[Diskussion] Brigitte Mohnhaupt vorzeitig entlassen?

Wegen 9-fachen Mordes und 11-fachen Mordversuches verurteil! - und kein einziges Wort der Reue. Weiterhin hatte er vor nicht allzugeraumer Zeit verkünden lassen, was er von unserer Demokratie hält und parallel dazu die Opfer verhöhnt. Ich bin etwas sprachlos, dass unsere Justiz solch einen Menschen wieder auf freien Fuß lassen wird.

Aber das ist eben auch Deutschland. Lebenslang hieß es damals - Lebenslange Freiheitsstrafe mit anschließender Sicherheitsverwahrung. Mit einer Entlassung vor 25 Jahren kann nicht gerechnet werden. Jetzt ist es soweit.

Selbstverständlich sind strenge Auflagen definiert worden. Dennoch, für mich ist das alles inakzeptabel und nicht mehr nachvollziehbar.

Christian Klar und der „Deutsche Herbst“ Ich hoffe nicht, dass sich diese Geschichte noch einmal wiederholen wird.
 
Es ist schon irgendwie seltsam wie unsere Gesellschaft / Politik / Rechtsprechung auf aktuelle Mißstände reagiert:
Es fehlen Ingenieure, also werden Studiengebühren eingeführt.
Deutsche Kinder sind zu dick, daher nehmen manche Städte von den Vereinen Hallenmieten.
Terroristen bedrohen demokratische Länder, jetzt bekommen sie ein solches Zeichen gesetzt.

Als Terrorist würde ich mich jetzt erstmal schieflachen. *kopfschüttel*
 
Obwohl nach einem Tötungsdelikt die Opfer gleichermaßen tot sind, gibt es da für mich schon Unterschiede. Wer die Oma aus Geldgier abmurkst, hat das vorher vermutlich nicht wochen- und monatelang geplant, es ist also weniger kriminelle Energie nötig. Daher macht ein unterschiedliches Strafmaß schon Sinn - nicht bei den Opfern, sondern bei der Planung und Durchführung liegt hier der Unterschied.
Abgesehen davon würde ich auch jemanden, der neun Omis abgemurkst hat, nie mehr in Freiheit sehen wollen.
Wem nutzt es, wenn der Kerl frei kommt?

Ist es wirklich so, dass bei jedem Verbrecher irgendwann der Tag kommt, wo man sagt: Ok, Schwamm drüber?
 
Wer die Oma aus Geldgier abmurkst, hat das vorher vermutlich nicht wochen- und monatelang geplant, es ist also weniger kriminelle Energie nötig. Daher macht ein unterschiedliches Strafmaß schon Sinn - nicht bei den Opfern, sondern bei der Planung und Durchführung liegt hier der Unterschied.

Es geht mir dabei um den Handlungsunwert. Klar glaubte an das was er tat. Ähnlich wie ein Soldat der davon überzeugt ist den Feind töten zu müssen um das "Vaterland zu retten". Er handelte also aus seiner Sicht primär nicht aus egoistischen Motiven, sondern für das Gemeinwohl. Ein Raubmörder hingegen handelt nur aus der Absicht heraus Beute zu machen.

Die notwendige kriminelle Energie ist dabei eher technischer Natur. Sobald der Raubmörder nicht nur aus einem simplen Impuls heraus handelt, benötigt er ebenfalls einen gewissen Aufwand an Planung. Das der in der Regel nicht so hoch ist, wie die Aktionen der RAF liegt eher in der Natur der Sache und nicht in der unterschiedlichen Motivation sein Ziel zu erreichen.

Ist es wirklich so, dass bei jedem Verbrecher irgendwann der Tag kommt, wo man sagt: Ok, Schwamm drüber?

Nein, ich persönlich hätte kein Problem damit Klar bis an sein Lebensende brummen zu lassen. Aber hier klafft eine "Gerechtigkeitslücke". Entweder es gibt eine Gleichbehandlung für Mörder oder eben nicht. Auch wenn man natürlich immer die Umstände berücksichtigen muss, sehe ich die grundlegende Gleichbehandlung nicht, die ich von unserer Justiz erwarte.

Fazit: Unser Rechtsstaat hat in diesem Bereich versagt.
 
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Abgesehen davon würde ich auch jemanden, der neun Omis abgemurkst hat, nie mehr in Freiheit sehen wollen.

