Eine Sache der Vertragsgestaltung. Wenn da drin steht, dass er was bekommt, muss er es bekommen und hat das Recht es einzuklagen. Man mag ihm diesbezüglich mangelnde Moral vorwerfen, Gier oder sonst was. Wenn es ihm zusteht, soll er es haben. Dafür macht man Verträge.
Kann man ihm schwerwiegende Fehler nachweisen oder gar strafrechtlich relevante Tatbestände, kann man es von Seiten der Bahn auf einen Prozess ankommen lassen. Wenn er aber juristisch nicht zu belangen ist, dann muss man sich eben damit abfinden, dass er einen clevereren Arbeitsvertrag abgeschlossen hat als unsereiner.
Aus meiner Sicht sind das Dinge die passiert sind und die man - eben weil gültige Verträge abgeschlossen wurden - nun eben so hinnehmen muss. Allerdings sollte man daraus die entsprechenden Lehren ziehen und dem neuen Bahnchef entsprechende Klauseln verwehren bzw. Klauseln aufzwingen, die verhindern, dass sich sowas wiederholt.