Gefälschte Speicherkarten vom Zoll beschlagnamt - wie gut seht ihr die Chancen an?

nachtwächter

chronische Wohlfühlitis
Vorab, mir ist bewusst, dass ihr hier keine Rechtsberatung gebt, ich will nur mal eure Meinung hören.

Vor einiger Zeit habe ich in einem Chinesischen Shop 6 Speicherkarten á 1GB bestellt. Die waren verdammt günstig, weit günstiger als hier in Deutschland. Gekauft habe ich no-name-Karten. Geliefert wurden dann aber Gefälschte Karten, die einen Kingston-Aufkleber haben. Das hat der Zoll bemerkt und an den Hersteller weitergeleitet.

Heute habe ich dann ein schreiben von einem Anwalt bekommen. Von mir wird gefordert, eine Unterlassungserklärung zu unterschreiben (Strafe bei Wiederkehrung 450€ /Fall/Tag/Produkt) sowie die Übernahme der Kosten der Zerstörung der gefälschten Karten.

Dazu werde ich in dem Schreiben als Unternehmen dargestellt.

Aber: Ich habe keine Kingston-Speicherkarten, oder sonstige Markenspeicherkarten bestellt, sondern No-Name-Karten. Dazu bin ich kein Unternehmen, sondern Privatperson!

Am 07. Januar 2008 habe ich einen Termin bei meinem Rechtsanwalt, der mich schon in meiner vorherigen Abmahnung gut vertreten hat, dennoch würde mich interessieren, wie hoch seht ihr die Chancen an, in dem Fall zu gewinnen?

Ist dieses Schreiben überhaupt gerechtfertigt?

Danke euch!
 
Hi Nachtwächter

Wenn du von der Bestellung noch Nachweise hast ( Online Formular gespeichert), aus denen du Beweisen kannst das du No-Name Karten bestellt
hast übergib das deinem Anwalt.Das du kein Gewerbetreibender bist dürfte sich leicht beweisen lassen. Für die Zusendung nicht bestellter Ware kann man dich nicht haftbar machen. Auf jeden Fall Widerspruch einlegen.
Nach dem deutschen Recht muß man dir eine Schuld nachweisen können, nicht du deine Unschuld nachweisen.

LG Ironwulf :smokin
 
Screenshots davon habe ich natürlich. Davor meinte der Zoll noch, die Speicherkarten lägen über 22€, weshalb sie wegen der Freigrenze einen Zahlungsnachweis sehen wollten. Schon anhand dessen hätten sie eigentlich sehen sollen, dass ich No-Name, und nicht Kingston, bestellt habe.
 
Am 07. Januar 2008 habe ich einen Termin bei meinem Rechtsanwalt, der mich schon in meiner vorherigen Abmahnung gut vertreten hat, dennoch würde mich interessieren, wie hoch seht ihr die Chancen an, in dem Fall zu gewinnen?

Ist dieses Schreiben überhaupt gerechtfertigt?

:respekt so viele Abmahnungen in so kurzer Zeit... Ich würd mal sagen, am falschen Ende gespart, denn die Speicherriegel sind auf jeden Fall weg. ;)

Aber wenn Du mich fragst: Natürlich ist die Abmahnung gerechtfertigt, schließlich hast Du Raubmordkopierte Produkte illegal eingeführt. Wie es dazu kam interessiert ja erst mal nicht. :hauklotz

Ob du die Rechnung bezahlen musst, steht ja auf einem anderen Blatt. Aber das wird Dir Dein Anwalt besser sagen können :sleep
 
Erwarte von deutschen Beamten nicht das sie denken, das können die nämlich nicht.
Das du die Screenshots hast ist gut. Alles weitere soll dein Anwalt machen.

@ Bio-logisch

Ich teile deine Meinung nicht ganz. Was willst du machen wenn du ein legales
Produkt bestellst und man schickt dir eine Raubkopie oder etwas geklautes.
Auf die Aktionen des Verkäufers hast du doch keinen Einfluss. Du kannst erst dann regieren, wenn du die Ware in den Händen hast.

LG Ironwulf :smokin
 
Du tust mir richtig leid. Jemand, der sich um schlechtere
Ware bei anderen kümmert und dann selbst so reinfällt.
:trost
 
Also auch ich bin kein Rechtsexperte, aber mein Gefühl sagt mir ganz klar, dass Du Dir keine große Sorgen machen brauchst.
Wenn Du zwei Stangen Zigaretten bestellst, dann jedoch 200g Weed geschickt bekommst, ist das jawohl eher ein Fehler des Händlers.

Ok, der Vergleich ist überzogen und auch etwas zynisch, aber Du sollst ja jetzt für eine Straftat haftbar gemacht werden, die Du, sofern du es mit Schriftstücken nachweisen kannst, nie begangen hast.
 
Hatte leider oft mit Behörden zu tun und mußte feststellen das sich die Herrschaften nur hinter ihren Vorschriften und Bestimmungen verschanzen.
Eigeninitiative scheint man in den Amtsstuben nicht zu kennen, zumindest nicht hier bei uns.

LG Ironwulf :smokin
 
Hatte leider oft mit Behörden zu tun und mußte feststellen das sich die Herrschaften nur hinter ihren Vorschriften und Bestimmungen verschanzen.
Eigeninitiative scheint man in den Amtsstuben nicht zu kennen, zumindest nicht hier bei uns.
Das hat wohl weniger mit verschanzen zu tun, als damit, dass Vorschriften einen gewissen Sinn haben und jede Abweichung davon einen Wust an Ausnahmen zur Folge hat, die niemand mehr Überblicken kann.