Und genau das ist der Punkt. Dieser Mann hat gezielt in voller Absicht gemordet. Und nicht nur dass. Er wollte letztendlich mit nicht endender Gewalt das ganze System Deutschland mit Waffengewalt niederstrecken. Und genau vor diesem Hintergrund, hat dieser Mann aus meiner Sicht das Recht auf Freiheit verwirkt. In anderen Ländern, wäre dieser Herr bereits ein ... Fall für die Geschichtsbücher.
 
Fazit: Unser Rechtsstaat hat in diesem Bereich versagt.

Nein, hat er nicht, ganz im Gegenteil.

Mir ist klar, dass dies eine für die Angehörigen unglaublich schwere und kaum nachvollziehbare Entscheidung ist. Ich möchte dies persönlich auch nie erfahren müssen.

In Deutschland wird niemand bis zum Tode eingesperrt, wenn von ihm oder ihr nicht eine klar bestimmbare und schwerwiegende Gefahr ausgeht. Ob das so ist, entscheidet nicht ein Politiker (Innensenator Ahlhaus, Hamburg) per Ferndiagnose. Das entscheiden unabhängige Richter, und zwar nach Gesetz und nicht nach Gefühl.

Sie sind der Meinung, dass 26 Haftjahre (nicht 15, wie bei den meisten Mördern) genug der Sühne waren, an deren Notwendigkeit bei diesem Mörder ja niemand zweifelt. Eine Gefahr für die Gesellschaft stellt Klar mit großer Sicherheit nicht mehr dar. Was vor allem für die Gesellschaft spricht, die ihre freiheitliche Verfassung im Kampf gegen alte und neue Terroristen nicht aufgegeben hat - bisher! - und sich dem Terror gerade deshalb überlegen zeigte.

An dieser Entscheidung zeigt sich im übrigen sehr deutlich der Unterschied zwischen einem Rechtsstaat und einem Rachestaat.
 
Nein, hat er nicht, ganz im Gegenteil.

Doch das hat er. Ungleichbehandlung ist in einem Rechtsstaat eine Todsünde. Natürlich gilt die Einzelfallbeurteilung, aber wenn diese ergibt, daß Mörder die Angehörige der "Ober- bzw. Führungsschicht" umbringen eine härtere Strafe zu erwarten haben, als Mörder die Angehörige der "Mittel- bis Unterschicht" auf dem Gewissen haben, dann hat der Rechtsstaat versagt. Punkt, Aus, Ende.
 
Bei dem Urteil ging es nicht um die "Schicht" der Opfer. Durch den staatsfeindlichen Hintergrund der Taten wurde eine besondere Härte angewendet, da man in diesem Fall von einer erhöhten Wiederholungsgefahr bei einer früheren Entlassung ausgehen musste.
 
@ The Mad Hatter,

ich glaube, wir haben aneinander vorbei geschrieben. Aber zunächst eine grundsätzliche Bemerkung: "Punkt, Aus, Ende" oder kurz Basta dürfen Schröder (mit Einschränkungen) und meine Frau (uneingeschränkt) sagen. Für alle anderen gilt der normale Umgangston. OK?

Zum Thema: Ich bezog die Ungleichbehandlung auf die Frage, ob Klar´s Freilassung zu rechtfertigen ist. Hier meine ich, dass der Staat nicht versagt hat, ganz im Gegenteil. Wenn ich Dich richtig verstanden habe, meintest Du das ungleiche Strafmass. Hier stimme ich teilweise zu (Mord bleibt Mord, egal, wer die Opfer sind). Trotzdem ist jeder Einzelfall zu beurteilen. Ich denke und hoffe, dass es sich die Richter bei der Festlegung der Mindesthaftjahre nicht leicht gemacht haben. Sie standen hier unter einem nicht unerheblichen öffentlichen Druck.

Den Kommentar von Timelord habe ich erst nachträglich gelesen. Er gibt das gut wieder.
 
Bei dem Urteil ging es nicht um die "Schicht" der Opfer. Durch den staatsfeindlichen Hintergrund der Taten wurde eine besondere Härte angewendet,

Ob diese Härte auch bei Terroristen angewendet wird, die ausschließlich "Normalos" getötet haben angewandt wird, wage ich stark anzuzweifeln.

da man in diesem Fall von einer erhöhten Wiederholungsgefahr bei einer früheren Entlassung ausgehen musste.

