Unbefristet befristet - mehrmalige Verlängerung von Arbeitsverträgen ist zulässig

Supernature

Und jetzt?
Teammitglied
Der europäische Gerichtshof hat entschieden, dass die mehrfache Verlängerung von befristeten Arbeitsverträgen zulässig ist und damit die Rechte der Arbeitnehmer entscheidend geschwächt.
Eigentlich sind befristete Arbeitsveträge eine gute Sache: Hat ein Unternehmen für einen bestimmten Zeitraum erhöhten Personalbedarf, kann es diesen auf diese Art ausgleichen. Der Arbeitnehmer weiß von Anfang Bescheid - ein fairer Deal.
Befristete Arbeitsverträge können außerdem helfen, die Seuche Zeitarbeit zumindest ein bisschen einzudämmen.
Damit wären dann aber auch schon alle Vorteile aufgezählt - zumindest aus Sich der Arbeitnehmer. In der Praxis wird mit den Befristungen nämlich in aller Regel nur ein fieses Spiel gespielt: Da werden Leute mit der Aussicht auf eine unbefristete Anstellung eingestellt und leisten natürlich brav unbezahlte Überstunden, sind nicht krank und mucken auch sonst im Betrieb nicht auf. In eine Gewerkschaft einzutreten oder sich anderweitig zu organisieren, kommt einem befristeten Arbeitnehmer nicht in den Sinn. Zur Belohnung gibt es dann in nicht seltenen Fällen einen Tritt in den Allerwertesten. Oder - wenn der Arbeitnehmer wirklich noch gebraucht wird - es kommt zu einer Verlängerung der Befristung, und noch einer, und noch einer...
Vor dem EuGH geklagt hatte eine Frau, die beim Amtsgericht Köln in elf Jahren insgesamt dreizehn befristete Arbeitsverträge erhalten hat - sie war jeweils als Vertretung für zeitweilig abwesende Mitarbeiter eingesetzt worden.
Die Klage auf Festanstellung wurde vom EuGH nun endgültig zurückgewiesen.

Mit der Begründung und einer Aufforderung haben sich die Richter vollkommen lächerlich gemacht.
Die mehrfache Verlängerung sei nur zulässig, wenn sachliche Gründe vorliegen - als ob es einen Arbeitgeber gäbe, der sich solche Gründe nicht in zwei Minuten aus dem Ärmel schüttelt.
Außerdem wurden die EU-Mitgliedsstaaten aufgefordert, klare Regeln zu definieren, die einen Missbrauch von Befristungen verhindern - paradoxer und scheinheiliger geht es wohl kaum.

Mit diesem Urteil haben die EU-Richter das Erpressungsmodell der Arbeitgeber für rechtens erklärt.
Totschlagargumente wie "soll doch froh sein, wer überhaupt Arbeit hat" dürfen hier meiner Meinung nach keinesfalls gelten.
 
Hat sich da was geändert? Vor wenigen Jahren war es in Deutschland noch so, dass man einen befristeten Vertrag höchstens zwei mal verlängern konnte und insgesamt nur über eine Dauer von zwei Jahren. Danach musste man entweder einen unbefristeten Arbeitsvertrag anbieten oder den Mitarbeiter nicht mehr weiter beschäftigen. Wie es dann sein kann, dass diese Dame so viele Verlängerungen bekommen hat, verstehe ich nicht.
 
Es gilt schon diese Regel: 2x verlängern und die 3. Verlängerung ist auf unbefristet. Leider gibt es ein Haken. Es gibt "Projektbezogene Arbeiten" und diese Verträge können unendlich befristet werden. Das muss aber in dem Arbeitsvertrag stehen. Wenigstens wurde mein Arbeitsvertrag zum 3. Mal befristet verlängert. Trotz des Betriebsrates, worum ich die gefragt habe, ob dies zulässig wäre, meinten die mit diesem "Projektbezogene Arbeiten".

