LG Hamburg die 237te, diesmal: Premiere und die Receiver

QuHno

Außer Betrieb
Das LG Hamburg hat wieder einmal eine "merkwürdige" Verfügung erlassen:

Quelle:
Premiere: Hatz auf Schwarzseher - Netzwelt - SPIEGEL ONLINE - Nachrichten
München/Hamburg - Die Einstweilige Verfügung gegen den Receiver-Importeur Zehnder GmbH, die der Pay-TV-Sender Premiere am Landgericht Hamburg erwirkte, ist mehr als nur ein Punktsieg im Dauerkampf des Senders gegen die zahlreichen Schwarzseher. Dem Importeur ist es ab sofort unter Androhung eines Ordnungsgeldes in Höhe von bis zu 250.000 Euro oder einer Ordnungshaft von bis zu sechs Monaten "verboten, Digitalreceiver, deren Firmware (Betriebssoftware) einen sog. Emulator enthält, der das Vorhandensein einer Smartcard simuliert, und die dadurch zusammen mit einer verfügbaren Software die Umgehung des Zugangskontrollsystems der Antragstellerin ermöglichen, herzustellen, einzuführen, zu verbreiten, zu verkaufen, zu gewerblichen Zwecken zu besitzen und/oder deren Absatz zu fördern"
Nur weil ein Receiver existiert, bei dem Software aufgespielt werden kann, heißt das noch lange nicht, dass es auch gemacht wurde. Mit dem selben Argument kann man auch PCs verbieten lassen - denn da soll ja wohl auch Software verfügbar sein, mit der das möglich sein soll... :devil
Rau könnte es allerdings auch für die Käufer solcher Receiver werden. Premiere lässt sämtliche Vertriebswege des Importeurs bis zum Endkunden verfolgen, um die Nutzung der beanstandeten Geräte zu unterbinden und gegen alle beteiligten Personen, die diese Receiver ver- oder gekauft haben, juristisch vorzugehen.
Geht's noch?:stupid
Kann man in Hamburg mittlerweile jedes Geschäft mit einstweiligen Verfügungen ruinieren und jede Privatperson unter Umgehung seiner eh schon durchlöcherten Datenschutzrechte durch private Firmen wie die Medienkonzerne kriminalisieren lassen?

Ist den Hamburgern noch nie in den Sinn gekommen, dass es auch völlig legale Nutzer des Receivers - der übrigens ohne den Premiere Hack verkauft wird - geben könnte und haben sie vergessen, dass das Rechtsprinzip hier in Deutschland von der Unschuldsvermutung ausgehen sollte?

Was kommt als Nächstes? Umkehr der Beweislast? Du bist schuldig, beweise das Gegenteil? :kotz2
 
Vom Gefühl her gibt es diese Unschuldsvermutung doch schon lange nicht mehr.
Warum zahlen wir pauschale Urheberrechtsabgaben auf Drucker, Kopierer und CD-Brenner - natürlich ohne dadurch das Recht zu erhalten, auch wirklich Kopien damit anzufertigen. Das ist doch auch nichts anderes, als wenn ich pro Jahr pauschal 30 Euro für Falschparken zahlen müsste.

Natürlich dürfte klar sein, was der Hauptverwendungszweck dieser Receiver ist. Dennoch kann es nicht Aufgabe der Gerichte sein, hier den Handlanger zu spielen. Wenn die Schutzmechanismen von Premiere so schlecht sind, dann sollen sie es halt besser machen - oder mit den Konsequenzen leben.
 
Wie geil ist das denn :D

Demnächst ist jeder direkt erstmal schuldig in Vermutung weil er einen funktionierenden Internentanschluss hat, man muss ja nicht aber kann damit illegale Dinge tun :p
 
"verboten, Digitalreceiver, deren Firmware (Betriebssoftware) einen sogenannten Emulator enthält, der das Vorhandensein einer Smartcard simuliert, und die dadurch zusammen mit einer verfügbaren Software die Umgehung des Zugangskontrollsystems der Antragstellerin ermöglichen, herzustellen, einzuführen, zu verbreiten, zu verkaufen, zu gewerblichen Zwecken zu besitzen und/oder deren Absatz zu fördern" (Ziffer I. der Einstweiligen Verfügung).

heise online - Premiere erwirkt Einstweilige Verfügung gegen Receiver-Importeur

Es geht also nicht grundsätzlich um patchbare Reciver, sondern um bereits mit dem Hack versorgte Geräte.
Das ist auch nicht wirklich verwunderlich...
Fernsehen macht eh doof :p
 
Es geht also nicht grundsätzlich um patchbare Reciver, sondern um bereits mit dem Hack versorgte Geräte.
Das ist auch nicht wirklich verwunderlich...
Es geht nur darum, dass der Smartcard Hack drin ist, nicht der Premiere Hack, den muss man sich an anderen Stellen besorgen.

BTW: Sind die Premiere Karten (oder was auch immer die haben, das letzte mal, als ich was von Premiere gesehen hatte, hatten die noch so blöde Dongel) immer noch so störanfällig?

Ich kenne jemanden, der zwar ein Abo hat, aber dennoch so einen ähnlichen Receiver verwendet, weil's ihm schon mehr als einmal die Karte zerbröselt hat und einmal dabei das Gerät gleich mit...
 
Ich kenne jemanden, der zwar ein Abo hat, aber dennoch so einen ähnlichen Receiver verwendet, weil's ihm schon mehr als einmal die Karte zerbröselt hat und einmal dabei das Gerät gleich mit...
Das berechtigt aber noch lange nicht, einen Reciver mit EMU zu betreiben. Einen Reciver gibts mit 2 Jahren Garantie und die Abokarte wird bei einem Defekt von Premiere ausgetauscht. Deswegen finde ich die Aussage, "Ich empfange PW mit EMU, weil das Gerät und die Karte immer so schnell kaputt gehen" mehr als dings.. ;)

Reciver mit Emus sind schon immer illegal. Wer so ein Teil bei Ebay vertickt hat, weiß warum. Wenn eine Firma gleich das Komplettpaket zum Schwarzsehen liefert, ist es für mich durchaus nachvollziehbar, wenn dagegen vorgegangen wird.
 
Das wörtchen "Rechtsprechung" *muhahahaha* ist einfach nur ein Wiederspruch in sich !

Mal eine Klage vorbereiten die Autos verbietet, denn dieses könnte ja für einen Einbruch misbraucht werden.
 
Jeder Mann ist ein potenzieller Sittenstrolch, denn bekanntermaßen verhält es sich wie bei einer Destille.
Wer die Anlage besitzt, Schnapps zu brennen macht sich strafbar (§ 227 BO = Brennereiordnung)

Natürlich lässt sich das ganze endlos ausweiten, bis hin zu den Schußwaffen.

Fraglich ist nur, ob hier das Bürgerinteresse oder Geschäftsinteresse durch die Justiz geschützt werden soll?

Richtig ist, wie Soko schon andeutet, dass es vorwiegend um eine illegale Nutzung geht und nach dem
Solidarprinzip (alle bezahlen) hier eigentlich wieder das Bürgerinteresse gilt. ;)

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potenziell = möglich, ausführbar, denkbar, nicht ausgeschlossen, nicht unmöglich, vorstellbar
 
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