Klingt logisch, ist aber völliger realitätsfern. Klar wird bis ins hohe Alter im Blickfeld des Verfassungsschutzes bleiben. Dieser Mann wird nicht mal laut husten können, ohne das die entsprechenden Organe es mit Ort, Datum und Intenistät dokumentieren werden.

@ The Mad Hatter,

Aber zunächst eine grundsätzliche Bemerkung: "Punkt, Aus, Ende" oder kurz Basta dürfen Schröder (mit Einschränkungen) und meine Frau (uneingeschränkt) sagen. Für alle anderen gilt der normale Umgangston. OK?

Jeder sucht sich seine Herrin. Für dich mag diese Regelung gelten, aber für mich glücklicherweise nicht. Auch ich werde zwar schon mittels Ring geknechtet, aber bis zur vollständige Kapitulation bleibt mir wohl noch etwas Zeit. Solange genieße und nutze ich diese Freiheit. ;)

Trotzdem ist jeder Einzelfall zu beurteilen. Ich denke und hoffe, dass es sich die Richter bei der Festlegung der Mindesthaftjahre nicht leicht gemacht haben. Sie standen hier unter einem nicht unerheblichen öffentlichen Druck.

Wie gesagt, ich zweifle dies stark an. Bis zum Nachweis des Gegenteils (den es nicht geben wird) bleibe ich daher bei meiner Meinung, daß die Verantwortlichen im besten Fall versagt haben (von mir aus wegen des öff. Drucks) und im schlechtesten Fall sich mit Klar hätten die Dusche teilen sollen.
 
Wem nutzt es, wenn der Kerl frei kommt?

Der "Kerl" hat eben auch Rechte und man könnte ihm auch nur seine Freiheitsrechte weiterhin entziehen, wenn es immer noch ausreichende Gründe dafür gäbe.

Ist es wirklich so, dass bei jedem Verbrecher irgendwann der Tag kommt, wo man sagt: Ok, Schwamm drüber?

Nein, aber meiner Meinung nach hat auch ein Verbrecher eine zweite Chance verdient. Und in einem Rechtsstaat sollte es nicht um Rache oder Vergeltung gehen.

In anderen Ländern, wäre dieser Herr bereits ein ... Fall für die Geschichtsbücher.

Ich bin froh, dass das in Deutschland nicht so ist.

Durch den staatsfeindlichen Hintergrund der Taten wurde eine besondere Härte angewendet, da man in diesem Fall von einer erhöhten Wiederholungsgefahr bei einer früheren Entlassung ausgehen musste.

Diese besteht zum heutigen Zeitpunkt aber nicht mehr.
 
Der "Kerl" hat eben auch Rechte und man könnte ihm auch nur seine Freiheitsrechte weiterhin entziehen, wenn es immer noch ausreichende Gründe dafür gäbe.
Der "Kerl" hat mit seinen Aktionen den Rechtsstaat aberkannt, warum oder welchen Anspruch hat er heute auf "Recht"? Erkennt er den Rechtsstaat in seiner derzeitigen Form an? Sollte er nicht durch Aufklärung zu den Geschehnissen (als er und seine ideologischen Mitkämpfer die Nation terrorisierte) nachträglich dazu beitragen, um wenigsten ansatzweise Reue zu seinem Fehlverhalten zeigen?

Nein, aber meiner Meinung nach hat auch ein Verbrecher eine zweite Chance verdient. Und in einem Rechtsstaat sollte es nicht um Rache oder Vergeltung gehen.
Siehe oben - NEIN! Verdienen heißt, auch eine Gegenleistung erbringen (was leider bisher nicht erfolgte!)

Mfg - der hexenmeister69
 
Der "Kerl" hat mit seinen Aktionen den Rechtsstaat aberkannt, warum oder welchen Anspruch hat er heute auf "Recht"?

Weil ein "Rechtsstaat" eben Recht und keine Rache spricht:

Erkennt er den Rechtsstaat in seiner derzeitigen Form an? Sollte er nicht durch Aufklärung zu den Geschehnissen (als er und seine ideologischen Mitkämpfer die Nation terrorisierte) nachträglich dazu beitragen, um wenigsten ansatzweise Reue zu seinem Fehlverhalten zeigen?

Das darf keine Rolle spielen.
Ein Terrorist ist ein Verbrecher - nicht mehr und nicht weniger. Wenn die Strafe abgesessen ist, ist er frei zu lassen.

Wenn man das anders sieht, ok:
Vielleicht hat George Bush ja noch ein Plätzchen auf Guantanamo frei...
 
