die Innenstadt auch als 4 Tackter erhältlich- stinkt nicht so
49cc_4_stroke_engine_kit_2.jpg


Nochmals edit:
Wer so etwas kaufen möchte?
Hier
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Auch für Nicht-Mechaniker ist die Minderwertigkeit der Bauteile selbst auf einem geschönten Foto auf den ersten Blick zu erkennen.
Wer tut sich sowas an, so lange er noch nicht mit dem Leben abgeschlossen hat?

Das mit der Verhältnismäßigkeit kann man sich beliebig zurechtbiegen - theoretisch kann der Raubkopierer länger einsitzen als der Vergewaltiger.
Wenn man die näheren Umstände des Einzelfalls konsequent ausblendet, kann man daraus wunderbare Skandale stricken.

Nur als hypothetisches Beispiel, keine Unterstellung: Man stelle sich vor, der zusammengeschlagene Kumpel hat dem Schläger drei Tage vorher die Feundin ausgespannt und ihm an dem Abend noch einen blöden Spruch deswegen aufgedrückt?
Dann erscheint der Angriff wieder in einem ganz anderen Licht.

Und dann geht es bei dieser Bestrafung ja darum, dass die Jungs drüber nachdenken, was sie falsch gemacht haben, und was hätte passieren können. Und da muss man sich nicht nur an der Schwere der Tat orientieren, sondern sich Gedanken machen, welche Dosis der gerade vor einem stehende Jugendliche braucht, um ihn ausreichend zum Nachdenken zu animieren.
 
Der Freund wurde ja auf der Heimfahrt erwischt und ich glaube stark, dass er nicht auf dem Feldweg vor die eigene Haustüre kommt. ;)
Ok, mehr Details:
[...]
Von dem Feldweg bis zu seinem Haus sind es ca. 250m.
Ich würde mal vermuten, dass er keine Sozialstunden ableisten müsste, wenn er das Ding geschoben hätte...
Testversion ist Testversion, und gehört nicht in eine produktive Umgebung.
Das gilt auch für Motorisiertes und das öffentliche Straßenland mit seinen Regeln.

Grüße
 
Ohne jetzt den ganzen Thread gelesen zu haben zitire ich hier einfach mal Sokobans Signatur:
StGB §328: Verursachen nuklearer Explosionen - 5 Jahre Haft
StGB §177 Sexuelle Nötigung, Vergewaltigung - 5 Jahre Haft
UrHG §108a: Verbreitung von Raubkopien - 5 Jahre Haft
Gesetzte sind nicht immer logisch...:eek:
 
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