Hier gilt auch wieder: ICH KANN MICH AUCH IRREN!!! :D
 
Hat sich da was geändert? Vor wenigen Jahren war es in Deutschland noch so, dass man einen befristeten Vertrag höchstens zwei mal verlängern konnte und insgesamt nur über eine Dauer von zwei Jahren. Danach musste man entweder einen unbefristeten Arbeitsvertrag anbieten oder den Mitarbeiter nicht mehr weiter beschäftigen. Wie es dann sein kann, dass diese Dame so viele Verlängerungen bekommen hat, verstehe ich nicht.


Chmul du hast recht wenn die Befristung "ohne Grund" verlängert wird,
mit Grund konntest du schon immer unendlich verlängern, nur der Grund muß eben gut Begründet sein und auch schriftlich im Vertrag stehen.
 
Was chmul schreibt, war auch mein Wissensstand. Wie das Praxisbeispiel und das Urteil zeigen, gilt das offenbar nicht generell ober überhaupt nicht mehr.
Auf Basis des Urteils würde ich sagen: Letzteres.
 
Vor dem EuGH geklagt hatte eine Frau, die beim Amtsgericht Köln in elf Jahren insgesamt dreizehn befristete Arbeitsverträge erhalten hat - sie war jeweils als Vertretung für zeitweilig abwesende Mitarbeiter eingesetzt worden.

Die mehrfache Verlängerung sei nur zulässig, wenn sachliche Gründe vorliegen
Genau das war schon immer möglich:

1. eine Befristung für einen erkrankten Mitarbeiter
2. Erkrankter Mitarbeiter ist wieder arbeitsfähig, aber eine Mitarbeiterin geht gerade in Mutterschutz, also erneute Befristung für die Dauer der Schutzfrist
3. die in Mutterschutz befindliche Mitarbeiterin nimmt Elternzeit in Anspruch, an den Zeitvertrag für die Vertretung Mutterschutz schließt sich eine Befristung für die Elternzeitvertretung an
4. Elternzeitvertretung endet, aber ein anderer Mitarbeiter erhält Rente auf Zeit für 3 Jahre
5. dann eine projektbezogene Befristung
6. dann wieder eine Krankheitsvertretung

Solange man Sachgründe hatte waren der Anzahl der Befristungen sowie deren addierter Dauer schon seit ewigen Zeiten keine Grenzen gesetzt. Natürlich muss man die Sachgründe im Arbeitsvertrag konkretisieren, es reicht nicht eine allgemeine Formulierung wie "als Vertretung für die Dauer der Elternzeit einer Mitarbeiterin" sondern "als Vertretung für die Dauer der Elternzeit von Frau Emma Mustermann" oder wenn man es trotzdem etwas anonymisieren möchte "für die Dauer der Elternzeit der Mitarbeiterin mit der Personalnummer 0815".

Befristungen ohne Sachgründe sind auf maximal 2 Jahre begrenzt, außerdem darf sich an eine Befristung mit Sachgrund niemals eine ohne Sachgrund anschließen (umgekehrt geht es aber schon).
 
Juristensprech... :rolleyes:

OK, nun stellt sich nur noch die Frage, wie allgemein das Urteil des EuGH tatsächlich gehalten wurde (Link zum Originalwortlaut?). Ist es speziell auf solche Fälle wie den erwähnten bezogen oder haben sie allgemein geurteilt und somit eine Freigabe für Feld-, Wald-, und Wiesenverlängerungen gegeben haben (was ich persönlich nicht glaube).