Es ist egal ob der "Kerl" den Rechtsstaat anerkennt; solange wir ihn anerkennen, haben wir danach zu handeln. Ansonsten aberkennen wir dem Rechtstaat die Anerkennung selber.
 
Das darf keine Rolle spielen.
Ein Terrorist ist ein Verbrecher - nicht mehr und nicht weniger. Wenn die Strafe abgesessen ist, ist er frei zu lassen.

Wenn man das anders sieht, ok:
Vielleicht hat George Bush ja noch ein Plätzchen auf Guantanamo frei...

Seh' ich genauso. Persönliches Rache/Gerechtigkeitsempfinden kann ich sehr gut nachempfinden, aber das hat vor einem Gericht nichts suchen.

Haftstrafen haben in unserem Grundgesetz afaik immer das Ziel der Resozialisation. Die Sicherheitsverwahrung ist ein Mechanismus, um Menschen unter Kontrolle zu halten, bei denen das nicht möglich ist. Etwas anderes ist in Deutschland schlicht nicht möglich, diese Grundrechte hat jeder, die muss man sich nicht verdienen. Die eigene Geburt reicht da. ;)

Macht auch alles Sinn, finde ich. Sonst könnten sie einen verurteilten Terroristen auch gleich auf dem Platz vorm Gericht erschiessen.
 
Wenn ich mir bei einer Sache nicht ganz sicher bin, was ich denken soll, dann versuche ich mir ein Extrem vorzustellen.
In diesem Fall überlege ich mir, ob es ab einer bestimmten Schwere der Schuld gerechtfertigt ist, den Menschen bis an sein Lebensende einzusperren (A) - oder ob wirklich jeder Verbrecher eine zweite Chance bekommen und ob es eine bestimmte Obergrenze der Strafe geben sollte, nach der es einfach gut sein muss (B).

Zu (B) suche ich mir wie beschrieben ein möglichst extremes Beispiel und überlege: Wenn Adolf Hitler den zweiten Weltkrieg überlebt hätte, nach welcher Zeit hätte er das Recht gehabt, wieder vollständig in Gesellschaft eingegliedert zu werden?
Und schon bin ich restlos überzeugt von (A) - und da reicht mir auch die vergleichsweise lächerlich geringe Zahl von neun Morden völlig aus, um zu sagen: rein - und nie wieder aus.
 
Deine Überlegung ist sinnlos, solange Du nicht das Grundgesetz änderst. Wenn keine Gefahr mehr von einem Täter ausgeht, und er seine Strafe abgesessen hat, ist einfach Schluss mit Knast. So ist unser System aufgebaut. Terroristen sind da nichts anderes als normale Straftäter.

Und wenn Du jemanden ohne Möglichkeit auf Freiheit einsperrst - wo ist dann wirklich noch der Unterschied zur Todesstrafe? Du nimmst der Person jede Chance auf ein Leben, so oder so. Wenn die Haft (oder wirklich jede andere Bestrafung) nicht auf Resozialisierung abziehlt, ist es doch nur noch Rache. Dann kann man ihn auch sofort erschiessen oder steinigen oder so.
 
Wenn keine Gefahr mehr von einem Täter ausgeht
Wer trifft diese Feststellung, und welche Konsequenzen drohen demjenigen, wenn er sich irrt?

Und wenn Du jemanden ohne Möglichkeit auf Freiheit einsperrst - wo ist dann wirklich noch der Unterschied zur Todesstrafe?
Du nimmst der Person jede Chance auf ein Leben, so oder so. Wenn die Haft (oder wirklich jede andere Bestrafung) nicht auf Resozialisierung abziehlt, ist es doch nur noch Rache. Dann kann man ihn auch sofort erschiessen oder steinigen oder so.
Ich sehe das von zwei Standpunkten - Recht und Pflicht. Niemand hat das Recht, einem anderen Menschen das Leben zu nehmen, aber der Staat hat die Pflicht, die Gesellschaft vor Verbrechern zu schützen. Wer einmal bewiesen hat, dass er einen anderen Menschen töten kann, der wird das unter bestimmten Umständen jederzeit wieder tun können, also muss man ihn von der Gesellschaft fern halten. Ich habe kein Problem damit, ihm sein Leben innerhalb der Gefängnismauern so menschenwürdig wie möglich zu machen, aber mehr geht halt leider nicht mehr.
 
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