--RAVEN--
dem Board verfallen
Hier was interessantes. Man kann nun bei Ortsgesprächen auch
vorwählen! Einfach 0190-035 + Ortsvorwahl + Nummer
Der Tarif: Rund um die Uhr 6 Pf/Min Taktung: 1 Min.
Zum Vergleich die Telekomiker (ohne AktivPlus ISDN standard, Analog
standard ist noch ein bißchen teurer):
Mo-Fr 7-18 Uhr 12 Pf pro 1,5 Min. Also: 8 Pf/min mit schlechterer
Taktung
Mo-Fr 18-7 Uhr + Wochenende: 12 Pf pro 4 Minuten, also 3Pf/min,
allerdings mit sehr schlechter Taktung.
Ergo: Werktags Hauptzeit lohnt es immer, Nebenzeit lohnt es bei
Gesprächen kleiner 1 Minute. Da bringt es dann allerdings 50%
Ersparnis!
Bei AktivPlus und ähnlichen Tarifen lohnt es sich allerdings nicht.
Nähere Infos: http://www.telediscount.de und http://www.telekom.de
Nun zu einem Artikel zum Thema:
Telediscount
Ortsgespräche haben vor Gericht bestand
Vor dem Landgericht Köln hat der Kölner Reseller Telediscount einen
ersten Sieg in Sachen Call by Call im Ortsnetz errungen. Das Angebot
von Ortsnetzgesprächen über die 0190-035 stelle keine
Wettbewerbswidrigkeit dar. Das Gericht lehnte daher eine einstweilige
Verfügung gegen das Angebot ab.
Ein rabenschwarzer Tag für die Deutsche Telekom. Nach der Ankündigung
der Regulierungsbehörde, das T-DSL-Angebot noch einmal kritisch zu
untersuchen, falls es beim ehemaligen Monopolisten nicht "zu einer
signifikanten Anpassung der DSL- Strategie" kommen würde, ging heute
auch noch die erste Runde gegen das umstrittene Call by Call im
Ortsnetz verloren.
"Dass bisher noch kein anderer Wettbewerber auf den Gedanken gekommen
ist, über die Rufnummer 0190 als
Dienst die Weitervermittlung von Telefonverbindungen anzubieten, macht
die Ausnutzung dieser Möglichkeit nicht wettbewerbswidrig." heißt es
in der Urteilsbegründung der Kölner Richter. Damit wurde in erster
Instanz entschieden, dass ein offenes Call by Call im Ortsnetz, anders
als von Deutschen Telekom argumentiert, über eine
Mehrwertdienst-Nummer zulässig ist.
Man kann sicher davon ausgehen, dass die Deutsche Telekom gegen diesen
Bescheid Widerspruch einlegen wird, um den Fall, dann vor dem
Oberlandesgericht, erneut zu verhandeln.
Christian Füg
19.11.2001
von http://www.billiger-telefonieren.de
vorwählen! Einfach 0190-035 + Ortsvorwahl + Nummer
Der Tarif: Rund um die Uhr 6 Pf/Min Taktung: 1 Min.
Zum Vergleich die Telekomiker (ohne AktivPlus ISDN standard, Analog
standard ist noch ein bißchen teurer):
Mo-Fr 7-18 Uhr 12 Pf pro 1,5 Min. Also: 8 Pf/min mit schlechterer
Taktung
Mo-Fr 18-7 Uhr + Wochenende: 12 Pf pro 4 Minuten, also 3Pf/min,
allerdings mit sehr schlechter Taktung.
Ergo: Werktags Hauptzeit lohnt es immer, Nebenzeit lohnt es bei
Gesprächen kleiner 1 Minute. Da bringt es dann allerdings 50%
Ersparnis!
Bei AktivPlus und ähnlichen Tarifen lohnt es sich allerdings nicht.
Nähere Infos: http://www.telediscount.de und http://www.telekom.de
Nun zu einem Artikel zum Thema:
Telediscount
Ortsgespräche haben vor Gericht bestand
Vor dem Landgericht Köln hat der Kölner Reseller Telediscount einen
ersten Sieg in Sachen Call by Call im Ortsnetz errungen. Das Angebot
von Ortsnetzgesprächen über die 0190-035 stelle keine
Wettbewerbswidrigkeit dar. Das Gericht lehnte daher eine einstweilige
Verfügung gegen das Angebot ab.
Ein rabenschwarzer Tag für die Deutsche Telekom. Nach der Ankündigung
der Regulierungsbehörde, das T-DSL-Angebot noch einmal kritisch zu
untersuchen, falls es beim ehemaligen Monopolisten nicht "zu einer
signifikanten Anpassung der DSL- Strategie" kommen würde, ging heute
auch noch die erste Runde gegen das umstrittene Call by Call im
Ortsnetz verloren.
"Dass bisher noch kein anderer Wettbewerber auf den Gedanken gekommen
ist, über die Rufnummer 0190 als
Dienst die Weitervermittlung von Telefonverbindungen anzubieten, macht
die Ausnutzung dieser Möglichkeit nicht wettbewerbswidrig." heißt es
in der Urteilsbegründung der Kölner Richter. Damit wurde in erster
Instanz entschieden, dass ein offenes Call by Call im Ortsnetz, anders
als von Deutschen Telekom argumentiert, über eine
Mehrwertdienst-Nummer zulässig ist.
Man kann sicher davon ausgehen, dass die Deutsche Telekom gegen diesen
Bescheid Widerspruch einlegen wird, um den Fall, dann vor dem
Oberlandesgericht, erneut zu verhandeln.
Christian Füg
19.11.2001
von http://www.billiger-telefonieren.de