Wenn ich den obigen Text richtig interpretiere, dann hat der EuGH nicht gesagt, dass existierende Regelungen der Staaten nicht rechtswirksam seien:
Die mehrfache Verlängerung sei nur zulässig, wenn sachliche Gründe vorliegen
Nach der Aussage sollten sich gegenüber der derzeitigen Regelung keine Änderungen ergeben, eigentlich sogar im Gegenteil, denn die Staaten, die diese Regelungen noch nicht haben oder wo sie zu schwammig sind wurden eher noch in die Pflicht genommen:
Außerdem wurden die EU-Mitgliedsstaaten aufgefordert, klare Regeln zu definieren, die einen Missbrauch von Befristungen verhindern
Diese Regeln zu definieren ist eindeutig die Aufgabe der Legislative (Gesetzgeber), nicht der Judikative (Gerichte) wie dem EuGH. Die Judikative hat entsprechend der existierenden Regeln (Gesetze) zu urteilen und kann nur dann eigenmächtig handeln, wenn die Regeln gegen übergeordnete Regeln wie z.B. die Menschenrechte verstoßen oder wenn noch gar keine Regeln definiert wurden.
 
Danke für die Klarstellung. Diese Regelung gehört natürlich umgehend abgeschafft, denn wohin sie führt, sieht man ja in diesem Fall.
Sachliche Gründe sind schnell an den Haaren herbei gezogen - und wenn sie noch so dümmlich sind, muss sich ja erst mal ein Arbeitnehmer finden, der sich dagegen zu klagen traut.

Gestern wurde in den Nachrichten eine Statistik gezeigt, dass 40 Prozent aller jungen Arbeitnehmer befristet beschäftigt sind - mit zunehmendem Alter sank die Quote - sicherlich alles sachlich begründet und nicht anders machbar...
Für mich ein klares Bild: Die unbefristeten Arbeitsverträge sterben aus, in Zukunft soll nach dem Prinzip "Heuern" und "Feuern" bevorzugt befristet eingestellt werden - mit den bekannten Nachteilen.

Der Unternehmer spricht ja so gern von dem Risiko, dass er zu tragen hätte. Meistens trägt er es zur Bank.
 
Frech ist so etwas - sie scheinen ja gut mir ihr klar zu kommen. Mitarbeiter motiviert man anders. Und dafür zahle ich Steuern...
 
Juristensprech... :rolleyes:
Die Judikative hat entsprechend der existierenden Regeln (Gesetze) zu urteilen und kann nur dann eigenmächtig handeln, wenn die Regeln gegen übergeordnete Regeln wie z.B. die Menschenrechte verstoßen oder wenn noch gar keine Regeln definiert wurden.

..."eigenmächtig" ist ein Wort, das im "Juristensprech" negativ konnotiert ist, im Zusammenhang mit Strafbarkeit; der Jurist legt dieses Wort i. S. v. "sich selbst die Macht geben" aus, wie z.B. bei Lynchjustiz.
Der Gesetzgeber spricht, um die Machtverteilung im Staat nicht zu gefährden, von "Ermessensspielraum". Diese Erklärung fehlt in Deiner Aufzählung (Menschenrechte, gar keine Normierung).

Ein Ermessensspielraum besteht auch nicht einfach so für jeden Richter. In der juristischen Systematik kann und muss für jede Gesetzesnorm durch Subsumption ein oder auch kein Ermessensspielraum festgestellt werden. In manchen Normen steht er direkt darin ("kann mit einer Geldstrafe geahndet werden"; ..muss mit einer Haftstrafe nicht unter X Jahren bestraft werden" usw.). In anderen Gesetzestexten ergibt sich dieser Spielraum nicht so direkt, sondern muss aus der anzuwendenden Norm und ihren sie einschränkenden oder erweiternden, über- oder beigeordneten Gesetzen im Zusammenhang gelesen werden, dies ergibt sich für den Richter aus der Subsumption.

Ein Beispiel, das hier vielleicht am besten verstanden wird, ist das Grundrecht auf freie Meinungsäußerung (Art. 5), das aber durch das (durch den Gesetzgeber in diesem Fall höher gestellte) Verbot der persönlichen üblen Nachrede beschränkt wird. Dieses Verbot ergibt sich aus verschiedenen Einzelnormen, die sich aber alle unter dem -im GG auch numerisch vorher genannten Grundrecht in Artikeln 1 + 2 subsumieren lassen.

