Der ehemalige SPD-Bundestagsabgeordnete Jörg Tauss ist wegen Beschaffung, Besitz und der Verbreitung von Kinderpornographie zu 15 Monaten Freiheitsstrafe auf Bewährung und einer Geldstrafe verurteilt worden.
Ich habe noch kein schriftliches Urteil gesehen, aber laut der allgemeinen Berichterstattung hat das Gericht es als erwiesen angesehen, dass Tauss aus privatem Interesse gehandelt hat - und nicht, wie er selbst behauptete, zu Recherchezwecken.
Das formuliere ich bewusst so, weil ich mich bei diesem Fall nicht auf das verlasse, was in den Medien zu lesen ist (empfehle dazu folgenden Artikel: Der Tauss-Prozess: Die Berichterstattung | bruchsal.org)
Welche Motive Tauss wirklich antrieben, werden wir wohl nie erfahren - müssen wir auch nicht, bald wird er vergessen sein. Von daher ist es wichtiger, was seine Familie und Freunde darüber denken.
Mit einem Freispruch hatte ich nicht gerechnet, und ich hätte ihn auch nicht für gerechtfertigt gehalten - selbst wenn seine Darstellung der Wahrheit entspricht. Auch ein Bundestagsabgeordneter darf nicht den selbsternannten Hilfssheriff geben. Spätestens ab dem Zeitpunkt, wo er in der Szene drin war, hätte er jemanden ins Vertrauen ziehen oder direkten Kontakt mit den Ermittlungsbehörden aufnehmen müssen.
Zu glauben, seine Immunität würde ihn schon schützen, war naiv, ja fast schon dumm.
Wenn das Gericht tatsächlich der Überzeugung ist, dass Tauss ganz privat auf solche Schweinereien steht, dann ist eine Bewährungsstrafe eindeutig zu wenig - allerdings hatte die Staatsanwaltschaft keine Haft gefordert, insofern blieb dem Gericht diese Entscheidung erspart.
Ich habe noch kein schriftliches Urteil gesehen, aber laut der allgemeinen Berichterstattung hat das Gericht es als erwiesen angesehen, dass Tauss aus privatem Interesse gehandelt hat - und nicht, wie er selbst behauptete, zu Recherchezwecken.
Das formuliere ich bewusst so, weil ich mich bei diesem Fall nicht auf das verlasse, was in den Medien zu lesen ist (empfehle dazu folgenden Artikel: Der Tauss-Prozess: Die Berichterstattung | bruchsal.org)
Welche Motive Tauss wirklich antrieben, werden wir wohl nie erfahren - müssen wir auch nicht, bald wird er vergessen sein. Von daher ist es wichtiger, was seine Familie und Freunde darüber denken.
Mit einem Freispruch hatte ich nicht gerechnet, und ich hätte ihn auch nicht für gerechtfertigt gehalten - selbst wenn seine Darstellung der Wahrheit entspricht. Auch ein Bundestagsabgeordneter darf nicht den selbsternannten Hilfssheriff geben. Spätestens ab dem Zeitpunkt, wo er in der Szene drin war, hätte er jemanden ins Vertrauen ziehen oder direkten Kontakt mit den Ermittlungsbehörden aufnehmen müssen.
Zu glauben, seine Immunität würde ihn schon schützen, war naiv, ja fast schon dumm.
Wenn das Gericht tatsächlich der Überzeugung ist, dass Tauss ganz privat auf solche Schweinereien steht, dann ist eine Bewährungsstrafe eindeutig zu wenig - allerdings hatte die Staatsanwaltschaft keine Haft gefordert, insofern blieb dem Gericht diese Entscheidung erspart.