[Diskussion] Brigitte Mohnhaupt vorzeitig entlassen?

Wer trifft diese Feststellung, und welche Konsequenzen drohen demjenigen, wenn er sich irrt?

Der Staat, ein Gutachter, im idealen Fall kompetent, wobei ich zugeben muss, dass das tatsächlich eher... naja... also ein starkes Argument dafür ist es nicht, das stimmt schon. ;)

Ich sehe das von zwei Standpunkten - Recht und Pflicht. Niemand hat das Recht, einem anderen Menschen das Leben zu nehmen, aber der Staat hat die Pflicht, die Gesellschaft vor Verbrechern zu schützen. Wer einmal bewiesen hat, dass er einen anderen Menschen töten kann, der wird das unter bestimmten Umständen jederzeit wieder tun können, also muss man ihn von der Gesellschaft fern halten. Ich habe kein Problem damit, ihm sein Leben innerhalb der Gefängnismauern so menschenwürdig wie möglich zu machen, aber mehr geht halt leider nicht mehr.

Das ist ja was anderes. Wenn ein Mensch noch eine Gefahr darstellt, sollte man ihn weiterhin einsperren, ganz klar. Dein Post oben klang für mich so, als sollte man einmal in diesem Sinne straffällige Menschen für immer wegsperren, egal was ist - und dem stimme ich nicht zu. Dass es ein Problem ist, festzustellen, ob jemand tatsächlich noch gefährlich ist, ist klar. Aber das Leben ist nicht schwarz/weiss, und mit unserem Grundgesetz ist ein wegsperren und Schlüssel wegschmeissen nicht möglich.
 
Wenn die Strafe abgesessen ist, ist er frei zu lassen.
Gerade das ist ja nicht der Fall. Er hat seine Strafe nicht abgesessen, sondern wurde begnadigt und darf den Rest seiner Strafe auf Bewährung (mit gewissen Auflagen) in Freiheit verbringen. Noch während seiner Haft durfte er (dieses Jahr) bereits 13 mal auf Freigang raus.

Da er eben nicht zur Aufklärung offener Punkte der von ihm begangener und mitbegangener Taten beitragen will zeigt, dass er nicht resozialisiert ist und somit wäre ihm (meiner Meinung nach) die Begnadigung zu verweigern. Nach abgesessener Komplettstrafe kann man ihn dann immer noch freilassen.

[...] und mit unserem Grundgesetz ist ein wegsperren und Schlüssel wegschmeissen nicht möglich.
Und das ist auch gut so.
 
Bei einigen Teilnehmern hier, möchte ich dann gerne die Frage stellen, wie oft man töten muss, sodass eine Freilassung niemals mehr in Frage käme? 9-facher Mord und 11-facher Mordversuch reichen anscheinend nicht aus. Wo fängt das an und wo hört das auf?
 
Bei einigen Teilnehmern hier, möchte ich dann gerne die Frage stellen, wie oft man töten muss, sodass eine Freilassung niemals mehr in Frage käme? 9-facher Mord und 11-facher Mordversuch reichen anscheinend nicht aus. Da geht mir der Rechtsstaat dann wirklich zu weit.

Solange die Täter von unserer Rechtssprechung als zu gefährlich eingestuft werden, sollen sie in Sicherheitsverwahrung genommen werden. Wenn nicht, dann nicht. Wenn ein deutsches Gericht der Meinung ist, dass eine Person freigelassen werden soll, dann lässt man sie frei. Wenn nicht, dann nicht.

Ansonsten - wer soll das entscheiden? Du? Da hast Du aber dann viel zu tun - dann müsste man alle Fälle, bis zum Diebstahl so verhandeln. Es müssen klare Regeln sein, und nach denen muss man entscheiden. Zu sagen "der ist soo fies, der darf nie wieder raus" geht einfach nicht. Gegenfrage, wo ziehst Du die Grenze? Ein Mord? Zwei? Doppelter Totschlag, schlimmer als ein Mord? Welche Motivation?
 
