Urteil: Vorabprüfung von Forenbeiträgen ist unzumutbar

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Nach einem Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Düsseldorf (Az I-15 U 21/06)
muss ein Forenbetreiber erst ab Kenntnis rechtswidrige Äußerungen seiner Nutzer löschen.

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Vorabprüfung und aktive Suche nach Rechtsverstößen unzumutbar, Wortfilter etc. sinnlos...man hätte es kaum besser diktieren können :D.
Das Urteil taugt fast zum Einrahmen.
Der genannte Anwalt ist übrigens "Mr. Pumpgun" aus Planetopia - es ist für mich nicht klar ersichtlich, ob er in dem Fall jetzt auf der Seite des Siegers oder der des Verlierers stand - amüsant ist das aber so oder so.

Kritische Stimmen werden jetzt evt. von einem "Freibrief" sprechen - dem ist aber mitnichten so. Das Gericht hat ja auch festgestellt, dass man nach Kenntnis zum sofortigen Handeln verpflichtet ist. Auch das unterstütze ich voll und ganz.
 
Supernature schrieb:
Der genannte Anwalt ist übrigens "Mr. Pumpgun" aus Planetopia - es ist für mich nicht klar ersichtlich, ob er in dem Fall jetzt auf der Seite des Siegers oder der des Verlierers stand - amüsant ist das aber so oder so.
Und wie das amüsant ist...
Ich würde mir fast wünschen, "Mr. Pumpgun" hätte auf der Seite des Siegers gestanden -
eleganter könnte man sich nachträglich gar nicht blamieren... :D
 
Unter der Hand war das schon vorher klar.
Nicht ohne Grund sieht man bei manchen Foren so gut wie nie einen Post von Mod oder Admin in einem kritischen Thread...

Gruss
Tim
 
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