Vom wem Unterhalt? (Staat?!)

Allerdings zahlt der Staat diesen Unterhaltsvorschuß lediglich bis zum vollendeten 12. Lebensjahr des Kindes. Da dürftest du wohl Probleme haben noch was zu erhalten.


Sorry, hat oben schon jemand festgestellt! :D
 
Nö.

Wie sieht das eigentlich aus: Kann dein Vater nicht zahlen oder will er nicht zahlen?

Wenn er nicht zahlen will mußt du klagen.

Wenn er nicht zahlen kann kommt es drauf an was deine Mutter verdient, evtl. hättet ihr schon längst Sozialhilfe beantragen können.

Dazu kommt jetzt natürlich noch das du Volljährig bist und ein eigenes Einkommen hast. Wenn das über 400 € Netto liegt (Sozialhilfesatz) und du keine Miete zahlst müßte er eigentlich aus der Zahlungspflicht raus sein.
 
Deswegen wollt ich das ja wissen.

Du bist doch alt genug, um selber für Dich zu sorgen, auch finanziell.
 
Ich bekomm Bafög, bin in der Ausbildung also (abi - 412€ und muss Miete zahlen, da ich ja schon längst ne mehr dahem wohne). geklagt wurde schon so oft..es ist nichts zu holen.


@waste - ja wenn man vor allem noch zu schule geht, hat man nicht die zeit noch nebenbei arbeiten zu gehen..erst recht nicht, wenn mir das geld zusteht!
 
Ich wollt Dir ja nicht zu nahe treten, nur was einem zu steht und was nicht entscheidest ja nun mal nicht Du sondern der Staat. Und wie die Rechtslage da aussieht, wurde ja schon geschrieben.
 
Original geschrieben von Kamikaze
geklagt wurde schon so oft..es ist nichts zu holen.

Das beantwortet die Frage noch nicht vollständig.

Wurde auf Unterhalt geklagt aber die Klage wurde abgewiesen weil er nicht genug verdient?

Dann kannst du es vergessen. Da gibts weder rückwirkend noch aktuell was zu holen.

Wenn er vom Einkommen her zahlen müßte es aber nicht tut: Taschenpfändung :D Soweit ich weiß ist dies in Unterhaltsfällen möglich.
 
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