Wir können uns also darauf verlassen, dass alle Gesetze, die uns nicht so gefallen, umso besser juristisch auf Denkfehler abgeklopft sind. Die einzige Möglichkeit, auf gesetzliche Weise hieran etwas zu ändern, sind nicht besonders beliebt und vor allem äußerst langatmig: Wahlen. Etwas schneller, aber dafür mit ungewissem Ausgang, ist es, zu demonstrieren (natürlich friedlich, also relativ unwirksam); die Dritte legale Möglichkeit wäre eine Petition mit entsprechend genügend Unterschriften. Hierbei habe ich aber immer das Gefühl, dass bei den entsprechenden Stellen durch Sprachschluderei aus Petition eine Petitesse wird. Alle anderen wirksamen Möglichkeiten (Subversion, Revolution, Terrorismus) sind verboten! Also haltet Euch dran.

Im Übrigen bin ich der Meinung, dass wir - nach einem kurzen Zwischenspiel der Aufklärung - inzwischen den Feudalstaat mit Sklavenhandel und Stimmberechtigung nur für Adel (Sprich: Eliten) wieder vollständig restauriert haben. Es soll nur keiner merken...
jm2cs :)
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich versteh euch gerade nicht.
Ich habe in einem Unternehmen mit 2000 Leute am ersten Tag einen Vertrag bekommen - unbefristet.
Nach 15 Monaten sprang ein Großkunde ab, 600 Leute raus mit vier Wochen Frist - ich war dabei.

Danach ein Unternehmen mit 1200 Leute, wieder einen tollen Vertrag - unbefristet.
Das Unternehmen wurde verkauft, der neue Eigentümer brauchte nur die Räume / Lager.
1000 Leute raus in einem viertel Jahr mit vier Wochen Kündigungsfrist - ich war dabei.

Was also ist bitte an einem unbefristeten Vertrag besser, wenn man trotzdem keine Sicherheiten hat?

Da hat man also vier Wochen Zeit um sich zu kümmern.
Im Fall eines befristeten Vertrages kann man ein Viertel Jahr vorher schon nach der
Tendenz fragen und sich evtl neu orientieren um nicht vom 1000 Euro-Job in Hartz IV
zu fallen. UND ganz wichtig ... man kann nicht sooo leicht gekündigt werden.
Klar gibt es da auch wieder Möglichkeiten, aber davon wollen wir mal nicht ausgehen.
Ist also so gesehen besser. Alles andere ist nur um gut schlafen zu können.
>>> Meine Meinung
( Ich finde nirgends auch nur einen Grund, was es besser macht. Und Gewerkschaft etc ...
fällt eh flach, wenn man Lohn knapp über Hartz IV-Niveau bekommt. Über solche Spielchen
kann man bei (Lohn-)Summen nachdenken, wo es nicht auf einen 50er ankommt. )

Mehr Lesestoff:
Befristetes Arbeitsverhältnis
 
Was also ist bitte an einem unbefristeten Vertrag besser, wenn man trotzdem keine Sicherheiten hat?

Im Grunde genommen nichts, und dies gilt für alle abhängig Beschäftigten. Durch die von Dir aufgezeigten Vorgänge - es müssen nicht einmal Fremdfirmen sein (dank der Gesellschaftsgesetze), die Deinen Laden aufkaufen, es könnte sogar Dein Lehrling sein - herrscht hier genau besehen das System, was viele von uns in USA verteufeln. Hire and Fire. Nur müssen durch die ständige Behauptung einer "sozialen" Marktwirtschaft die Gesetze etwas genauer und verworrener formuliert werden, als es ein - wenn auch gestandener - Politiker jemals vermag. Also lassen die sich die Gesetzvorlagen druckreif von den in dieser Hinsicht äußerst gewieften Fachjuristen der großen Gesellschaften auf den Tisch legen. Wie kann man sich bei solch schwierigem Prozess an so einem kleinen (Un-)Wörtchen wie "un" nur so un-nötigerweise aufregen?

