"Dies ist ein schlechter Tag für die Justiz", sagte Nebenklage-Anwalt Julius Reiter. "Die Art und Weise der Beendigung unter Abwesenheit des Sachverständigen, den wir nicht befragen konnten, ist ein unwürdiges Ende des Prozess."
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Von einem "Desaster" sprach Nebenklage-Anwalt Rainer Dietz. Er bemängelte, dass das 3800-Seiten-Gutachten des Sachverständigen nicht mehr in das Verfahren eingeführt worden sei. Damit bleibe es vorläufig und in Zivilverfahren "juristisch stets angreifbar".
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Bei den drei verbliebenen Beschuldigten hatte bereits im Februar 2019 eine Einstellung gegen Geldauflage im Raum gestanden. Sie lehnten jedoch ab. Er wolle nicht auf sein Recht verzichten, freigesprochen zu werden, hatte ein Angeklagter damals als Grund angegeben.
Für diese drei Angeklagten ging es somit weiter - bis vor einigen Wochen das Coronavirus den Prozess-Zeitplan sprengte. Nachdem zuletzt am 4. März verhandelt worden war, wurde der Prozess Mitte März unterbrochen, als eine Richterin vorsorglich unter Quarantäne gestellt wurde. Anfang April schlug das Gericht dann die Einstellung vor.