Die GEMA hat erfolgreich gegen Rapidshare ein Gerichtsurteil am Landesgericht Hamburg erstritten, denn der Webhosting-Dienst Rapidshare muss laut diesem Gerichtsurteil künftig verhindern, dass etwa 5.000 Musiktitel via Rapidshare online angeboten und ausgetauscht werden.
Die Stellungnahme der GEMA ist hier nachzulesen.
Rapidshare ist nach dem Urteil nun selbst dafür verantwortlich, dass eine Veröffentlichung der betreffenden Musikwerke über seine Plattform in Zukunft nicht mehr erfolgt. Die fortlaufende Kontrolle durch die Rechteinhaber ist damit nicht mehr notwendig. Das bedeutet, dass die urheberrechtlich geschützten Musiktitel nicht mehr via Rapidshare.com verbreitet werden dürfen.
Da zu dem Urteil noch keine Begründung des LG vorliegt, will der Rapidshare erst noch warten mit weiteren Aktivitäten. Das Unternehmen hält das Gerichtsurteil jedoch noch nicht für einen Durchbruch, wie andere Verfahren in ähnlichen Streitigkeiten mit der GEMA gezeigt haben und diese zum Teil stark voneinander abweichen in ihren Einschätzungen.
Siehe auch Artikel im Spiegel
Die Stellungnahme der GEMA ist hier nachzulesen.
Rapidshare ist nach dem Urteil nun selbst dafür verantwortlich, dass eine Veröffentlichung der betreffenden Musikwerke über seine Plattform in Zukunft nicht mehr erfolgt. Die fortlaufende Kontrolle durch die Rechteinhaber ist damit nicht mehr notwendig. Das bedeutet, dass die urheberrechtlich geschützten Musiktitel nicht mehr via Rapidshare.com verbreitet werden dürfen.
Da zu dem Urteil noch keine Begründung des LG vorliegt, will der Rapidshare erst noch warten mit weiteren Aktivitäten. Das Unternehmen hält das Gerichtsurteil jedoch noch nicht für einen Durchbruch, wie andere Verfahren in ähnlichen Streitigkeiten mit der GEMA gezeigt haben und diese zum Teil stark voneinander abweichen in ihren Einschätzungen.
Siehe auch Artikel im Spiegel