The Mad Hatter
assimiliert
Das Bundesverfassungsgericht hat den bisherigen Einsatz von Wahlcomputern als verfassungswidrig beurteilt. Da der 08/15-Bürger ohne Sachkenntnis nicht die Möglichkeit hatte seine Stimmabgabe nachzuvollziehen, würden Wahlcomputer in ihrer bisherigen Form gegen das Grundgesetz verstoßen. Die Bundestagswahl '05, die Auslöser für die Klage war, müsse aber nicht wiederholt werden, da keinerlei Manipulationen oder andere Fehler zu erkennen gewesen sein. Der Einsatz von Wahlcomputern und Internetwahlen sei aber für die Zukunft nicht grundsätzlich ausgeschlossen, sofern der Grundsatz der "öffentlichen Wahl", also deren Transparenz, gewahrt bleibe.
Meldung auf stern.de vom 03. 03. 2009
Tja, wählen wir halt wieder mit Stift und Papier. Die unschönen Vorkommnisse bei der vorletzten Hessenwahl haben das Vertrauen in diese Dinger auch nicht gerade gestärkt. Grundsätzlich kann und wird es auch bei der Papierwahl weiterhin zu Manipulationen kommen, aber die althergebrachte Methode dürfte der risikoärmste Weg sein.
Meldung auf stern.de vom 03. 03. 2009
Tja, wählen wir halt wieder mit Stift und Papier. Die unschönen Vorkommnisse bei der vorletzten Hessenwahl haben das Vertrauen in diese Dinger auch nicht gerade gestärkt. Grundsätzlich kann und wird es auch bei der Papierwahl weiterhin zu Manipulationen kommen, aber die althergebrachte Methode dürfte der risikoärmste Weg sein.
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