Ich lebe in einem Staat in dem ich unter gewissen Vorraussetzungen (und nicht alleine) die Verfassung ändern kann. Das heisst ich könnte einen Verfassungsartikel anregen/schreiben und ihn dann vom Volk genehmigen lassen (theoretisch).

Ich habe also die Macht zu sagen nach 9 1/2 Morden ist genug oder nach 5, 6, 120000 oder wenn es ein Freund trifft der bei mir in der Facebook und/oder Xing Freundesliste eingetragen ist.

Warum nur tue ich es dann nicht?
Sagt es mir, warum?
 
Wenn 9 Morde verübt wurden, dann sollte der Mörder auch 9 mal lebenslänglich, d. h. 9 mal 15 Jahre in den Knast! Warum jetzt auf einmal Milde? Bei der Wahl seiner Mittel hat er ja auch keine Milde walten lassen, sondern kaltblütig gehandelt. Grundgesetz hin, Richter her - keine Begnadigung, keine Bewährung, keine Auflagen. Und da keine Reue zu erwarten ist oder zur Aufklärung beigetragen wird, sei von einem fehlenden Unrechtsbewußtsein auszugehen! Also bleibt er eine latente Gefahr für die Gesellschaft!
Zur Erinnerung: der Schaden, der angerichtet wurde, ist weitaus größer!
Ein Terrorist ist und bleibt ein Terrorist, der Makel wird er ein lebenlang haften bleiben.
Er kann nicht resozialisiert werden, da er die Gesellschaftsordnung nicht akzeptiert hat und die Gesellschaft (bis auf wenige Ausnahemen) ihn nicht akzeptieren wird.
Wenn er damals die notwendige Reife gehabt hätte, dann sähe die Entscheidung vielleicht so aus, daß er erkannt hätte, das Land mit seiner Gesellschaftsordnung, was ihm arge Sorgen bereitete, zu verlassen.
Welche Gedankengänge muß ein Mensch haben, daß er aufgrund dieser Tatsachen unschuldige Menschen ermordet - es ist gibt keine Legitimation für dieses gräßliche Handeln.
26 Jahre Knast haben wohl nicht im Geringsten etwas bewirkt, es scheint, als ob er weiterhin ideologisch verbohrt ist und stellt daher weiterhin eine latente Gefahr für die Gesellschaft dar.

Mfg - der hexenmeister69
 
Wenn 9 Morde verübt wurden, dann sollte der Mörder auch 9 mal lebenslänglich, d. h. 9 mal 15 Jahre in den Knast! Warum jetzt auf einmal Milde? Bei der Wahl seiner Mittel hat er ja auch keine Milde walten lassen...

Weil er es nicht überleben würde. Noch mal: Rache ist kein Motiv für den Rechtsstaat (zum Glück...).
 
Wenn 9 Morde verübt wurden, dann sollte der Mörder auch 9 mal lebenslänglich, d. h. 9 mal 15 Jahre in den Knast! Warum jetzt auf einmal Milde? Bei der Wahl seiner Mittel hat er ja auch keine Milde walten lassen, sondern kaltblütig gehandelt. Grundgesetz hin, Richter her - keine Begnadigung, keine Bewährung, keine Auflagen.

Dann kann man ihn am besten auf der Strasse vor dem Gericht erschiessen. Wenn Du ihn bis zum Ende seines Lebens einsperren willst, warum warten bis er von selber stirbt? Was ist der Unterschied? Wenn schon Rache, dann richtig.

Und da keine Reue zu erwarten ist oder zur Aufklärung beigetragen wird, sei von einem fehlenden Unrechtsbewußtsein auszugehen! Also bleibt er eine latente Gefahr für die Gesellschaft!
Zur Erinnerung: der Schaden, der angerichtet wurde, ist weitaus größer!
Ein Terrorist ist und bleibt ein Terrorist, der Makel wird er ein lebenlang haften bleiben.