Sicherlich gibt es Beamte, die sich entspannt zurücklehnen und auf ihre Pension warten, ich habe aber auch oft genug in "freier Wildbahn" Leute getroffen, die einen sicheren Job haben und daher eine ruhige Kugel schieben. Ich halte nichts davon, deswegen gleich einen ganzen Berufsstand zu verurteilen.

Ich nehme ja auch nicht die Rechtschreibschwäche von 75% aller www-User zum Anlaß, um Dich als Deutsch-Idioten zu betiteln ...
 
@ Ironwulf: Nicht jeder, der in einer Behörde beschäftigt ist, ist ein Beamter. Das sind oft die wenigsten. Ich vermute, du wurdest des öfteren von Angestellten bedient (und stell dir vor, das können auch Behördenleiter sein ...).
Und nur, weil du mal nicht optimal bedient wurdest, heißt es auch nicht, das die sich keine Mühe geben. Die Personaleinparungen im öffentlichen Dienst (und ich wette, das hast du bestimmt schon einmal mit Freuden vernommen) sind ein Zeugnis davon, dass der faule/unflexible Beamte bzw. Angestellte gar nicht faul ist, da er für zwei oder drei Dienstkräfte ran muss.

Und komisch finde ich auch, dass du für eine willkürliche Behandlung deiner Person bei Behördengängen bist. Vorschriften sind auch dazu da, um dich abzusichern.

Vielleicht solltest du deine Gedanken erst einmal Revue passieren lassen, bevor du sie anderen als geistige Bereicherung mitteilen musst.

Und ich entziehe dir auch gleich jegliche Argumentationsgrundlage entgegen meinem Post, wenn ich meine: Ich spreche aus Erfahrung! ;)
 
Sind wir nicht vom eigentlichen Thema abgekommen?
und das schreibe ich jetzt nicht ot :ROFLMAO:

ot:
Wenn ich etwas schreiben wollte, soll es einer M16 gleichen. :eek: :ROFLMAO:
 
Gekauft habe ich no-name-Karten. Geliefert wurden dann aber Gefälschte Karten, die einen Kingston-Aufkleber haben. Das hat der Zoll bemerkt und an den Hersteller weitergeleitet.
Es ist nicht ganz deutlich, ob Du die gefälschte Ware in Empfang genommen hast, oder ob der Zoll die bei der Kontrolle beschlagnahmt hat.

Falls Dir vorgeworfen wird, "gefälschte Ware angenommen zu haben", ist dies und Deine Reaktion auf die Entdeckung von entscheidender Bedeutung.

Wenn Du Deine Bestellung nachweisen kannst, der Zoll die Lieferung aber beschlagnahmt hat, bevor Du entdecken konntest, dass die nicht Deiner Bestellung entsprach, dürftest Du aus dem Schneider sein.
 
@ Duftie, Ares und Delwin

Meine letzte Antwort zu der Sache damit der Thread nicht verfäscht wird.
Habe eure Argumente zur Kenntniss genommen. Wenn ich euch damit zu nahe getreten bin " Sorry " war keine Absicht, kommt nicht mehr vor. Habe wirklich zu pauschal beurteilt, eben aus persönlicher Erfahrung.

@ Delwin

So wie ich nachtwächter verstanden habe hat der Zoll die Lieferung beschlagnahmt und den Hersteller informiert. Er hat die Karten nie erhalten und die sind scheinbar auch schon vernichtet worden.

Kaufen im Internet vor allem aus dem Ausland scheint nicht ganz ungefährlich zu
sein, wenn man sich als Käufer strafbar machen kann, wenn der Verkäufer illegale Ware schickt.


LG Ironwulf :smokin
 
Zuletzt bearbeitet:
Wenn ich das richtig verstehe, hast du die Karten bestellt aber nie erhalten, weil sie beim Zoll abgefangen und an den Hersteller (Kingston) unter dem Verdacht der Produktfälschung weitergeleitet wurden. Kingston hat die Karten dann vernichtet und will die Kosten dafür (was soll das eigentlich kosten? Der Zeitaufwand, um 6 Speicherkarten unbrauchbar zu machen, dürfte bei 1-2 Minuten liegen) nun von dir haben. Zudem sollst du diese Unterlassungserklärung unterschreiben. Was genau sollst du denn unterlassen? Speicherkarten bestellen?

Ich würde die Screenshots ausdrucken, die Sachlage erläutern und zusammen mit der Bitte, dass sie sich doch an den Hersteller der Karten wenden möchten, an den Absender des Schreibens schicken.

Meiner Meinung nach kann dir niemand etwas vorwerfen, da du diese Karten nie bestellt, und auch nie erhalten hast. Für das, was der Verkäufer ins Päckchen packt, ist der Verkäufer verantwortlich denn darauf hast du ja keinen Einfluss. Wichtig ist nur das du nachweisen kannst, dass du diese offenbar gefälschten Karten nie wissentlich bestellt hast und das dürften die Screenshots ja belegen.
 
Also, um mal schnell ein Update zu machen, scheinends hat die Gegenseite etwas zu verbergen, wenn sie nicht antwortet...
 

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Das erste schreiben, das ich erhalten habe:
 

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Zuletzt bearbeitet:
Und zuletzt das Erwiderungsschreiben meines Anwalts auf das erste Schreiben.
 

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Genau so habe ich mir das gedacht.

Die glaubten wohl, du würdest vor lauter Angst zahlen.Denke, die Sache verläuft im Sand. Hoffentlich bleibst du nicht auf den Anwaltskosten sitzen.

LG Ironwulf :smokin
 
Die Frist vom 10.01.2008 hast du wohl auch verschlafen, oder? ;) Sicher ein Fehler, aber das wäre ja vielleicht auch noch 'nen Hinweis wert?
 
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