Heute musste der Europäische Menschenrechtsgerichtshof über die Klage eines 35-jährigen Deutschen entscheiden, der gegen seine Verurteilung zu einer Haftstrafe geklagt hatte. Er hatte über mehrere Jahre ein Liebesbeziehung zu seiner Schwester, aus der vier Kinder hervorgegangen sind.
Solcherlei Beziehungen sind auch in den meisten anderen Ländern verboten oder zumindest missbilligt. In Deutschland gibt es dazu aber auch eine gesetzliche Grundlage, die sich mit dem "Beischlaf unter Verwandten" beschäftigt. Und eben dort ist eine sexuelle Beziehung zwischen Geschwistern unter Strafe gestellt. Im Fernsehen habe ich dazu kurze Aussagen zweier Anwälte gehört: Der eine stellte in Frage, wie eine Liebesbeziehung zwischen zwei erwachsenen Menschen überhaupt illegal sein könne. Der andere verwies auf soziale Strukturen in der Gesellschaft und den Familien, die gefährdet würden, wenn es diesbezüglich keine klaren Verbote gäbe.
Der Großteil von uns, vor allem jene, die selbst Geschwister haben, lehnen solche Beziehungen vermutlich zunächst einmal ab. Zu komisch der Gedanke, mit seiner eigenen Schwester oder seinem eigenen Bruder ins Bett zu steigen. Aber so einfach kann man sich das nicht machen. Ok, wir als normale Menschen können das schon, Richter dürfen das nicht. Und wenn man sich mal ein paar Gedanken darüber macht und sich bemüht eine objektive Sicht der Dinge zu erlangen, dann fällt es schon schwerer einfach so schwarz oder weiß zu sagen.
Mein Kenntnisstand ist, dass aus Inzestkinder überdurchschnittlich häufig mit Behinderungen auf die Welt kommen. Im beschriebenen Fall sind tatsächlich auch zwei der vier Kinder behindert. Uns betrachtet man die Situation aus evolutionärer Sicht, dann hätte sich die Menschheit auch nicht so entwickelt, wenn es keine Durchmmischung des Genpools gäbe. So gesehen ist für mich zumindest ein Fortpflanzungsverbot in solchen Beziehungen nachvollziehbar.
Eine grundsätzliche Ablehung einer solchen Beziehung ist aus meiner Sicht aber inakzeptabel. Und wenn ich sie zulasse aber die Fortpflanzung verbieten will, wie bekomme ich das hin? Zwangskastration als Voraussetzung? Wohl kaum!
Das Gericht hat die Urteile aus Deutschland übrigens bestätigt. Ich finde das ist so ein Fall, bei dem man sich beim ersten Hören/Lesen sofort eine Meinung bildet, die man dann aber zumindest überdenken muss, wenn man sich intensiver mit dem Thema beschäftigt.
Eine Quelle
Solcherlei Beziehungen sind auch in den meisten anderen Ländern verboten oder zumindest missbilligt. In Deutschland gibt es dazu aber auch eine gesetzliche Grundlage, die sich mit dem "Beischlaf unter Verwandten" beschäftigt. Und eben dort ist eine sexuelle Beziehung zwischen Geschwistern unter Strafe gestellt. Im Fernsehen habe ich dazu kurze Aussagen zweier Anwälte gehört: Der eine stellte in Frage, wie eine Liebesbeziehung zwischen zwei erwachsenen Menschen überhaupt illegal sein könne. Der andere verwies auf soziale Strukturen in der Gesellschaft und den Familien, die gefährdet würden, wenn es diesbezüglich keine klaren Verbote gäbe.
Der Großteil von uns, vor allem jene, die selbst Geschwister haben, lehnen solche Beziehungen vermutlich zunächst einmal ab. Zu komisch der Gedanke, mit seiner eigenen Schwester oder seinem eigenen Bruder ins Bett zu steigen. Aber so einfach kann man sich das nicht machen. Ok, wir als normale Menschen können das schon, Richter dürfen das nicht. Und wenn man sich mal ein paar Gedanken darüber macht und sich bemüht eine objektive Sicht der Dinge zu erlangen, dann fällt es schon schwerer einfach so schwarz oder weiß zu sagen.
Mein Kenntnisstand ist, dass aus Inzestkinder überdurchschnittlich häufig mit Behinderungen auf die Welt kommen. Im beschriebenen Fall sind tatsächlich auch zwei der vier Kinder behindert. Uns betrachtet man die Situation aus evolutionärer Sicht, dann hätte sich die Menschheit auch nicht so entwickelt, wenn es keine Durchmmischung des Genpools gäbe. So gesehen ist für mich zumindest ein Fortpflanzungsverbot in solchen Beziehungen nachvollziehbar.
Eine grundsätzliche Ablehung einer solchen Beziehung ist aus meiner Sicht aber inakzeptabel. Und wenn ich sie zulasse aber die Fortpflanzung verbieten will, wie bekomme ich das hin? Zwangskastration als Voraussetzung? Wohl kaum!
Das Gericht hat die Urteile aus Deutschland übrigens bestätigt. Ich finde das ist so ein Fall, bei dem man sich beim ersten Hören/Lesen sofort eine Meinung bildet, die man dann aber zumindest überdenken muss, wenn man sich intensiver mit dem Thema beschäftigt.
Eine Quelle