Mit dem Makel wird er dann auch genug zu kämpfen habe, sollte er frei kommen.

Er kann nicht resozialisiert werden, da er die Gesellschaftsordnung nicht akzeptiert hat und die Gesellschaft (bis auf wenige Ausnahemen) ihn nicht akzeptieren wird.
Wenn er damals die notwendige Reife gehabt hätte, dann sähe die Entscheidung vielleicht so aus, daß er erkannt hätte, das Land mit seiner Gesellschaftsordnung, was ihm arge Sorgen bereitete, zu verlassen.
Welche Gedankengänge muß ein Mensch haben, daß er aufgrund dieser Tatsachen unschuldige Menschen ermordet - es ist gibt keine Legitimation für dieses gräßliche Handeln.
26 Jahre Knast haben wohl nicht im Geringsten etwas bewirkt, es scheint, als ob er weiterhin ideologisch verbohrt ist und stellt daher weiterhin eine latente Gefahr für die Gesellschaft dar.

Wenn das so stimmt, wenn man zum Schluss kommt, dass er eine Gefahr darstellt, dann soll er in Sicherheitsverwahrung kommen, kein Problem. Ansonsten muss man eben die Prinzipien unseres Rechtsstaates anwenden. Bei jedem Fall. Immer. Weil wir sonst alles verraten, was diesen Staat lebenswert macht.
 
Weil er es nicht überleben würde. Noch mal: Rache ist kein Motiv für den Rechtsstaat (zum Glück...).

OK, sind wir grundsätzlich einer Meinung, aber leider nicht ganz in diesem Fall.

Warum?

Tatsache ist, dass Christian Klar … den „RECHTSSTAAT“ so fanatisch und skrupellos bekämpft hat wie fast niemand zuvor. Wenn wir jetzt aber über Gnade sprechen, dann sollten wir dabei aber auch über Reue und Bekenntnis sprechen. Und da lässt Christian Klar mehr als zu wünschen übrig – bis heute.

Keine Gnade für Gnadenlose?

Christian Klar hat in einem Interview (2007) immer noch seinen Standpunkt wie folgt vertreten. „Die Zeit sei gekommen, die Niederlage der Pläne des Kapitals zu vollenden“

Somit frage ich mich. Hat er sich wirklich von der RAF-Ideologie innerlich verabschiedet? Wie gesagt: Bis heute keine Reue, kein Bekenntnis, keine einziges Wort der Entschuldigung, keine Hilfe zur vollständigen Aufklärung wer nun Generalbundesanwalt Siegfried Buback erschossen hat usw.

Nun wissen wir auch, dass Moral und Menschlichkeit letztendlich keine Rolle in unserer Justiz bei dieser Begnadigung spielen. Dennoch kann wirklich keiner sagen, ob Christian Klar immer noch die Rolle des Sozialrevolutionären in sich trägt.

In diesem Fall - und nur in diesem Fall käme eine Begnadigung für mich nicht in Frage.
 
Nur als Hinweis für das Argument Begnadigung. Klar wurde und wird nicht begnadigt. Ein Gnadengesuch wurde vom Bundespräsidenten abgelehnt mit eben der Begründung, dass keine Reue gezeigt wurde.

Das Strafrecht sieht die vorzeitige Haftentlassung nach Verbüßung von zwei Dritteln der Strafe vor. Die "Aussetzung des Strafrests bei lebenslanger Haftstrafe" ist grundsätzlich nach einer Mindesthaftzeit von 15 Jahren möglich. Im Fall des Ex-Terroristen Christian Klar stellte das OLG Stuttgart 1998 "eine besondere Schwere der Schuld" fest und ordnete eine Mindesthaftzeit von 26 Jahren an. Nach Paragraf 57 Strafgesetzbuch kann die Reststrafe "unter Berücksichtigung des Sicherheitsinteresses der Allgemeinheit" zur Bewährung ausgesetzt werden, wenn bei dem Verurteilten eine günstige Sozialprognose besteht. Fünf Jahre dauert die Bewährungszeit.

