Urteil: Blogger soll Leserkommentare vorab kontrollieren

DerJogi

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Das Landgericht (LG) Hamburg hat eine einstweilige Verfügung gegen den Medienjournalisten Stefan Niggemeier bestätigt; eine schriftliche Entscheidungsbegründung liegt allerdings noch nicht vor. In der Verfügung wird Niggemeier untersagt, in seinem Blog die Äußerung eines Dritten zu verbreiten. Mit dem Urteil bestätigt die Pressekammer des LG Hamburg unter Vorsitz des Richters Andreas Buske ihre außergewöhnlich betreiberfeindliche Haltung bezüglich Meinungsäußerungen in Foren und Blogs.

Die unstrittig rechtswidrige Äußerung hatte ein Unbekannter am 12. August 2007 um 3.37 Uhr als Kommentar unter einen Blog-Beitrag gesetzt, Niggemeier hatte sie selbst entdeckt und bereits um 11.06 Uhr desselben Tages entfernt. Dies genügte dem in der Äußerung angegriffenen Unternehmen Callactive allerdings nicht: Es erwirkte eine einstweilige Verfügung, die es Niggemeier untersagt, die Äußerung auch nur eine weitere Sekunde zu veröffentlichen.

Quelle/ganzer Artikel: heise online - Urteil: Blogger soll Leserkommentare vorab kontrollieren

LG Hamburg, mehr muss man wohl nicht sagen. Ich habe irgendwie das Gefühl, dass die Hamburger Richter ihren ganz persönlichen Kleinkrieg gegen Foren und Blogs führen. Anders kann ich mir diese praxisfernen Urteile nicht erklären.
 
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