Das Landesgericht Stuttgart hat gurteilt, dass der Provider T-Online die Anschrift eines Kunden herrausgeben muss, dessen IP von der Staatsanwaltschaft als Quelle pornographischer Inhalte ausgemacht wurde.
Laut dem Gericht ist kein richterlicher Beschluss erforderlich, wenn die IP und der genaue Zeitpunkt bekannt sind.
http://www.heise.de/newsticker/meldung/57111
Tja Leute, es wird eng :sex
Laut dem Gericht ist kein richterlicher Beschluss erforderlich, wenn die IP und der genaue Zeitpunkt bekannt sind.
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