Im übrigen ist festzuhalten, dass auch die Bundesanwaltschaft zuletzt die Freilassung Klars befürwortete: Das Gutachten, auf dessen Grundlage das Oberlandesgericht nun über die Freilassung entschied, geht nicht von einer Rückfallgefahr aus.
 
Hallo @Eintracht,

selbstverständlich hast du Recht. Ich habe das auch so aus diversen ... gelesen. Mir ging es aber auch lediglich nur um den moralischen Aspekt, welcher natürlich rechtlich wenig Relevanz hat. Ich spreche da mehr aus Opfer-Sicht.

Trotzdem Danke.
 
Eigentlich währe das doch alles ganz einfach zu handhaben mit der Haftläng. Es wird bei Mord grundsätzlich keine Haftlänge mehr ausgesprochen.

Solange das Opfer tot ist, bleibt der Mörder drin. Basta. Also ich habe noch von keinem Mordopfer gehört, daß nach 15 oder ein paar Jahren mehr "Begnadigt" worden ist und wieder Leben kann. Und wenn dann noch einer sagt, das würde ich genau so wieder tun, ja bitte, wer hier möchte mit der Type auf dem gleichen Flur Tür an Tür wohnen? Na? Oder Hausbesitzer, vermietet Ihr dem Kerl eine Wohnung? Oder der Moonhaupt? Das Argument, wir müssen den Rechtsstaat anerkennen und Mörder freilassen zieht nicht. Die Opfer werden auch nicht mehr frei. Und, genau diese Rechtsstaatsverfechter schreien nach dem Henker, wenn sich einer an Kindern vergreift, vom Gehirnwellenklempner als resozialisiert eingestuft wieder rausgelassen wird und promt das nächste Kind umbringt. Der wird weggeschlossen, der wird nach dem 2. Kindesmord als nicht resozialisierbar befunden. Umkehrfrage an die Rechstsstaatsverfechter: wieviele Leute muß ein Terrorist umbringen, bis er als nicht resozialisierbar gilt?

Ich spreche von Mord aus niederen Beweggründen, Vorsatz und Ähnlichem. Nicht von dem armen Ehemann, der seine Olle wegen dauermiesem Kochen mit der Pfanne eine Übergebraten hat und die sich daraufhin schnell "auf zu Gott" geflüchtet hat. :devil
 
Nach der Argumentation - schiesst ihm eine Kugel in den Hinterkopf.

Rechtsstaat, das Wort hat trotz allem eine Bedeutung. Wenn euch das nicht passt, geht in die Politik, und ändert die Verfassung. Ansonsten wird sich nichts an der Vorgehensweise ändern, und das ist gut so.
 
Nach der Argumentation - schiesst ihm eine Kugel in den Hinterkopf.

Rechtsstaat, das Wort hat trotz allem eine Bedeutung. Wenn euch das nicht passt, geht in die Politik, und ändert die Verfassung. Ansonsten wird sich nichts an der Vorgehensweise ändern, und das ist gut so.

Doch passt. Ich kann dich da schon verstehen. Jedoch erlaube mir eine Frage.
Was wäre denn, wenn du an das Grab deiner Angehörigen gehen müsstest?

Möglicherweise wäre dann die Situation anders? Immer beide Seiten sehen.

Es ist immer ein leichtes als nicht betroffener zu sprechen und umso schwerer als betroffener seinen Standpunkt zu vertreten.

Dennoch: Hier geht mir der Rechtsstaat leider etwas zu weit.
 
Doch passt. Ich kann dich da schon verstehen. Jedoch erlaube mir eine Frage.
Was wäre denn, wenn du an das Grab deiner Angehörigen gehen müsstest?

Dann würde es anders aussehen, klar. Aber das tut es immer.

Möglicherweise wäre dann die Situation anders? Immer beide Seiten sehen.