Unser guter alter Lieblingsfeind Helmut Schmidt hat wie immer den richtigen Rat (Immerhin bleibt uns ja immer noch die Hoffnung, also eine Vision): "Wer Visionen hat, soll zum Arzt gehen."

In Fällen wie den Deinen befolge ich das immer.......;)
 
Ein Nachteil fällt mir für Arbeitnehmerinnen noch ein. Frauen, die schwanger werden, wird man beim befristeten Vertrag ganz einfach los - der Vertrag läuft aus und gut. Dagegen besteht bei unbefristeten Verträgen in Schwangerschaft und Mutterschutz ja Kündigungsverbot und so eine Schwangerschaft ist für den Arbeitgeber ganz schön teuer.

Aber auch in großen Firmen kann man sich auch als unbefristeter AN nie richtig sicher sein, notfalls wird man in einen anderen Zweigbetrieb versetzt, bei dem der AG genau weiß, dass der AN dort nicht hin kann oder will und schon ist er auch raus.
 
… und so eine Schwangerschaft ist für den Arbeitgeber ganz schön teuer.
Was genau ist für den Arbeitgeber denn da so teuer?

Den Zuschuss zum Mutterschaftsgeld erhält er zu 100% über die Umlage U2 zurück, in die seit 01.01.2006 alle Arbeitgeber einzahlen müssen. Dasselbe gilt übrigens für ein Beschäftigungsverbot. Während der Elternzeit zahlt der Arbeitgeber rein gar nichts.

Eventuell hat er die Kosten für eine Stellenanzeige für die Mutterschutz- und Elternzeitvertretung sowie den Aufwand für notwendige Schulungen. Genau den gleichen Aufwand hätte er aber auch, wenn die Stelle wegen Ausscheiden der schwangeren Mitarbeiterin neu zu besetzen wäre.
 
K.A. ich hatte das so in Erinnerung, dass die Kosten bei Krankheit (z.B. wenn die Schwangere 90% ihrer Schwangerschaft am kotzen ist) und auch das Mutterschaftsgeld vom AG zu zahlen sind. Meine Schwangerschaften lagen aber auch deutlich vor 2006... ;)
Hmm und wie ist das, wenn die Schwangere AU geschrieben wird, dann ist die Stelle theoretisch besetzt, aber keiner da der arbeitet. Stellt der AG jemanden neuen ein, dann hat er doch 2 Löhne zu zahlen, die Schwangere könnte ja nächste Woche wieder arbeitsfähig sein?

Was auch noch zu bedenken wäre, wenn die Mutter nach der Erziehungszeit wieder eingestellt werden muss, dann könnte sie ja öfter ausfallen, wenn das Kind krank ist oder der Kindergarten zu hat oder die Tagesmutter krank ist... Zeitlich flexibel ist die Mutter dann auch nicht mehr, nur wenige Kindergärten haben länger als 16 Uhr geöffnet, in der Schule geht die Kernzeitbetreuung nur bis 14 Uhr usw. Da ist die "Entsorgung" per auslaufendem Vertrag doch einfacher. :devil
 
Wenn eine Schwangere krank ist, erhält der Arbeitgeber einen Teil der Entgeltfortzahlung über die Umlage U1 zurück. Das gilt aber nur für Arbeitgeber, die max. 30 Beschäftigte haben.

Es gibt aber ein neueres Urteil (imho. vom Bundessozialgericht, aber da müsste ich erst genauer nachforschen), nach dem bei Schwangeren immer dann, wenn die Krankheit auch nur einen mittelbaren Bezug zur Schwangerschaft hat, immer ein Beschäftigungsverbot auszusprechen ist und keine Krankschreibung zu erfolgen hat.

