bastelmeister
Kurzstreckenflieger
Widerrufsbelehrung in eBay u. Onlineshops
Achtung, schon wieder hat sich etwas geändert:
nicht nur, dass bei eBay-Angeboten ein Widerrufsrecht von 1 Monat einzuräumen ist, es reicht online auch nicht aus, das amtliche Muster einer Widerrufsbelehrung zu verwenden.
Der Abschnitt "Die Frist beginnt frühestens mit Erhalt dieser Belehrung" ist lt. Kammergericht Berlin irreführend! (KG Berlin, AZ.: 5 W 295/06 vom 05.12.2006)
Mehr dazu hier:
Internetrecht - widerrufsbelehrung-frist-textform
eBay selbst hält sich mal wieder raus, ich bekomme zwar einen Newsletter, dass ich jetzt unbedingt neue Artikel einstellen soll und möglichst paypal verwenden soll - dass sich aber aus rechtlicher Sicht etwas geändert hat, wird großzügig übergangen. :motz
Das bedeutet für mich, dass ich z.Zt. 88 Artikel alle einzeln ändern muss, da geänderte Einstellungen in "Mein eBay" nur für neu eingestellte Artikel übernommen werden. :kotz
Achtung, schon wieder hat sich etwas geändert:
nicht nur, dass bei eBay-Angeboten ein Widerrufsrecht von 1 Monat einzuräumen ist, es reicht online auch nicht aus, das amtliche Muster einer Widerrufsbelehrung zu verwenden.
Der Abschnitt "Die Frist beginnt frühestens mit Erhalt dieser Belehrung" ist lt. Kammergericht Berlin irreführend! (KG Berlin, AZ.: 5 W 295/06 vom 05.12.2006)
Mehr dazu hier:
Internetrecht - widerrufsbelehrung-frist-textform
eBay selbst hält sich mal wieder raus, ich bekomme zwar einen Newsletter, dass ich jetzt unbedingt neue Artikel einstellen soll und möglichst paypal verwenden soll - dass sich aber aus rechtlicher Sicht etwas geändert hat, wird großzügig übergangen. :motz
Das bedeutet für mich, dass ich z.Zt. 88 Artikel alle einzeln ändern muss, da geänderte Einstellungen in "Mein eBay" nur für neu eingestellte Artikel übernommen werden. :kotz
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