Es ist immer ein leichtes als nicht betroffener zu sprechen und umso schwerer als betroffener seinen Standpunkt zu vertreten.

Dennoch: Hier geht mir der Rechtsstaat leider etwas zu weit.

Das ist doch genau der Punkt. Klar, wenn ich persönlich betroffen bin, würde ich einem Mörder natürlich die Pest an den Hals wünschen. Aber persönlich betroffen sein darf keine Rolle spielen, wenn ein Staat seine Gesetze schreibt - sonst könnte man alles ab Totschlag einfach sofort an die Wand stellen, und das kann nicht Sinn der Sache sein.

In diesem Staat dient der Strafvollzug nun mal der Resozialisierung. Und da ist jamend freizulassen, wenn er keine Gefahr mehr für die Gesellschaft darstellt und seine Strafe abgesessen hat.
 
Dann würde es anders aussehen, klar. Aber das tut es immer.



Das ist doch genau der Punkt. Klar, wenn ich persönlich betroffen bin, würde ich einem Mörder natürlich die Pest an den Hals wünschen. Aber persönlich betroffen sein darf keine Rolle spielen, wenn ein Staat seine Gesetze schreibt - sonst könnte man alles ab Totschlag einfach sofort an die Wand stellen, und das kann nicht Sinn der Sache sein.

In diesem Staat dient der Strafvollzug nun mal der Resozialisierung. Und da ist jamend freizulassen, wenn er keine Gefahr mehr für die Gesellschaft darstellt und seine Strafe abgesessen hat.

Also bleibt abzuwarten, was kommt.
 
In diesem Staat dient der Strafvollzug nun mal der Resozialisierung. Und da ist jamend freizulassen, wenn er keine Gefahr mehr für die Gesellschaft darstellt und seine Strafe abgesessen hat.

Der Strafvollzug dient der Resozialisierung? Ich behaupte, daß dem nicht so ist: Strafvollzug ist die Vollstreckung der gerichtlich verhängten Freiheitsstrafe!

Wenn er keine Gefahr für die Gesellschaft darstellt?
Offtopic: in anderen Ländern gilt man ab dem zweiten Mord schon als Massenmörder und wird in anschließender Sicherheitsverwahrung festgehalten, um die Gesellschaft zu schützen.

Im Fall "Klar" ist es so, daß
1. der Bundespräsident wahrscheinlich Gründe hatte, einer vorzeitige Entlassung zu widersprechen weil
2. Herr Klar bereits in diversen öffentlichen Interviews seine Gesinnung auch nach immerhin drei Jahrzehnten (!) nicht ansatzweise geändert hat.

Zumindest kann er weiterhin als ein "geistiger Brandstifter" eingestuft werden.

Mfg - der hexenmeister69
 
Der Strafvollzug dient der Resozialisierung? Ich behaupte, daß dem nicht so ist: Strafvollzug ist die Vollstreckung der gerichtlich verhängten Freiheitsstrafe!

Doch.

Wenn er keine Gefahr für die Gesellschaft darstellt?
Offtopic: in anderen Ländern gilt man ab dem zweiten Mord schon als Massenmörder und wird in anschließender Sicherheitsverwahrung festgehalten, um die Gesellschaft zu schützen.

Im Fall "Klar" ist es so, daß
1. der Bundespräsident wahrscheinlich Gründe hatte, einer vorzeitige Entlassung zu widersprechen weil
2. Herr Klar bereits in diversen öffentlichen Interviews seine Gesinnung auch nach immerhin drei Jahrzehnten (!) nicht ansatzweise geändert hat.

Zumindest kann er weiterhin als ein "geistiger Brandstifter" eingestuft werden.

Mfg - der hexenmeister69

Die Frage ist doch: Geht von ihm noch eine Gefahr aus? Wird er in der Lage sein, sein Leben selbstständig zu führen, ohne wieder Straftaten zu begehen? Wenn ja, sollte bzw. muss er nach der Mindestzeit der Strafe freigelassen werden wie jeder andere Straftäter.
 
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