[Frage] Strafe für den Besitz von Raubkopien

Das sind genau die Fragen, die man bei jedem Einzelfall genau abwägen muss und die man deshalb seinem Anwalt stellen sollte. Noch dazu, wenn man ihn gut kennt und somit nicht für jeden Luftzug den Geldbeutel öffnen muss :)
 
nur kann keiner sagen was mich erwartet ! wie wahrscheinlich es ist das es eingestellt wird und nur der rechner weg ist? gibt doch bestimmt schon solcher prozesse bzw. es hat sie gegeben oder?
 
Hallo,

in der Hoffnung, ein wenig Licht ins Dunkel zu bringen, habe ich die folgende Seite im Internet gefunden, wo sehr anschaulich die wesentlichsten Fragen zur Privatkopie o.ä. beantwortet werden:



http://www.internetrecht-rostock.de/urheberrecht-faq.htm



Hier ein wesentlicher Auszug:


Das Urheberrechtsgesetz wollte jedoch eine Strafbarkeit von großen Teilen der Internetnutzer vermeiden.

§ 108 b Urheberrechtsgesetz sieht daher vor, dass nur Gewerbetreibende bei Umgehung des Kopierschutzes oder Einführung oder Verbreitung bestraft werden. In diesem Fall droht eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder Geldstrafe. Obwohl somit dem Privatkopierer keine Strafverfolgung droht, ist sein Handeln nicht ganz ohne Risiko. Der Urheber hat bei Umgehung von Kopierschutzmaßnahmen immer noch Schadenersatzansprüche. Diese bestehen in Höhe der Lizenz, die er eigentlich bei einem ordnungsgemäßen Verkauf an den Urheber hätte zahlen müssen. Man kann hier in der Regel ungefähr vom CD- oder DVD- Preis ausgehen. Bisher sind jedoch noch keine Fälle bekannt, in denen die Musik- oder Filmindustrie derartige Ansprüche gegenüber privaten Nutzern geltend gemacht hat. Die Gefahr für private Nutzer besteht jedoch immer darin, dass für zu viele Personen Kopien hergestellt werden und diese Personen entsprechend des Gesetzes mit dem Täter nicht mehr persönlich verbunden sind. In diesem Fall ist sowohl eine Strafbarkeit gegeben, wie auch allein auf Grund der Anzahl der Kopien mögliche größere Schadenersatzansprüche.




:)
 
und was ist, wenn ich nen USB-Kabel durch die Wand zum nachbarn lege, wo die Festplatte dranhängt?

Hm. Es gibt doch Studentenpreise für MS Produkte, oder? Mich ist nervös....
 
wenn ich das so lese, dann habe ich ja noch Glück gehabt.
Ich hab dieses Jahr im Mai einen BRIEF vom LKA bekommen. Ne Vorladung wegen Verdacht auf Urheberrechtsverletzung.

Das war, weil ich 2001 gebrannte Software übers I-net bestellt hatte.
Schaden: ~4000 €

Da ich wahrheitsgemäß ausgesagt hatte, dass ich die Software nicht mehr besitzte, bzw. sie nicht funktioniert hat und ich zum Tatzeitpunkt noch Schüler war, habe ich nen Monat später Post von Gericht bekommen, dass das Verfahren eingestellt wurde, da der bisherige Strafprozess schon genug erziehereische Wirkung hatte...

Aber wie isn das mit Software..Ich hab mal gelesen der Besitz ist noch nicht strafbar nur die Benutzung...
 
Wenn bei einer Hausdurchsuchung bei Leuten Software gefunden wird, die ganz offensichtlich nicht legal erworben wurde (ich meine nicht die in einigen Fällen erlaubte Sicherheitskopie), dann interessiert die Polizei und die Justiz wenig, ob die Software installiert wurde.
 
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