Nipple
assimiliert
Wer ein Gästebuch anbietet, ist Teledienstanbieter im Sinne von § 5 TDG a.F. und haftet für die veröffentlichten Einträge, dies geht aus einem Urteil des Landgericht Düsseldorf hervor.
Damit wird das Urteil vom LG Trier nochmals unterstrichen und konkretisiert. Somit verpflichtet sich der Webmaster, die Einträge seines Gästebuchs regelmäßig zu kontrollieren.
Geklagt hatte der Rechtsanwalt Günter Frhr. v. Gravenreuth, da er in einem Gästebuch beleidigt worden war. Dies falle laut dem Gericht nicht mehr unter Meinungsfreiheit und die Inhaberin des Gästebuchs wurde verurteilt.
Quelle: www.webwork-magazin.net
Damit wird das Urteil vom LG Trier nochmals unterstrichen und konkretisiert. Somit verpflichtet sich der Webmaster, die Einträge seines Gästebuchs regelmäßig zu kontrollieren.
Geklagt hatte der Rechtsanwalt Günter Frhr. v. Gravenreuth, da er in einem Gästebuch beleidigt worden war. Dies falle laut dem Gericht nicht mehr unter Meinungsfreiheit und die Inhaberin des Gästebuchs wurde verurteilt.
Quelle: www.webwork-magazin.net