Die Telekom ist mit dem Versuch, Ihren Kunden die Nutzung so genannter "Billig-Vorwahlen" zu verbieten, vor dem Leipziger Verwaltungsgerichtshof gescheitert.
Nachdem ein entsprechendes Gesetz ausgelaufen war, hatte die Bundesnetzagentur den Fortbestand dieser Regelung angeordnet - dagegen hatte die Telekom erfolglos geklagt (AZ BVerwG 6 C 38.07).
Insbesondere bei Auslandsgesprächen und Großkunden-Tarifen wollte der "rosa Riese" seine günstigeren Konkurrenten gerne ausgesperrt sehen. Den Richtern waren die Rechte der Kunden allerdings wichtiger als Geschätsinteressen .
Nachdem ein entsprechendes Gesetz ausgelaufen war, hatte die Bundesnetzagentur den Fortbestand dieser Regelung angeordnet - dagegen hatte die Telekom erfolglos geklagt (AZ BVerwG 6 C 38.07).
Insbesondere bei Auslandsgesprächen und Großkunden-Tarifen wollte der "rosa Riese" seine günstigeren Konkurrenten gerne ausgesperrt sehen. Den Richtern waren die Rechte der Kunden allerdings wichtiger als Geschätsinteressen .