vazquezz schrieb:Allerdings muss der gesuchte Teilnehmer der Rückwärtssuche zugestimmt haben!![]()
Quelle"Die Telefonauskunft von Namen oder Namen und Anschrift eines Teilnehmers, von dem nur die Rufnummer bekannt ist, ist zulässig, wenn der Teilnehmer (...) nicht widersprochen hat." Im Klartext: Wer seinem Telefonprovider nicht klarmacht, dass er aus der Auskunft gestrichen werden möchte, der ist automatisch für die Invers-Suche freigeschaltet.