Feroxx
Senior Member
Wer trifft diese Feststellung, und welche Konsequenzen drohen demjenigen, wenn er sich irrt?
Der Staat, ein Gutachter, im idealen Fall kompetent, wobei ich zugeben muss, dass das tatsächlich eher... naja... also ein starkes Argument dafür ist es nicht, das stimmt schon.
Ich sehe das von zwei Standpunkten - Recht und Pflicht. Niemand hat das Recht, einem anderen Menschen das Leben zu nehmen, aber der Staat hat die Pflicht, die Gesellschaft vor Verbrechern zu schützen. Wer einmal bewiesen hat, dass er einen anderen Menschen töten kann, der wird das unter bestimmten Umständen jederzeit wieder tun können, also muss man ihn von der Gesellschaft fern halten. Ich habe kein Problem damit, ihm sein Leben innerhalb der Gefängnismauern so menschenwürdig wie möglich zu machen, aber mehr geht halt leider nicht mehr.
Das ist ja was anderes. Wenn ein Mensch noch eine Gefahr darstellt, sollte man ihn weiterhin einsperren, ganz klar. Dein Post oben klang für mich so, als sollte man einmal in diesem Sinne straffällige Menschen für immer wegsperren, egal was ist - und dem stimme ich nicht zu. Dass es ein Problem ist, festzustellen, ob jemand tatsächlich noch gefährlich ist, ist klar. Aber das Leben ist nicht schwarz/weiss, und mit unserem Grundgesetz ist ein wegsperren und Schlüssel wegschmeissen nicht möglich.