Also...hier erstmal der Grund, warum Hundesteuer gezahlt werden muss:
Wie hat sich die Steuer entwickelt?
In ost-und mitteldeutschen Quellen taucht um 1500 erstmals ein "Hundekorn" auf, das teilweise unter der Steuerbezeichnung "Bede" in Form von Kornabgaben (Roggen, Gerste, Hafer) erhoben wurde; es diente der Ablösung der Hundegestellungspflicht der Bauern im Rahmen von Jagdfrondiensten. Zu Hundefutter verbacken und später auch "Hundebrot" genannt, wurde diese Abgabe z.B. nach den Hildesheimer Stadtrechnungen von 1658/59 "zur Erhaltung gemeiner Stadtjagdgerechtigkeiten" verwendet. Im 19. Jahrhundert sind in den deutschen Einzelstaaten moderne Hundeabgaben hauptsächlich aus polizeilichen Gründen eingeführt und teils als Luxussteuer (so in Preußen 1810 bis 1814, 1824 f.), teils als Nutzungsgebühr (so in Bayern 1876) ausgestattet worden. Im Allgemeinen haben von Anfang an die Gemeinden das Besteuerungs- und Ertragsrecht erhalten, doch wurde von einigen Ländern (z.B. Baden und Hessen-Darmstadt) noch lange ein staatlicher Anteil abverlangt. Aufgrund der landesrechtlichen Hundesteuer- und Gemeindeabgabengesetze der Weimarer Zeit zu den "örtlichen Abgaben" gezählt, fiel die Hundesteuer nach dem Bonner Grundgesetz von 1949 in die Kategorie der "Steuern mit örtlich bedingtem Wirkungskreis" (seit der Finanzreform 1969 "örtliche Verbrauch- und Aufwandsteuern") und wurde als reine Gemeindesteuer geregelt.
Das Aufkommen betrug 2002 211,6 Mio. €.
Thema Anmeldung:
Jeder Hund ist nach § 8 Hundesteuergesetz (HuStG) binnen eines Monats nach Anschaffung oder Zuzug von seinem/r Halter/in anzumelden. Die Anmeldung eines Hundes erfolgt bei der Hundesteuerstelle des für den/die Halter/in zuständigen Wohnsitzfinanzamtes, das nach erfolgter Anmeldung auch die Hundesteuermarke ausgibt. Diese Marke muss der Hund auf der Straße und an anderen öffentlichen Orten gut sichtbar befestigt tragen. Eine gleichlautende Verpflichtung ergibt sich aus der Tollwut-Verordnung.
Ergo: Hingehen, anmelden mit den Worten: "den haben wir jetzt seit ca. 3 Monaten"... fertig...
Damit gesteht Ihr dann ein, die Frist nicht eingehalten zu haben, jedoch ist dies dann noch durchaus im Rahmen des Verständlichen.
Ich bin auch ein ehrlicher Steuerzahler und hasse Leute, die dies nicht tun. Allerdings bin ich auch der Meinung, daß wenn sie die Sache bereinigen (nicht rückwirkend), ist dies durchaus in Ordnung. Mittlerweile bekommt man beim Staat ja noch einen auf den Deckel, wenn man zu
ehrlich ist...
Aber mal ne andere Frage...was ist das für eine Hunderasse?...ich dachte, die Viecher werden im Schnitt 12-14 Jahre alt...lohnt sich bei 18 Jahren die Anmeldung überhaupt noch?
:confused :hä (bitte nicht falsch verstehen, ich mag Tiere über alles)