Ab dem 1. März 2012 treten bei Google geänderte Nutzungsbedingungen und eine neue Datenschutzerklärung in Kraft.
Gemäß der Einleitung von Google in der Übersicht sollen die mehr als 60 verschiedenen Datenschutzbestimmungen für die unterschiedlichen Google-Produkte durch eine zentrale, kompaktere und verständlichere Version ersetzt werden.
Ich habe diese umfangreichen Bestimmungen jetzt bei Weitem noch nicht alle gelesen und analysiert, jedoch ist mir beim schnellen Querlesen eine Sache darin negativ aufgefallen:
Übersicht: Eine Datenschutzerklärung, viele Google-ProdukteGemäß der Einleitung von Google in der Übersicht sollen die mehr als 60 verschiedenen Datenschutzbestimmungen für die unterschiedlichen Google-Produkte durch eine zentrale, kompaktere und verständlichere Version ersetzt werden.
Ich habe diese umfangreichen Bestimmungen jetzt bei Weitem noch nicht alle gelesen und analysiert, jedoch ist mir beim schnellen Querlesen eine Sache darin negativ aufgefallen:
Damit dürften die Diskussionen, warum eigentlich hierzulande US-Amerikanisches Recht gelten soll, wieder neuen Stoff bekommen. Allerdings könnte das wiederum durch diesen Paragraphen am Ende der Nutzungsbedingungen eingeschränkt oder außer Kraft gesetzt werden:Datenschutz und Schutz von Urheberrechten
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Wir reagieren auf Meldungen zu mutmaßlichen Urheberrechtsverletzungen und kündigen die Konten von Personen, die wiederholt Verstöße begehen, gemäß dem im US-amerikanischen Urheberrechtsgesetz (Digital Millennium Copyright Act) vorgesehenen Verfahren.
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Über diese Nutzungsbedingungen
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Diese Nutzungsbedingungen und jegliche Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesen Nutzungsbedingungen unterliegen deutschem Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Diese Rechtswahl trifft keine Aussage hinsichtlich des Rechts, das auf den jeweiligen Dienst selbst anwendbar ist.
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