Ich arbeite in einer Branche mit einem Frauenanteil von ~75% und entsprechend vielen Schwangerschaftsfällen. Bis zu diesem Urteil hatte man in der Personalabteilung alle Jubeljahre mal ein Beschäftigungsverbot, nun sind es schon mehrere im Jahr und keine Ausnahmefälle mehr.

Das Mütter mit Kindern weniger flexibel bei der Gestaltung der Arbeitszeit sind ist allerdings wahr und gewissermaßen auch ein Problem. Da Betreuungsplätze für Kinder sehr häufig nur den Vormittag abdecken haben wir z.B. in der Verwaltung den Fall, dass vormittags in manchen Abteilungen mehr als doppelt so viele Beschäftigte anwesend sind als nachmittags. Jobsharing vormittag/nachmittag hört sich toll an, funktioniert in der Praxis aber nicht.

Mal von allen damit verbundenen organisatorischen Problemen abgesehen wird das auch eng mit den Arbeitsplätzen. Nur mit Vollbeschäftigten oder eben mit Jobsharing würde oftmals bedeutend weniger Raumfläche benötigt, nur halb so viele Schreibtische, PCs, usw. Das sind auch ganz erhebliche Kosten.
 
Das Problem ist, dass es immer schwerer wird, Mitarbeiter in Wissenschaft und Forschung zu bekommen, wenn es befristete Arbeitsverhältnisse gibt.
In der Wirtschaft gehen nur noch die ein Beschäftigungsverhältnis ein, die nicht in der Lage sind, hervorragende Leistungen zu erbringen, was sich auf die Qualität der Produkte niederschlägt.
Das Urteil sehe ich so, dass man die europäischen Regierungen zwingen will, ein ein klares, einheitliches Gesetz vorzulegen, was vielleicht auch mal zum Vorteil der Arbeitnehmer ist. Verzeiht mir diesen frommen Wunsch. :D
 
Ich versteh euch gerade nicht.

Was also ist bitte an einem unbefristeten Vertrag besser, wenn man trotzdem keine Sicherheiten hat?

Wenn man das Glück hat bei einem Unternehmen zu arbeiten, das abspringende Kunden durch neue auffangen kann ist ein unbefristeter Vertrag eine sichere Sache. Wenn Mitarbeiter abgebaut werden sollen, um die Bilanz zu verschönern, werden meist Ruheständler nicht ersetzt oder aber befristete Verträge nicht verlängert. Trifft es einen dann aber doch, gibt es zumindest noch eine Abfindung.


Da hat man also vier Wochen Zeit um sich zu kümmern.
Im Fall eines befristeten Vertrages kann man ein Viertel Jahr vorher schon nach der
Tendenz fragen und sich evtl neu orientieren um nicht vom 1000 Euro-Job in Hartz IV
zu fallen.
Das habe ich selbst schon mitmachen müssen (damals galt aber: Hartz IV gibt es erst nach einem Jahr ohne Job, vorher "normales" Arbeitslosengeld ohne Rücklagenauflösungszwang - wie das heute ist kann ich aber nicht sagen) - der Arbeitgeber drückte mir drei Monate vor Ende der Befristung einen Zettel in die Hand "geh mal zum Arbeitsamt" (damals musste er das drei Monate vor Ende der Beschäftigung machen), machte mir aber gleichzeitig wieder Mut "die endgültige Entscheidung ist aber noch nicht gefallen, wir kämpfen beim Vorstand noch und der Betriebsrat interveniert auch. Das Ende vom Lied: 2 Tage vor Ende der Befristung bekam ich dann den letzten "verp... dich"-Brief.
Zum Glück war ich nach zwei Monaten bei einem anderen Unternehmen unter Vertrag. Aber die Spielchen mit dem Hinauszögern habe ich seitdem von Anderen häufiger gehört.
 
Timelord hat das ja ganz gut beschrieben, was für "spielchen" mitlerweile in der Personal/Beschäftigungs-politik zum guten Ton gehören.

tty.
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