Es klingt wie ein schlechter Aprilscherz, aber es steht schwarz auf weiß im Gesetz: Was Google, Yahoo, Microsoft und Co. seit Jahren versuchen, aber dennoch nur teilweise erreichen, erledigt die Bundesrepublik Deutschland nun ganz einfach per Beschluss: Das Internet wird in der deutschen Nationalbibliothek archiviert.
Und weil Vater Staat selbst auch nicht so genau weiß, wie das überhaupt gehen soll, dreht er die Archivierungspflicht einfach um: Alle Webseitenbetreiber müssen ihre publizierten Inhalte selbst in geeigneter Form bei der Nationalbibliothek einreichen.
Bei Verstoß gegen die Ablieferungspflicht sind vorerst aber keine Strafen zu erwarten - wie das überhaupt kontrolliert werden soll, wissen die Datensammler nämlich auch nicht.
Glück im Unglück: Foren sind von der Regelung ausgenommen - da steht aber tatsächlich "vorerst".
FAQ der deutschen Nationalbibliothek zur Ablieferung von Web-Publikationen
Bundesgesetzblatt vom 22. Oktober 2008
Und weil Vater Staat selbst auch nicht so genau weiß, wie das überhaupt gehen soll, dreht er die Archivierungspflicht einfach um: Alle Webseitenbetreiber müssen ihre publizierten Inhalte selbst in geeigneter Form bei der Nationalbibliothek einreichen.
Bei Verstoß gegen die Ablieferungspflicht sind vorerst aber keine Strafen zu erwarten - wie das überhaupt kontrolliert werden soll, wissen die Datensammler nämlich auch nicht.
Glück im Unglück: Foren sind von der Regelung ausgenommen - da steht aber tatsächlich "vorerst".
FAQ der deutschen Nationalbibliothek zur Ablieferung von Web-Publikationen
Bundesgesetzblatt vom 22. Oktober 2008