Diskussion Zahlungsaufforderung lange vor Ablauf der Vertragslaufzeit

Maliko

Vormals Nightstalker
Hoi,

entschuldigt schon einmal den leicht verwirrenden Threadtitel, mir viel einfach nix besseres ein. Ich hab da mal ne Frage an euch. Und zwar geht es darum das ich vergessen habe bei meinem Ehemaligen Webhoster einen Vertrag zu kündigen. Ist alles nicht so schlimm, dann bezahle ich halt noch ein Jahr. Nun kommts aber. Ich zahle Jährlich im Vorraus und habe vor 2 Wochen eine Zahlungsaufforderung erhalten, das ich die Kosten für die nächsten 12 Monte entrichten soll. Der aktuelle Vertrag läuft aber noch bis zum 28.04. Seit 4 Tagen werde ich außerdem mit automatisch Generierten E-Mails belästigt, welche mir drohen, das sollte ich nicht sofort zahlen, der Zugang zum Wenspace gesperrt wird (was mir persönlich völlig egal ist, da ich ihn eh nicht mehr nutze). Jetzt meine Frage. Hat jemand von euch ne Ahnung, ob es legal ist, fast 3 Monate VOR Ablauf der Vertragslaufzeit schon für die nächste Vertragslaufzeit die Kosten in Rechnung zu stellen? Und 2. Ist es legal, das er mir täglich eine E-Mail schicken soll in welcher er mich noch einmal auffordert zu zahlen? Es handelt sich im übrigen um die Firma EuServ.

Danke schon einmal im Vorraus und mit lieben Grüßen
Rebecca
 
Da wirst Du in die AGB schauen müssen, ob dort diesbezüglich etwas zu lesen ist.
Dort müsste dann auch eindeutig stehen, ab wann Du im Verzug bist.
Von einer gesetzlichen Regelung, wie oft man rückständige Zahler anmahnen darf, weiß ich nichts.
 
hab ich schon. Da steht was ganz anderes drin als in der Mail. Da steht drin, das die Gebühren bis zum 31. des jeweiligen Monats Bezahlt werden müssen. Wortlaut:

7.1 Die Rechnungsstellung erfolgt bei laufenden Beträgen, wenn nichts anderes vereinbart, bis zum 15. Tag des jeweiligen Monats. Der Rechnungsbetrag muss, soweit auf der Rechnung nicht anders ausgewiesen, spätestens zum 31. des Monats der Rechnungsstellung auf dem in der Rechnung angegebenen Konto gutgeschrieben sein bzw. wird vom Provider im Wege des Lastschriftverfahrens bis spätestens zum 31. des Monats der Rechnungsstellung vom Konto abgebucht.
 
Naja, dann würde ich die ganz einfach auf ihre eigenen AGBs hinweisen - die gelten ja nicht nur für den Kunden.
 
Seite besuchen und Lesen hilft oft weiter:
Folgerechnungen / Vertragsverlängerungen:

* Folgerechnungen je nach Abrechnungszeitraum des jeweiligen Produktes und jeweils am 1. des Monats. Der Betrag ist spätestens zehn Tage nach Rechnungsstellung fällig:
Abrechnungszeiträume:
o jährlich:
Rechnungsstellung zwei Monate im Voraus für das Folgejahr
o halbjährlich:
Rechnungsstellung zwei Monate im Voraus für die folgenden sechs Monate
o vierteljährlich:
Rechnungsstellung ein Monat im Voraus für die folgenden drei Monate
o monatlich:
Rechnungsstellung für den laufenden Monat
* sonstigen Entgelten (insbesondere einmalige Entgelte für bestimmte Bereitstellungen) nach Erbringung der Leistung. Der Betrag wird mit Zugang der Rechnung fällig.


Womit Die am 28.02 ne Rechnung schreiben sollten, denn sie schreiben ja, Rechnungstellung 2 Monate im Voraus- nicht Geldeingang 2 Monate im Voraus.
Edit:
Siehe https://ssl.euserv.de/produkte/abrechnung/index.php?sess_id=924576b2136034c1a6ba612217cb4d32
 
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